Usedom: Hoteliers gegen Infektionsschutzgesetz
19. November 2020Fünf Hoteliers von der Insel Usedom wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz des Bundes einreichen. Es fehle eine Ausgleichszahlungsregelung im Falle verordneter Schließungen.
Fünf Hoteliers von der Insel Usedom kritisieren das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Sie wollen eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Es gebe eine Lücke im Infektionsschutzgesetz des Bundes – und zwar im alten wie im neuen Gesetz: Hotels bekommen keine Entschädigung, wenn sie aufgrund des Infektionsgeschehens schließen müssen. Die gibt es nur, wenn im Hause selbst Krankheiten aufgetreten sind, und deshalb ein Hotel zumachen muss, aber nicht bei staatlich verordneter Schließung.
Hoteliers beklagen fehlende Investitionssicherheit
Der geschäftsführende Gesellschafter des Baltic Hotels in Zinnowitz, Hans Dornbusch, sagte, damit gebe es für ihn und viele Kollegen keine Investitionssicherheit mehr. Große Häuser investierten mit Hilfe von Krediten Millionen in die Instandhaltung und Modernisierung. Wenn die Einnahmen wegbrächen, sei es kaum möglich, die Kredite zu bedienen. Dornbusch ist einer von den fünf Usedomer Hoteliers, die gemeinsam die Klage einreichen wollen. Das werde nach Angaben ihres Anwalts wahrscheinlich bereits am Freitag geschehen.