RKI registriert 260.239 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz bei 1735,0

RKI registriert 260.239 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz bei 1735,0

19. März 2022 Aus Von mvp-web

Samstag, 19. März, 07.30 Uhr: Das Robert Koch-Institut (RKI) hat bei der bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz erneut einen Höchstwert gemeldet. Das RKI gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Samstagmorgen mit 1735,0 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 1706,3 gelegen, vor einer Woche bei 1496,0 (Vormonat: 1350,4). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 260.239 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 05.00 Uhr wiedergeben. Vor einer Woche waren es 237.086 Ansteckungen gewesen.

Experten gehen von einer hohen Zahl an Fällen aus, die in den RKI-Daten nicht erfasst sind. Ein Grund sind die begrenzten Kapazitäten etwa von Gesundheitsämtern. So werden Kontakte oft nur noch eingeschränkt nachverfolgt.

Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 221 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 249 Todesfälle gewesen. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 18.548.225 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.

Die Zahl der in Kliniken gekommenen Corona-infizierten Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Freitag mit 7,81 an (Donnerstag: 7,58). Darunter sind viele Menschen mit positivem Corona-Test, die eine andere Haupterkrankung haben.

Die Zahl der Genesenen gab das RKI am Samstag mit 14.448.200 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 126.867.

Bundesrat billigt künftige Corona-Schutzregeln

14.00 Uhr: Der Weg für ein Ende der meisten bundesweiten Corona-Beschränkungen ist frei. Der Bundesrat ließ am Freitag ein zuvor vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das deutlich weniger allgemeine Schutzregeln im Alltag ermöglicht.

Bundestag stimmt Infektionsschutzgesetz mit neuen Corona-Regeln zu

12.28 Uhr: Der Bundestag hat am Freitag dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, mit dem die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben wegfallen sollen. An ihre Stelle sollen einige Basisschutzmaßnahmen treten, schärfere Schutzmaßnahmen sind künftig nur noch in Infektions-Hotspots möglich. Für die Vorlage der Ampel-Koalition stimmten 388 Abgeordnete, 277 waren dagegen, es gab zwei Enthaltungen.

Das neue Gesetz sieht nun vor, dass künftig generell ein gewisser Basisschutz angeordnet werden kann, zu dem die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und dem öffentlichen Nahverkehr gehört.

Weitergehende Maßnahmen sind nur dann möglich, wenn das jeweilige Landesparlament die jeweilige Region als Hotspot ausweist. Übergangsweise können die Länder bis zum 2. April die bisherigen Regeln weiter gelten lassen.

Bundesregierung will kostenlose Bürgertests um mindestens vier Wochen verlängern

07.08 Uhr: Die Bundesregierung plant, die Frist für kostenlose Corona-Schnelltests zu verlängern. Nach Informationen von „Business Insider“ ist zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesfinanzministerium im Gespräch, die Finanzierung der sogenannten Bürgertests durch den Bund für mindestens vier weitere Wochen zu gewährleisten.

Der Schritt wird nötig, weil die aktuelle Corona-Testverordnung am 31. März ausläuft. In der Verordnung wird auch die Finanzierung der Bürgertests durch den Bund geregelt. Zuletzt hatte etwa Berlins Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) angekündigt, dass es ohne diese Finanzierung keine Bürgertests mehr geben könne.

Wie lange die Frist für die Bürgertests verlängert wird, hängt aber am Finanzministerium, hieß es nun aus Kreisen des Gesundheitsministeriums. Und dort steht man an einer allzu großen Verlängerung skeptisch gegenüber. Seit ihrer erstmaligen Einführung im vergangenen Frühjahr haben die Bürgertests den Staat nämlich bereits 10,7 Milliarden Euro gekostet. Die Tests weiterzuverwenden, ist also auch eine Frage der Haushaltspolitik. Eine Anfrage von „Business Insider“ dazu ließ das Finanzministerium zunächst unbeantwortet.