Das Arbeitslosengeld I (kurz: ALG I) zahlt dir die Agentur für Arbeit.
Wenn du in deinem Minijob nicht mehr als den Freibetrag von 165 Euro verdienst, erhältst du weiterhin das Arbeitslosengeld I in voller Höhe. Sollte dein Nebenjob den Freibetrag von 165 Euro übersteigen, wird dein Arbeitslosengeld gekürzt.
Gut zu wissen: Wurde der Minijob bereits in den letzten 18 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, bleibt dieser Minijob auch nach Eintritt der Arbeitslosigkeit anrechnungsfrei. Der Freibetrag ist dann genauso hoch wie der durchschnittliche Verdienst aus dem Minijob der letzten 12 Monate.
Bezieher von Arbeitslosengeld I dürfen regelmäßig nur weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Solltest du mehr Stunden in der Woche arbeiten, giltst du nicht mehr als arbeitslos. Dann erhältst du auch kein Arbeitslosengeld mehr.
Denk daran, dass du deinen Nebenjob bei der Agentur für Arbeit melden musst, wenn du arbeitslos bist. Am besten du informierst dich bei deiner zuständigen Arbeitsagentur.