Stufe 3 des Öffnungsplans tritt in Kraft: Was sich ab 20. März alles ändern soll
7. März 2022Bund und Länder haben sich auf einen Drei-Stufen-Plan bei den Corona-Lockerungen geeinigt. Ab 20. März soll nun die letzte Öffnungsstufe in Kraft treten. Sämtliche Corona-Maßnahmen fallen weg. Nur die Maskenpflicht bleibt. Fraglich ist, was mit den kostenlosen Schnelltests passiert. FOCUS Online liefert die Antwort.
Zum 20. März werden sämtliche Corona-Maßnahmen aufgehoben. Im öffentlichen Leben soll der Impf- und Genesungsnachweis keine Rolle mehr spielen. Die 3G-Regel in der Arbeitswelt, in Bus und Bahn, im Fitnessstudio oder in Gastronomie wird aufgehoben. Auch auf Konzerten, im Kino oder im Club sollen die Nachweise größtenteils keine Rolle mehr spielen.
Was passiert mit den kostenlosen Schnelltests?
Eigentlich müssten auch die kostenlosen Schnelltests zum 20. März wegfallen. Schließlich sind die kostenlosen Bürgertest Teil der umfangreichen Corona-Schutzmaßnahmen. Doch Bundesbürger und Bundesbürgerinnen sollen sich weiterhin vorerst bis Ende März kostenlos testen lassen können.
Allerdings gilt: Bund und Länder wollen ein neues Testkonzept auf die Beine stellen. Es könnte ab April gelten und so aussehen, dass sich Bundesbürgerinnen und Bundesbürger jederzeit kostenlos testen lassen können, wenn Corona ähnliche Symptome oder nachweislich ein Risikokontakt vorliegt. Ein ähnliches Testkonzept wurde in Deutschland im vergangenen Oktober bereits erprobt.
Zudem können sich besondere vulnerablen Gruppen, darunter etwa Kinder unter fünf Jahren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können oder pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren, kostenlos testen lassen.
Für den überwiegenden Großteil spielen Schnelltest keine Rolle mehr. Das liegt daran, dass ab 20. März alle „tiefgreifenden“ Corona-Maßnahmen auslaufen sollen. Es ist somit unwahrscheinlich, dass Schnelltests im öffentlichen Leben überhaupt eine Rolle spielen.
FOCUS Online erfuhr: Viele Apotheken und Testzentren in Baden-Württemberg und Bayern haben entsprechende Zeitverträge mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschlossen. Die Arbeitsverträge laufen zum Ende des Monats ab.
Was passiert am 20. März?
Bund und Länder wollen am 20. März alle „tiefgreifenden“ Corona-Maßnahmen auslaufen lassen. Im öffentlichen Lebens soll es dann keine Zugangsbeschränkungen im Handel und in der Gastronomie geben. An Schulen fällt die Testpflicht möglicherweise weg.
Bleiben sollen dann im öffentlichen Leben nur noch die Maskenpflicht und die Abstandsregeln. Zudem sollen Bundesländer Corona-Maßnahmen ergreifen können, wenn die Hospitalisierungsrate in einem Ort stark ansteigt.
Der Impfnachweis soll lediglich auf Reisen eine entscheidende Woche spielen. Die Europäische Union hatte das digitale Impfzertifikat bis zum Sommer 2023 verlängert.