Erster Corona-Lockerungsschritt tritt in Kraft
24. Februar 2022In Mecklenburg-Vorpommern beginnt die stufenweise Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen. Die meisten Vorschriften sollen am 20. März auslaufen.
Obwohl die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Land aktuell einen Höchststand erreicht, werden von heute an die ersten Corona-Schutzmaßnahmen gelockert. Darauf hatten sich Bund und Länder in der letzten Woche verständigt.
Private Treffen ohne Beschränkungen
Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene können damit wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl stattfinden. Für Ungeimpfte gilt bis zum 19. März weiterhin, dass sie sich nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und zwei Personen eines anderen Haushalts treffen dürfen.
3G in Hotel und Gastronomie ab 4. März
In einem zweiten Schritt soll vom 4. März an in der Gastronomie sowie in Hotels und Pensionen die 3G-Regel gelten. Das heißt, Geimpfte, Genesene und Menschen mit einem tagesaktuellen Corona-Test können dort essen, trinken und übernachten. In Diskotheken und Clubs kann vom 4. März an trinken und tanzen, wer geimpft oder genesen ist und einen tagesaktuellen Test mitbringt oder aber geboostert ist. Es gilt dann also die 2G-Plus-Regel.
Großveranstaltungen mit FFP2-Maske
Überregionale Groß- und Sportveranstaltungen und überregionale können in Hallen mit bis zu 6.000 Fans stattfinden, es sei denn, die Halle ist bereits mit weniger Zuschauern zu 60 Prozent ausgelastet. In Stadien sind 25.000 Fans erlaubt. Allerdings darf die Arena höchstens zu 75 Prozent ausgelastet sein. Der Stadionbesuch sollte laut des Beschlusses von Bund und Ländern mit einer FFP2-Maske erfolgen.
Ab 20.März weitestgehend ohne Maßnahmen
In einem dritten Schritt sollen vom 20. März an alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Lage im Gesundheitssystem dies zulässt. Auch die Homeoffice-Pflicht fällt weg, kann aber freiwillig beibehalten werden.