Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Testpflicht – Erster Beschlussentwurf für Corona-Sommergipfel durchgesickert

Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Testpflicht – Erster Beschlussentwurf für Corona-Sommergipfel durchgesickert

21. Juni 2022 Aus Von ...Linda Gerke
Dienstag, 21.06.2022, 17:36

Vor dem Gesundheitsminister-Treffen am Mittwoch und Donnerstag fordern vier Länder einen konkreten Corona-Fahrplan für den Herbst und Winter, darunter Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und Testpflicht. Auch Gesundheitsminister Lauterbach hat einen Plan mit sieben Punkten erarbeitet.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte vergangene Woche angekündigt, er wolle noch vor der Sommerpause Eckpunkte für das künftige Infektionsschutzgesetz vorlegen. Am Mittwoch und Donnerstag sollen nun die Gesundheitsminister der Länder tagen, inwieweit Regelungen wie eine Maskenpflicht etwa in Handel oder Gastronomie wieder möglich sind, wenn es im Herbst oder Winter eine neue Infektionswelle gibt.

Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen forderten vor zweitägigen Beratungen der Gesundheitsminister, noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. „Dies ist erforderlich, um sachgerecht auf ein verändertes Infektionsgeschehen im Herbst und im Winter reagieren und die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen zu können“, heißt es in der Beschlussvorlage der vier Länder, wie die „ Bild „ Zeitung berichtet. Auch Lauterbachs Ministerium hat für das Treffen einen Sieben-Punkte-Plan erarbeitet, das dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ vorliegt.

Maskenpflicht und keine kostenlosen Tests mehr: Das fordern die Länder

  1.  In Innenräumen soll wieder eine Maskenpflicht gelten. Auch von möglichen Personenobergrenzen und Kontaktbeschränkungen ist wieder die Rede.

“Vor dem Zutritt zu Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen“, demnach Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen, soll eine Testpflicht gelten

3. Kostenlose Coronatests sollen dagegen abgeschafft werden und nur noch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. „Anlassloses Massentesten wird nicht als zielführend für den kommenden Herbst/Winter betrachtet“, heißt es. In der Allgemeinbevölkerungen sollen Selbsttests verwendet werden.

Bis zum 1. Januar 2023 soll in allen Krankenhäusern ein zentrales Meldesystem eingerichtet werden, das die Hospitalisierungsrate feststellt.

  1. Eine Kampagne für eine vierte Impfung, eine mögliche Grippeimpfung und einen Vorrat an Medikamenten gegen das Coronavirus sollen vorangebracht werden.
  2. Zudem fordern die Länder, dass sich der Bund dafür einsetzt, dass „ausreichend Anreize zur Personalgewinnung“ im Gesundheits- und Pflegebereich gesetzt werden. „Auch die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser muss durch Bundesrettungsschirme erneut in Aussicht gestellt werden, sollte sich die Versorgungslage in den Krankenhäusern erneut zuspitzen“, heißt es.

Das ist Lauterbachs Sieben-Punkte-Plan

  1. Impfen: Ab September soll eine „angepasste Impfkampagne“ für den Omikron-Impfstoff von den Herstellern Moderna und Biontech durchgeführt werden.
  2. Testen: Kostenlose Bürgertests für alle soll es zukünftig nicht mehr geben, sondern nur noch für bestimmte Personengruppen, wie im Umfeld von Pflegeheimen und Krankenhäusern, Schwangeren in den ersten drei Monaten ihrer Schwangerschaft und Geflüchteten aus der Ukraine. Auch sollen Menschen in Hotpots und Kleinkinder vor einer Großveranstaltung weiterhin kostenlose Schnelltests bekommen. Nach einem positiven Schnelltest sollen Menschen weiterhin Zugang zu einem PCR-Test erhalten. Patienten mit Symptomen können sich in Arztpraxen auch ohne positiven Schnelltest mittels PCR testen lassen. Den Testzentren will der Bund etwa um die Hälfte weniger Geld für Tests bezahlen.
  3. Behandeln: Das Ministerium habe den Expertenrat gebeten, ein entsprechendes Behandlungskonzept mit Medikamenten bei einer Corona-Infektion zu entwickeln.
  4. Vulnerable Gruppen: Besuche sollen in Pflegeeinrichtungen weiterhin ermöglicht werden, dabei sollen aber Hygiene- und Testregeln umgesetzt werden. Lauterbach will alle Einrichtung verpflichten, einen Hygienebeauftragten zu etablieren, so wie es bislang in Krankenhäusern der Fall ist. Auch soll ein Koordinator aus der Fachpflege speziell für die Behandlung mit Corona-Medikamenten zuständig sein.
  5. Daten: Krankenhäuser sollen alle pandemierelevanten Daten täglich über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) melden. Dazu gehören: Intensivkapazität, die Zahl der Corona-Erkrankten auf Normal- und Intensivstationen und die Zahlen der betreibbaren Betten auf Normal- und Intensivstation. Krankenhäuser sollen sanktioniert werden, sollten sie diese Daten nicht übermitteln.
  6. Schulen und Kitas: Eine gemeinsame Konferenz von Kultusministern und Gesundheitsministern sollen eine Empfehlung erarbeiten, die garantieren, dass Schulen und Kitas offen bleiben.
  7. Infektionsschutzgesetz: Vor dem 23. September soll das Gesetz erneuert werden. Über die konkreten Inhalte soll jedoch erst nach Vorlage des Evaluationsberichts am 30. Juni entschieden werden. Davor will Lauterbach aber bereits die Meldepflicht in Krankenhäusern, und die Einführung von Hygienebeauftragten und Behandlungskoordinatoren in Pflegeeinrichtungen durchsetzen.