Gericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Verordnung in MV ab
10. November 2020Ein weiterer Eilantrag gegen die Corona-Landesverordnung ist vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald abgelehnt worden. Ein Fitnessstudio-Betreiber hatte geklagt. Die Entscheidungen über weitere Eilanträge stehen noch aus.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat den Eilantrag eines Fitnesstudio-Betreibers gegen die Corona-Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt. Die Richter stärkten damit die Position der Landesregierung, die die Schließung solcher Betriebe zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordnet hatte. Die Richter argumentierten, dass die körperliche Unversehrtheit höher zu bewerten sei als die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Betreibers.
Weitere Klagen anhängig
Derzeit sind noch die Klagen vier weiterer Fitnessstudios am Oberverwaltungsgericht Greifswald anhängig. Es ist aber davon auszugehen, das diese erste Entscheidung auch Signalwirkung für die Eilanträge der anderen Fitnesstudios haben kann. Zu weiteren Klägern zählen noch die Betreiber von Kosmetik- und Sonnenstudios sowie einer Spielhalle. Sie alle wehren sich mit ihren Anträgen dagegen, dass ihre Betriebe im November aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen wurden.
Eilanträge von Urlaubern abgewiesen
Am Dienstag ging nach Angaben des Gerichts ein weiterer Eilantrag einer Privatperson ein. Wann über die weiteren Klagen entschieden wird, ließ ein Gerichtssprecher offen. Bereits in der vergangenen Woche hatte das OVG die Klagen zweier Touristen abgelehnt.