Vogelgrippe in Legehennenhaltung bei Neubukow ausgebrochen
16. November 2020In einem Legehennenbetrieb mit 3.000 Tieren in der Nähe von Neubukow im Landkreis Rostock ist das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen worden. Es ist in diesem Jahr der bisher größte Fall in Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Amtstierärztin hatte in dem Betrieb Proben entnommen und das Vogelgrippevirus festgestellt. Zuvor hatte der Halter tote Tiere gemeldet. Die noch lebenden der insgesamt 3.000 Hennen des Betriebes müssen nun getötet werden. Rund um den Betrieb sei ein Sperrbezirk eingerichtet worden, so das Landwirtschaftsministerium. Damit gilt für alle Betriebe in der Stadt Neubukow, der Gemeinde Biendorf und der Stadt Rerik, dass sämtliches Geflügel im Stall oder in einer überdachten Anlage untergebracht werden muss. Halter müssen das Verterinäramt über ihre Bestände informieren und außerdem gelten Hygienevorschriften wie das Tragen von Schutzkleidung im Stall. Bis jetzt sind vier Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern von Vogelgrippefällen betroffen. Über landesweite Maßnahmen berät der Rostocker Landkreis in den kommenden Tagen mit dem Landwirtschaftsministerium.
Geflügelpest in vier Landkreisen in MV
Der Ausbruch in Neubukow ist landesweit der bisher größte Fall in diesem Jahr. In dem betroffenen Betrieb lebten ursprünglich rund 3.000 Tiere. Damit wurde die Geflügelpest in vier von sechs Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen: in diversen Hausgeflügelhaltungen im Osten des Landes und zuletzt bei einem Schwan in Rehna in Nordwestmecklenburg. In den bisher betroffenen Regionen gilt Stallpflicht.
Haustiere von Wildvögeln fernhalten
Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) will in den kommenden Tagen mit den Landräten über die nächsten Schritte zur Seuchenbekämpfung beraten. Die Kadaver werden im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems untersucht. Die Behörden wiesen Geflügelhalter darauf hin, dass sie ihre Tiere so unterbringen müssen, dass sie keinen Kontakt zu Wildvögeln haben können. Falls Hühner, Enten und Gänse draußen nicht sicher von den Wildvögeln getrennt werden können, müssen sie in geschlossenen Ställen untergebracht werden.