Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft

Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft

15. März 2022 Aus Von MVP-WEB Team
Stand: 15.03.2022 18:01 Uhr

Arbeitgeber aus dem Gesundheitssektor müssen von Mittwoch an ihre nicht gegen Corona geimpften Mitarbeitenden an die Gesundheitsämter melden. Ihnen droht ein Tätigkeitsverbot.

von Virginie Konarski, NDR MV Aktuellredaktion

Bis Dienstag hatte das Personal von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und Apotheken Zeit, seinen Impfstatus der Unternehmensleitung mitzuteilen. Wer nicht geimpft ist oder seinen Status nicht mitgeteilt hat, den müssen die Arbeitgeber nun über ein landesweit einheitliches Portal an die Gesundheitsämter melden. Einzige Ausnahme: Mitarbeitende die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen und dafür ein Attest vorgelegt haben, sollen nicht gemeldet werden. Ihnen droht auch kein Tätigkeitsverbot. Sie dürfen regelmäßig getestet, weiterarbeiten, wie ihre geimpften Kolleginnen und Kollegen.

Bis zu 10.000 Unternehmen in MV betroffen

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Schwerin, müssen 8000 bis 10.000 Unternehmen in MV der neuen Meldepflicht nachkommen. Wie die Gesundheitsämter Schwerin und Mecklenburgische Seenplatte dem NDR mitteilten, hätten sie jedes einzelne Unternehmen aus dem Gesundheitssektor angeschrieben und über das Prozedere informiert.

Zwei Wochen Zeit für Datenübermittlung

Sowohl die Gesundheitsämter als auch das Ministerium teilten mit, dass die Arbeitgeber nun 14 Tage bzw. bis zum 31. März 2022 Zeit hätten, ihre Daten zu übermitteln. Dann würden die Gesundheitsämter jeden Einzelfall prüfen. Ungeimpfte aus Pflege und Medizin bekämen eine schriftliche Anhörung und danach können die Gesundheitsämter Maßnahmen ergreifen, z.B. ein Tätigkeitsverbot erteilen.

Bis zu 15 Prozent des Personals droht Jobverbot

In den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern ist die Impfquote sehr unterschiedlich hoch. Laut Krankenhausgesellschaft liegt sie in manchen Kliniken bei 99 Prozent, in anderen bei nur 85 Prozent. Damit droht – Stand 15. März – bis zu 15 Prozent des Personals das Beschäftigungsverbot.

DRK hofft auf Ausnahmegenehmigungen

In den Pflegeeinrichtungen und -diensten des Deutschen Roten Kreuz in MV sind etwa 90 Prozent aller Mitarbeitenden geimpft. Damit droht hier jeder/jede Zehnte bald gesperrt zu werden. Wie viele andere Arbeitgeber im Gesundheitsbereich auch, hofft das DRK MV aber auf Ausnahmegenehmigungen von den Gesundheitsämtern. Dass nicht gegen Corona geimpfte Mitarbeiter wegen der angespannten Personallage doch weiterarbeiten dürfen.

Gesundheitsministerium bleibt streng

Solche Hoffnungen hat ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Schwerin gedämpft. „Wir werden am Ende der Einzelfallprüfungen kein Auge zudrücken. Wir werden das Gesetz durchsetzen. Es wird Tätigkeitsverbote geben.“, sagte Ministeriumssprecher Alexander Kujat. Das Land hoffe, dass die Meldepflicht, die Impfbereitschaft beim Personal doch noch erhöht.

Folgen erst ab Juni zu spüren

Nach Angaben der Gesundheitsämter Schwerin und Mecklenburgische Seenplatte sollen die Einzelfallprüfungen Ende Mai abgeschlossen sein. Tätigkeitsverbote kämen damit frühestens Anfang Juni zum Tragen. Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern rechnet mit Beschwerden und Klagen.