Corona-Regeln in MV werden bis Mitte März weitgehend gelockert
16. Februar 2022Die Corona-Schutzmaßnahmen sollen bis zum 20. März bundesweit weitgehend auslaufen und in drei Schritten vereinfacht werden. Darauf haben sich der Bund und die Bundesländer am Mittwoch auf einem erneuten Corona-Gipfel geeinigt.
Der Bund und die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, mehr Zuschauer in die Stadien zu lassen, die Hürden im Einzelhandel deutlich zu senken und Clubs und Diskotheken für möglichst viele Gäste zu öffnen. Mecklenburg-Vorpommerns rot-rote Landesregierung hatte diese Lockerungen im Vorfeld weitgehend unterstützt.
Erste Stufe soll am 24. Februar starten
Die Lockerungen sollen in drei Schritten erfolgen, wie Bundeskanzler Olaf Scholz am Mittwoch nach dem virtuellen Treffen mit den Regierungsspitzen der Bundesländer mitteilte. In Mecklenburg-Vorpommern soll die erste Stufe vom 24. Februar an gelten, die zweite starte am 4. März und die dritte am 20. März, so Patrick Dahlemann (SPD), der Chef der Schweriner Staatskanzlei.
- In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Für Ungeimpfte gilt bis zum 19. März weiterhin, dass sie sich nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und zwei Personen eines anderen Haushalts treffen dürfen. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Kundinnen und Kunden müssen medizinische Masken tragen, sofern das entsprechende Bundesland keine FFP2-Masken im Einzelhandel vorschreibt. FFP2-Masken zu tragen, wird allen Kundinnen und Kunden aber empfohlen.
- In einem zweiten Schritt soll vom 4. März an in der Gastronomie sowie in Hotels und Pensionen die 3G-Regel gelten. Das heißt, Geimpfte, Genesene und Menschen mit einem tagesaktuellen Corona-Test können dort speisen, trinken und übernachten. Über Details für Mecklenburg-Vorpommern soll der Landtag in der kommenden Woche beraten, wie die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg (Linke) am Dienstag ankündigte.
In Diskotheken und Clubs kann vom 4. März an trinken und tanzen, wer geimpft oder genesen ist und einen tagesaktuellen Test mitbringt oder aber geboostert ist. Es gilt dann also die 2G-Plus-Regel. Überregionale Groß- und Sportveranstaltungen und überregionale können in Hallen mit bis zu 6.000 Fans stattfinden, es sei denn, die Halle ist bereits mit weniger Zuschauern zu 60 Prozent ausgelastet. In Stadien sind 25.000 Fans erlaubt. Allerdings darf die Arena höchstens zu 75 Prozent ausgelastet sein.
- In einem dritten Schritt sollen vom 20. März an alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Lage im Gesundheitssystem dies zulässt. Auch die Homeoffice-Pflicht fällt weg, kann aber freiwillig beibehalten werden.
Bundestag muss Basisschutz regeln
Einfache Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen sollen laut des Beschlusses von Bund und Ländern aber weiterhin möglich sein. Die Bundesländer hoffen, dass der Bundestag rechtzeitig Regelungen schafft, damit sie darüber regional entscheiden können. Wenn der Bundestag dies nicht schafft, würden alle derzeitigen Corona-Regeln auslaufen.
MV plant Hot-Spot-Regelung
Staatskanzleichef Dahlemann sagte, Mecklenburg-Vorpommern plane für die Zeit ab dem 20. März eine Hot-Spot-Regelung für den Fall, dass die Infektionszahlen zum Beispiel in einer Stadt oder einer Region rasant steigen. Maßstab könnten jene Einschränkungen sein, die derzeit noch für die Corona-Ampelstufe „rot“ gelten. Außerdem müsse gesetzlich abgesichert werden, auch nach dem Frühlingsanfang in Schulen, Pflegeheimen oder anderen betroffenen Einrichtungen zum Beispiel das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorzuschreiben. Dahlemann kündigte an, dass die Landesregierung Anfang März auch überprüfen will, wie die Corona-Landesverordnung insgesamt vereinfacht werden kann. Weiterhin begrüßte es Dahlemann, dass die wirtschaftlichen Corona-Hilfen wie zum Beispiel zum Kurzarbeitergeld oder die Unterstützung von Kulturveranstaltungen weiterhin gelten sollen.
Gastgewerbe in MV unzufrieden mit den Beschlüssen
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga zeigte sich enttäuscht über die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz. „Die Beschlüsse zu den Kurzarbeiterregelungen bleiben enttäuschend hinter den Beschlüssen der Wirtschaftsministerkonferenz und auch unseren Erwartungen zurück“, sagte Dehoga-Präsident Lars Schwarz. Hier müsse dringend nachgebessert werden, um in der entscheidenden Phase der Pandemie keine Arbeitsplätze zu verlieren. Schwarz appellierte an die Landesregierung, in ihren Maßnahmen nicht hinter den gemeinsamen Lockerungs-Beschlüssen zurückzubleiben. „Als Gastgewerbe in MV erwarten wir die Umsetzung 1 zu 1.“ Es müsse Schluss damit sein, dass hierzulande die härtesten Beschränkungen und Grundrechtseingriffe gelten. Das Gastgewerbe habe – ohne selbst ein Pandemietreiber gewesen zu sein – herhalten müssen, um Druck auf Ungeimpfte auszuüben. Laut dem Gastronomen stehen deshalb viele Betriebe am Rande ihrer Existenz.