Vor dem Gesundheitsminister-Treffen am Mittwoch und Donnerstag fordern vier Länder einen konkreten Corona-Fahrplan für den Herbst und Winter, darunter Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und Testpflicht. Auch Gesundheitsminister Lauterbach hat einen Plan mit sieben Punkten erarbeitet.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte vergangene Woche angekündigt, er wolle noch vor der Sommerpause Eckpunkte für das künftige Infektionsschutzgesetz vorlegen. Am Mittwoch und Donnerstag sollen nun die Gesundheitsminister der Länder tagen, inwieweit Regelungen wie eine Maskenpflicht etwa in Handel oder Gastronomie wieder möglich sind, wenn es im Herbst oder Winter eine neue Infektionswelle gibt.
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen forderten vor zweitägigen Beratungen der Gesundheitsminister, noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. „Dies ist erforderlich, um sachgerecht auf ein verändertes Infektionsgeschehen im Herbst und im Winter reagieren und die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen zu können“, heißt es in der Beschlussvorlage der vier Länder, wie die „ Bild „ Zeitung berichtet. Auch Lauterbachs Ministerium hat für das Treffen einen Sieben-Punkte-Plan erarbeitet, das dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ vorliegt.
Maskenpflicht und keine kostenlosen Tests mehr: Das fordern die Länder
- In Innenräumen soll wieder eine Maskenpflicht gelten. Auch von möglichen Personenobergrenzen und Kontaktbeschränkungen ist wieder die Rede.
“Vor dem Zutritt zu Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen“, demnach Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen, soll eine Testpflicht gelten
3. Kostenlose Coronatests sollen dagegen abgeschafft werden und nur noch für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. „Anlassloses Massentesten wird nicht als zielführend für den kommenden Herbst/Winter betrachtet“, heißt es. In der Allgemeinbevölkerungen sollen Selbsttests verwendet werden.
Bis zum 1. Januar 2023 soll in allen Krankenhäusern ein zentrales Meldesystem eingerichtet werden, das die Hospitalisierungsrate feststellt.