Neue Corona-Regeln: Kein Ende von 3G – was die Übergangsphase ab heute bringt

Neue Corona-Regeln: Kein Ende von 3G – was die Übergangsphase ab heute bringt

21. März 2022 Aus Von mvp-web

Eigentlich wollten die Bundesländer zum 20. März alle Corona-Maßnahmen aufheben. Weil die Zahl der Neuinfektionen steigt, verschieben sich die geplanten Öffnungen um möglicherweise zwei Wochen. Eine integrierte Übergangsphase tritt ein. Was diese vorsieht und was das ab heute bedeutet, sagt Ihnen FOCUS Online.

Vor den Testzentren stehen die Menschen wieder Schlange, die Gesundheitsämter haben alle Hände voll zu tun und die Corona-Warn-App zeigt bei immer mehr Menschen ein „erhöhtes Risiko“ an. Das Coronavirus hat Deutschland wieder voll im Griff.

Auch das Robert-Koch-Institut bestätigt einen Anstieg der Corona-Neuinfektionen. Am Mittwochmorgen erreichte die Zahl einen neuen Höchstwert mit einer Inzidenz von 1607,1. Am Vortag hatte sie noch 1585,4 betragen und vor einer Woche noch 1293,6. Der Wert beziffert die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen.

Was gilt jetzt ab 20. März?

Ursprünglich sollten ab 20. März sämtliche „tiefgreifende“ Corona-Maßnahmen wegfallen. Doch die ersten Bundesländer wollen 3G, 2G und 2G-Plus im öffentlichen Leben beibehalten. Es tritt eine sogenannte Übergangsphase ein, die bis 2. April gelten soll. Die Lage könnte dann noch einmal neu bewertet werden.

  • Konkret brauchen Arbeitnehmer möglicherweise auch weiterhin einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis, um Arbeitsstätten besuchen zu können. Der Arbeitgeber kann ab 20. März selbst entscheiden, welche Regeln gelten sollen. Laut einem neuen Gesetz sollen Firmen ab Montag selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen. Die Unternehmen sollen dann nach regionaler Infektionslage prüfen, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen.
  • In Bus- und Bahn brauchen Reisende neben einem gültigen Ticket auch Impf-, Genesungs- oder Testnachweise. 3G gilt dann auch also weiterhin im Nah- und Fernverkehr.
  • In der Gastronomie, im Kino, im Theater, im Fitnessstudio und bei allen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen gilt 3G. Also geimpft, genesen oder getestet.
  • In Clubs und Diskotheken brauchen Nicht-Geboosterte und alle Genesenen einen Testnachweis. Ungeimpfte müssen draußen bleiben.
  • Im Einzelhandel bleibt es bei der FFP2-Maskenpflicht (zum Beispiel in Bayern) und bei den geltenden Mindestabständen von 1,5 Metern.

Welche Fristen gelten bei 3G?

Überall dort, wo die 3G, 2G- oder 2G-Plus-Regel gilt, rückt auch die Gültigkeit der Nachweise in den Fokus.

Wer genesen ist, verliert seinen Immun-Status in Deutschland sechs Monate oder 180 Tage nach dem positiven Testergebnis.

Wer grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status nach neun Monaten (270 Tage).

Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten unbefristet als „geboostert“.

Kostenlose Bürgertests bis mindestens 2. April

Weil nun immer mehr Bundesländer von der Übergangsphase Gebrauch machen, gilt auch, dass die kostenlosen Bürgertests bis mindestens 2. April bleiben. Wer sich testen lassen will, kann das weiterhin kostenlos mittels Antigen-Schnelltest in Apotheken, Testzentren oder in Arztpraxen tun.

Was soll ab 20. März in Ihrem Bundesland gelten?

Baden-Württemberg: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.

Bayern: Übergangsphase gilt bis 2. April. Jahrmärkte und Volksfeste werden ab 20. März erlaubt. Kapazitäts- und Personenobergrenzen sowie die Sonderregeln für Gottesdienste fallen weg. Ab 21. März gilt keine die Maskenpflicht am Platz an Grund- und Förderschulen mehr.

Berlin: Übergangsphase gilt bis 31. März. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.

Brandenburg: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.

Bremen: Die Schutzmaßnahmen gelten bis zum 2. April weiter. Es sind keine Lockerungen geplant.

Hamburg: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.

Hessen: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.

Mecklenburg-Vorpommern: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.

Nordrhein-Westfalen: Übergangsphase soll möglicherweise bis 2. April gelten. Es sind ab 20. März wohl keine Lockerungen geplant.

Niedersachsen: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.

Rheinland-Pfalz: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.

Saarland: Übergangsphase gilt bis 31. März. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.

Sachsen: Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich fallen ab 20. März weg. Bei Veranstaltungen soll es keine Begrenzung der Kapazität geben. Weitere Öffnungen ab 2. April möglich.

Sachsen-Anhalt: Übergangsphase soll möglicherweise bis 2. April gelten. Es sind ab 20. März keine Lockerungen bekannt.

Schleswig-Holstein: Übergangsphase soll möglicherweise bis 2. April gelten. Es sind ab 20. März keine Lockerungen bekannt.

Thüringen: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.