Großer Überblick – Wo die 3G-Regel bleibt – und wo bald keine Impfnachweise und Tests mehr nötig sind
12. März 2022Deutschland streicht ab 20. März sämtliche geltenden Corona-Maßnahmen. Doch einige Einschränkungen sollen bleiben und auch ein Basisschutz soll gelten. FOCUS Online sagt, was jetzt im Alltag gilt und wo die 3G-Regel noch bleiben wird.
In weniger als zehn Tagen sollen sämtliche Corona-Maßnahmen wegfallen. Impf-, Genesungs- und Testnachweise sollen dann im öffentlichen Leben keine Rolle mehr spielen. So lauten zumindest die Pläne von Bund und Ländern. Doch die Infektionszahlen steigen, die Inzidenz liegt teilweise über 2.000. Das stellt möglicherweise die gesamte Öffnungsstrategie auf den Kopf.
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Was soll ab 20. März gelten?
Bund und Länder wollten sämtliche „tiefgreifende“ Corona-Einschränkungen aufheben.
Ab 20. März soll es im öffentlichen Leben kaum eine Rolle spielen, ob Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geimpft, genesen oder getestet sind.
Vereinfacht gesagt: Die 3G-, 2G- und 2G-Plus-Regelungen verschwinden. Sämtliche Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben. Lediglich in den Innenräumen von Supermärkten, Geschäften, Restaurants, Kinos, Theatern, Fitnessstudios oder Freizeiteinrichtungen soll eine Maskenpflicht gelten und die Mindestabstände eingehalten werden. Gleiches gilt bei Flügen, Reisen mit der Bahn oder im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr.
Überall dort, wo eine FFP2-Pflicht gilt, soll eine medizinische Mundschutzmaske getragen werden.
Ab 2. April sollen außerdem die kostenlosen Bürgertests für ein Großteil der Menschen in Deutschland wegfallen.
Fallen die „tiefgreifenden“ Corona-Regelungen überall weg?
Nicht ganz. Verbreitet sich eine gefährliche neue Virusvariante, sollen die Bundesländer wieder härtere Corona-Maßnahmen einführen können. Auch überall dort, wo hohe Infektionszahlen zu einer Belastung des Gesundheitssystems führen können, sollen „tiefgreifende“ Corona-Schutzmaßnahen gelten.
Wie diese genau aussehen, entscheiden die jeweiligen Landesregierungen.
Nach bisherigem Stand liegt die Hospitalisierungsrate in folgenden Bundesländern auf einen erhöhten Niveau:
- Mecklenburg-Vorpommern (17,32 Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner),
- Thüringen (15,32 Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner) und
- Sachsen-Anhalt (11,56 Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner).
Wann erhalte ich einen kostenlosen Bürgertest?
Bei Symptomen sollen Patientinnen und Patienten sich weiterhin kostenlos beim Arzt, in der Apotheke oder im Testzentrum testen lassen. Zudem kann jeder Haus- und Facharzt einen kostenlosen Schnell- oder PCR-Test anordnen.
Vulnerable Gruppen, Mitarbeitende in Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schüler sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Ab Ende März will die Bundesregierung ein neues Testkonzept vorstellen.
Einen PCR-Test soll es demnach kostenlos geben, wenn ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt. Ein positves PCR-Testergebnis gilt dann wohl auch als Quarantäneaufforderung.
Was passiert mit der Quarantäne?
Wie lange sich Betroffene nach einer Infektion isolieren sollen, ist noch unklar.
Bis 20. März gilt eine Quarantäne von mindestens sieben Tagen. Liegen ab dem fünften Tag keine Symptome vor, können sich betroffene ab Tag 7 freitesten lassen. Bei Symptomen und ohne Freitest gilt das Ende der Quarantäne ab dem zehnten Tag.
Wo bleibt die 3G-Regel?
Wer seine Angehörigen in Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen besuchen will, soll sich auf das Coronavirus testen lassen oder seinen Impfnachweis vorzeigen. Möglich also, dass die 3G-Regel hier aufrechterhalten bleibt.
Auch bei Reisen innerhalb der EU soll einheitlich 3G gelten. Reisende brauchen einen gültigen Impfnachweis, einen gültigen Genesenennachweis oder einen aktuellen negativen Test. Nach bisherigem Stand soll ein Antigen-Schnelltest in deutscher, englischer und französischer Sprache ausreichen.
Welche Fristen gelten bei 3G?
Überall dort, wo die 3G-Regel gilt, rückt auch die Gültigkeit der Nachweise in den Fokus.
Wer genesen ist, verliert seinen Immun-Status in Deutschland sechs Monate oder 180 Tage nach dem positiven Testergebnis.
Wer grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status nach neun Monaten (270 Tage).
Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten unbefristet als „geboostert“.
Was passiert mit der Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App bleibt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen das Coronavirus. Die App sollte deshalb auf dem Smartphone gespeichert bleiben. Hintergrund ist, dass Betroffene weiterhin das Risiko einer möglichen Infektion ermitteln können. Auch an der Weiterentwicklung der App wird gearbeitet.
Einen kostenlosen PCR-Test gibt es bei einem „erhöhten Risiko“ wohl aber weiterhin nicht. Möglich aber, dass Betroffen sich mit einer „roten Kachel“ kostenlos mittels Antigen-Schnelltest testen lassen können.
Muss ich mein digitales Impfzertifikat weiterhin dabeihaben?
Es ist ratsam, die CovPass-App weiterhin auf dem Smartphone gespeichert zu lassen. Dort sollte auch das aktuelle Impfzertifikat hinterlegt sein. Eine Pflicht dazu gibt es aber nicht. FOCUS Online rät: Haben Sie das Impf- oder Genesungsnachweis immer dabei.