Bundestag beschließt Änderungen am Infektionsschutzgesetz

18. November 2020 Aus Von mvp-web
Seit über zwei Wochen gilt in Deutschland ein Teil-Lockdown. Am heutigen Mittwoch stimmt der Bundestag über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ab.

  • AfD unterbricht Bundestagsdebatte mit Plakataktion (13.07 Uhr)

Bundestag beschließt Änderungen am Infektionsschutzgesetz

  • Reform des Infektionsschutzgesetzes passiert auch Bundesrat

    Nach dem Bundestag hat am Mittwoch auch der Bundesrat die Reform des Infektionsschutzgesetzes passieren lassen, um die Corona-Maßnahmen künftig auf eine genauere rechtliche Grundlage zu stellen. Damit kann das Gesetz nach Ausfertigung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Kraft treten.

  • Bundestag beschließt Änderungen am Infektionsschutzgesetz

    Der Bundestag hat den Weg für die von der großen Koalition geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz freigemacht. 415 Abgeordnete stimmten am Mittwoch für die Reform, um die Corona-Maßnahmen künftig auf eine genauere rechtliche Grundlage zu stellen. 236 stimmten dagegen, 8 enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung.

    Ziel des Gesetzes – offiziell „drittes Bevölkerungsschutzgesetz“ – ist es unter anderem, bislang per Verordnung erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret festzuschreiben. Im Infektionsschutzgesetz war bisher nur allgemein von „notwendigen Schutzmaßnahmen“ die Rede, die die „zuständige Behörde“ treffen kann. Mit der Gesetzesnovelle wird ein neuer Paragraf eingefügt, der die möglichen Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und Behörden konkret auflistet, etwa Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder Beschränkungen im Kultur- und Freizeitbereich – im wesentlichen Maßnahmen, die bereits beim Lockdown im Frühjahr ergriffen wurden und teilweise auch jetzt beim Teil-Lockdown im November gelten.

    Festgeschrieben im Gesetz wird auch die sogenannte 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche, ab denen Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen. Vorgeschrieben wird zudem, dass Rechtsverordnungen mit Corona-Schutzmaßnahmen zeitlich auf vier Wochen befristet werden. Verlängerungen sind aber möglich. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

    Nach der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes ist an diesem Mittwoch noch die Abschlussberatung im Bundesrat geplant, der dafür zu einer Sondersitzung zusammengekommen ist. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Gesetz möglicherweise noch am selben Tag ausfertigen, so dass es in Kraft treten kann.

     

  • Die Debatte ist vorbei. Nun wird über zwei Änderungsanträge abgestimmt: Einen der FDP und einen, den die Grünen eingereicht haben. Die Abstimmung erfolgt namentlich.

     

  • Mit dem neuen Gesetz schaffe man Grundlagen für die Zukunft, so Frei. „Ich will Ihnen eines sagen: Wir sind auf einiges eingegangen“, sagt der CDU-Mann. Heute werde nochmals festgestellt, dass die epidemische Lage nationaler Tragweite fortbestehe. „Verantwortung zu übernehmen, das ist nicht nur die Aufgabe der Bundesregierung. Da sind wir alle gefordert“, sagt er und schließt seine Rede.

     

  • CDU-Mann Frei zum neuen Infektionsschutzgesetz: „Das haben sich viele nicht leicht gemacht“

    Die Debatte kommt zum Ende. Thorsten Frei (CDU) hält heute die letzte Ansprache. Er spricht von einer „Gratwanderung“ beim Aufstellen geeigneter Regeln zur Pandemie-Bekämpfung. „Das haben sich viele nicht leicht gemacht“, sagt er. Das, worüber man heute abstimme, sei nicht das „Gelbe vom Ei“, es gehe darum, einen Kompromiss zu finden.

    „Ich will den Vorwurf zurückweisen, dass wir nicht auf die Opposition zugegangen wären und das Gespräch gesucht hätten“, sagt Frei. Man habe auf kluge Hinweise von Experten, aber auch von anderen Parteien gesetzt, um die neue Vorschrift zu optimieren. Mit dem Infektionsschutzgesetz solle den Landesregierungen weiterhin eine gewisse Flexibilität zugestanden werden.

     

  • CSU-Mann Nüßlein unterstellt der AfD „perverses Kalkül“

    Der nächste Redner ist Georg Nüßlein von der CSU. Das zentrale Ziel des neuen Infektionsschutzgesetzes sei die Schaffung einer Impfstrategie gewesen, beginnt er seine Ansprache. „Für manche Beschwerden habe ich Verständnis“, sagt der Politiker. Es sei normal, sich für Unglück, dass man nicht verhindern könne, einen Sündenbock zu suchen. Oftmals sei das die Politik.

    „Mir tut das Ganze in der Seele weh“, erklärt er. Die Mitglieder des deutschen Bundestags trügen die Verantwortung. „Man kann über alles diskutieren, debattieren. Stehlen Sie sich aber nicht aus der Verantwortung“, sagt Nüßlein. Er warnt davor, die Radikalisierung mancher Bürger mit unüberlegten Aussagen zu befeuern. „Die Grundrechte vorzuschieben, um damit das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu erschüttern, das ist ein perverses Kalkül“, wettert er in Richtung der AfD-Fraktion.

     

  • Petr Bystron von der AfD holt sein Handy hervor, dann erklärt er am Mikrofon: Vor dem Reichstag würden gegen Demonstranten Wasserwerfer eingesetzt. Das würden die Betroffenen über die sozialen Netzwerke schreiben. In der Tat sind vor dem Reichstag Wasserwerfer aufgebaut worden. Die Versammlung ist jedoch nicht genehmigt worden, zudem halten die Teilnehmer die Hygieneauflagen nicht ein. Der AfDler erntet Buhrufe, dann muss er sich wieder setzen.

     

  • Johannes Fechner von der SPD beginnt seine Rede mit dem Appell, dass die aktuelle Corona-Lage dramatisch sei. Das Bevölkerungsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten zu vergleichen, sei absurd. Zwischenfragen von der AfD lehnt der Politiker ab. „Die Maßnahmen können von den Ländern nur so lange ergriffen werden, wie die epidemische Lage gilt“, betont er. Auch in der Corona-Krise würden die Grundrechte gewahrt, so Fechner. Deswegen seien die Maßnahmen befristet.

     

  • Frauke Petry zerreißt neues Infektionsschutzgesetz: „Entmündigungsgesetz“

    Frauke Petry, die ehemalige AfD-Chefin, tritt nun ans Rednerpult. „Der Gesetzentwurf der großen Koalition ist schon der dritte innerhalb weniger Monate und weist immer noch gravierende Mängel auf“, sagt sie. Die virtuelle Ministerpräsidentenkonferenz habe nicht nur ihre Unfähigkeit bewiesen, sondern sei auch illegal, so die Fraktionslose.

    „Sie kümmern sich also weder um ein handwerklich gutes Gesetz, noch um die Folgen in einigen Wirtschaftszweigen“, sagt Petry. Das neue Infektionsschutzgesetz nennt sie „Entmündigungsgesetz“.

     

  • FDP-Frau moniert: „Peinliches Hinterzimmerchaos“

    Jetzt spricht die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus. Sie bezeichnet das Vorgehen der vergangenen Wochen als „peinliches Hinterzimmerchaos“. Man habe einfach einen unbestimmten Rechtbegriff gegen einen anderen unbestimmten Rechtsbegriff ausgetauscht, so die Politikerin.

     

  • Spahn lobt noch einmal, dass der Großteil der Bevölkerung den grundsätzlichen Ansatz unserer Politik mittrage. Auch das Leugnen müsse möglich sein. „Aber wer laut ist, ist nicht gleich im Recht“, betont er. Debatten seien notwendig, aber nicht in einer bestimmten Härte. Damit kritisiert er seinen Vorredner Alexander Gauland.

    „Das Virus ist dynamisch, wir müssen es auch sein“, sagt Spahn. Die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen bräuchten in der Pandemie die richtigen Instrumente, um zu entscheiden. Dafür sei das neue Infektionsschutzgesetz zentral.

     

  • Spahn: Steigendes Leid mit steigenden Infektionszahlen

    „Der Schutz der Gesundheit steht nicht absolut. Aber wir haben entschieden, dass der Schutz der Gesundheit ein größeres Gewicht bekommt“, sagt Spahn, nachdem er seine Ansprache fortsetzen kann. Das Gesundheitswesen dürfe nicht überlastet worden. Steigende Infektionszahlen würden früher oder später zu steigendem Leid führen, sagt der Gesundheitsminister.

    „Da aber nichts absolut gelten kann, geht es um die richtige Balance“, fährt er fort. Wirtschaftliche Härten sollten abgefedert werden, man wolle das Virus jeden Tag besser beherrschen, so Spahn. „Weil es ja schon wieder anders behauptet wird: Ich gebe Ihnen mein Wort, es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben“, betont er.

     

  • AfD-Fraktion stellt plötzlich Plakate auf – Spahn muss Rede unterbrechen

    Nun tritt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ans Rednerpult. Die Pandemie sei ein „Jahrhundertereignis“, sagt er. Dann unterbricht ihn Bundestagspräsident Schäuble – die AfD-Fraktion hat Transparente aufgestellt, mit denen sich die Partei gegen die Gesetzesänderung stemmt. Diese müssten entfernt werden.