Energie-Entlastung: Wer bekommt was?
18. Juli 2022Energiepreispauschale, Kinderbonus oder Tankrabatt – die Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die gestiegenen Preise ausgleichen will, sind zahlreich. Doch wer profitiert und welche Gelder können wo beantragt werden?
Welche Leistungen des Paketes für wen gelten, im Überblick:
Sie…
… sind erwerbstätig
Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll eine Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Aber: Den vollen Betrag erhalten nur diejenigen Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuerndem Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10.000 Euro liegen.
… arbeiten selbstständig
Bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung entsprechend gesenkt.
… sind nutzen ein Auto
Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird befristet für drei Monate (also Juni/Juli/August) auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Durch diese Art Tankrabatt reduziert sich der Steuersatz für Benzin um 29,55 Cent pro Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent pro Liter
… sind Berufspendler/-in
Die Entfernungspauschale für Pendler steigt ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent. Das soll höhere Kosten für Fahrten zur Arbeit abmildern, die unter anderem durch die CO2-Bepreisung entstehen. Die Regelung gilt für die Jahre 2022 bis 2026 und unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
… sind Rentner
Da Rentner nicht als erwerbstätig gelten, erhalten sie keine Energiepreispauschale. Nur Rentner, die nebenbei in einem Minijob beschäftigt sind, können diese Tätigkeit geltend machen. Außerdem können sie andere Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Wohngeld.
… nutzen den öffentlichen Personennahverkehr
Für 90 Tage (Juni/Juli/August )wird bundesweit ein Ticket für neun Euro pro Monat im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeboten.
… bekommen Wohngeld
Sie erhalten einen Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:
- bei einer Person 270 Euro
- bei zwei Personen 350 Euro
- für jede weitere Person 70 Euro
Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro.
Durch die Erhöhung von Abschlagszahlungen oder Nachzahlungen der Nebenkosten haben einige so wenig Einkommen, dass diese Grundsicherung oder Hartz 4 beantragen können. Dann erhalten sie kein Wohngeld mehr, da dann der Staat die Kosten für Energie übernimmt.
… erhalten Sozialleistungen
Erwachsene, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme bekommen, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Konkret sind das alle, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.
… erhalten Arbeitslosengeld
Alle Bezieher von Arbeitslosengeld eine Einmalzahlung von 100 Euro. Voraussetzung ist, dass sie im Juli 2022 Arbeitslosengeld bezogen haben.
… haben Kinder
Gezahlt wird ein Kinderbonus als zusätzliche Einmalzahlung für Familien in Höhe von 100 Euro pro Kind.
Kinder, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, erhalten außerdem einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro erstmalig im Juli 2022. Dies gilt auch für junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben.
Familien und Alleinerziehende, die Wohngeld beziehen, könnten zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
… erhalten Krankengeld, Übergangsgeld oder Elterngeld oder studieren?
Sie erhalten keine Zuschüsse, können aber Wohngeld beantragen oder von den Entlastungen bei Kraftstoff oder des ÖPNV profitieren.