Corona in MV: Fragen und Antworten zu Impfungen und Regeln

Corona in MV: Fragen und Antworten zu Impfungen und Regeln

19. Juli 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 18.07.2022 14:39 Uhr

In Mecklenburg-Vorpommern gelten nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen. Die ständige Impfkommission empfiehlt bestimmten Gruppen eine vierte Impfung, also einen zweiten Booster.

Aktuell gilt in MV die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wenn vulnerable Gruppen betroffen sind. So gut wie alle darüber hinausgehenden Einschränkungen sind inzwischen ausgelaufen.

Ständige Impfkommission empfiehlt vierte Impfung für Menschen über 70

Die Stiko empfiehlt eine vierte Impfung für vulnerable Personengruppen. Dazu zählen Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, medizinisches Personal und Pflegekräfte. Die Empfehlung der Stiko gilt auch für Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten, das gilt auch für Kinder ab 5 Jahren. Ziel sei es weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe von Covid-19, die zu einem Krankenhausaufenthalt oder gar zum Tod führen, zu verhindern. Die EU-Gesundheitskommission empfiehlt eine vierte Corona-Impfung schon für Menschen ab 60 Jahren.

Die aktuellen Corona-Regeln: „Basisschutz“ gilt weiter

Die meisten Corona-Beschränkungen sind bundesweit weggefallen. Im Norden gilt in einigen Bereichen noch Maskenpflicht. Die Regeln im Überblick.

Wo müssen derzeit Masken getragen werden?

Seit Ende April gelten in MV nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen. Die Maskenpflicht besteht damit nur noch in folgenden Bereichen:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wenn vulnerable Gruppen betroffen sind

Für wen wird die Booster-Impfung (dritte Impfung) empfohlen?

Die dritte Impfung, auch Booster- oder Auffrischungsimpfung genannt, wird von der Ständigen Impfkommission (Stiko) allen Menschen ab 12 Jahren empfohlen, deren zweite Impfung etwa drei Monate zurückliegt. Für Jugendliche wird ein Abstand von drei bis sechs Monaten empfohlen.

Für wen wird die zweite Booster-Impfung (vierte Impfung) empfohlen?

Die Stiko empfiehlt eine vierte Impfung für vulnerable Personengruppen. Dazu zählen Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal und Pflegekräfte. Die Empfehlung der Stiko gilt auch für Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten, das gilt auch für Kinder ab 5 Jahren. Menschen, die nach einer ersten Auffrischungsimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, brauchen nach aktueller Einschätzung der Stiko keinen zweiten Booster. Die zweite Booster-Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Menschen frühestens drei Monate nach der dritten Impfung erfolgen. Ziel sei es weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe von Covid-19, die zu einem Krankenhausaufenthalt oder gar zum Tod führen, zu verhindern.
Die EU-Gesundheitskommission wiederum empfiehlt eine vierte Corona-Impfung schon für Menschen ab 60 Jahren.

Wo bekomme ich die erste oder zweite Booster-Impfung?

Erste Ansprechpartner für die dritte und vierte Impfung sind die Hausarztpraxen. Sie sollten vorher telefonisch einen Termin vereinbaren. Alternativ gibt es die Möglichkeit, einen Impfstützpunkt aufzusuchen.

Wie steht es um Impfungen für Kinder?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt, Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren drei Mal gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Stiko hat im Dezember 2021 auch eine Empfehlung für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren gegeben, die an bestimmten Vorerkrankungen leiden oder besonders gefährdete Personen wie Immunsuppressive im engsten Umfeld haben. Darüber hinaus können sich nach einem Beratungsgespräch auch alle anderen Kinder in dieser Altersspanne freiwillig auf Wunsch der Eltern impfen lassen. Eine Empfehlung der Stiko für alle Kinder ab 5 liegt jedoch nicht vor, da für sie laut Kommission nur ein geringes Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung besteht.

Wo kann ich einen Verdacht auf Impfschäden melden?

Wer einen gesundheitlichen Schaden vermutet, der über das normale Maß der Impfreaktion hinausgeht, kann beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einen Antrag auf Entschädigung stellen. Bis Mitte Juli 2022 sind laut Gesundheitsministerium insgesamt 107 Anträge gestellt worden. Davon sei bisher einer bewilligt worden, der Rest sei zurückgenommen oder abgelehnt worden oder noch in Bearbeitung.

Wo gilt aktuell die 3G-Regel?

Die 3G-Regel gilt nur noch in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das bedeutet: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G) erhalten Zutritt. Ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren. Antigen-Schnelltests dürfen in der Regel nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.

Was gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln?

In öffentlichen Verkehrsmitteln muss kein Nachweis mehr über Impfung, Genesung oder Test (3G) erbracht werden. Es gilt aber die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Was gilt am Arbeitsplatz?

Jeder Arbeitgeber kann selbst festlegen, welche Regelungen gelten – also ob er trotz Wegfall der Pflicht 3G beibehält oder weiterhin auf Homeoffice setzt.

Was gilt in Krankenhäusern und Pflegeheimen?

In Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen gilt nach wie vor die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher. Außerdem besteht die Maskenpflicht, sofern Menschen aus besonders gefährdeten Gruppen anwesend sind. Im Rahmen ihres Hausrechts können Krankenhäuser weitergehende Schutzmaßnahmen treffen, um die Verbreitung von Corona einzudämmen.

Was gilt in Arztpraxen?

In Arztpraxen gilt kein 3G, aber weiterhin eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind. Näheres regeln die Praxen über ihr Hausrecht.

Was gilt in Schulen?

Seit dem Aus der Corona-Hotspot-Regel in MV gibt es in den Schulen des Landes keine Maskenpflicht mehr – nur noch eine Empfehlung. Inzwischen sollen sich laut Bildungsministerium nur noch Schülerinnen und Schüler testen, die Symptome haben. Damit fallen die regelmäßigen Corona-Tests weg, die bisher für Ungeimpfte dreimal pro Woche stattfanden.

Was gilt in Universitäten und Hochschulen?

In Innenräumen von Bildungseinrichtungen müssen seit Ende April keine Masken mehr getragen werden. Es gilt aber eine Empfehlung, sie freiwillig zu tragen.

Was gilt in Clubs und Diskotheken?

In den Diskotheken und Clubs von MV gelten keine Beschränkungen mehr.

Wer muss wie lange in Quarantäne bzw. in Isolation?

Auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat Mecklenburg-Vorpommern auch die Regelungen zur Isolations- und Quarantänepflicht angepasst. Nachweislich positiv getestete Personen sind angehalten, sich für mindestens fünf Tage (maximal zehn) zu isolieren. Laut Landesgesundheitsministerium wird „dringend empfohlen“ sich täglich zu testen und die „Isolation erst bei einem negativen Testergebnis zu beenden“. Auch Personen mit symptomlosem Verlauf können laut Gesundheitsministerium nach fünf Tagen noch infektiös sein.
Vulnerable Gruppen gelten weiterhin als besonders schutzbedürftig. Personen, die im Gesundheitswesen (auch in Alten- und Pflegeheimen sowie ambulanten Pflegediensten) arbeiten, müssen ihre Isolation demnach zwingend mit einem negativen Testergebnis (PCR- oder Schnelltest) beenden und den Nachweis beim Arbeitgeber vorlegen.
Enge Kontaktpersonen von Infizierten müssen nicht mehr in Quarantäne. Das Landesgesundheitsministerium empfiehlt jedoch weiterhin, sich für fünf Tage täglich zu testen und Kontakte zu reduzieren. Einzig Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten sind dazu verpflichtet, sich täglich vor Dienstantritt für fünf Tage zu testen.

Wie können sich Geimpfte und Genesene ausweisen?

Vollständig Geimpfte können sich mit ihrem Personalausweis und dem Impfausweis oder der digitalen oder analogen Impfbescheinigung ausweisen. Den digitalen Impfnachweis kann man sich in einer Apotheke oder einem Impfzentrum ausstellen lassen. Einige Apotheken bieten auch an, eine sogenannte Immunkarte auszustellen. Das ist ein analoger Impfnachweis für das Portemonnaie. Menschen, deren Covid-19-Erkrankung maximal 90 Tage zurückliegt, können sich eine Bescheinigung ihres behandelnden Arztes ausstellen lassen.

Was gibt es zum Geimpften-Status zu wissen?

Personen, die eine Impfung erhalten haben, gelten laut Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) als teilimmunisiert. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung gilt man als grundimmunisiert. Inzwischen gilt das auch für die Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem zuvor eine einzelne Spritze gereicht hatte. Drei Monate nach der Zweitimpfung ist eine dritte Impfung möglich, unabhängig davon, welches Vakzin man bekommen hat. Alle, die diese dritte Impfung (Booster) erhalten haben, gelten als geimpft mit Auffrischungsimpfung, also als geboostert. Wenn doppelt Geimpfte sich mit Covid-19 infizieren, gelten sie in Mecklenburg-Vorpommern nicht automatisch als geboostert. Dieser Status tritt erst nach einer weiteren Impfung ein, die drei bis sechs Monate nach der Genesung erfolgen kann.

Was gibt es zum Genesenen-Status zu wissen?

Laut Robert-Koch-Institut gelten Personen als genesen, deren positiver PCR-Test bzw. deren zertifizierter Schnelltest mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Anschließend ist eine Impfung notwendig. Nach weiteren drei Monaten können sich Genesene noch einmal impfen lassen. Nach einer dritten Spritze gelten sie dann als geboostert. Wer die erste Impfung erhalten hat und dann an Covid-19 erkrankt, ist laut Ständiger Impfkommission (Stiko) grundimmunisiert und damit Personen gleichgestellt, die bereits zwei Impfungen erhalten haben. Wenn sie sich nach ihrer Genesung noch einmal impfen lassen, gelten sie als geboostert. Wenn doppelt Geimpfte sich mit Covid-19 infizieren, gelten sie in MV nicht automatisch als geboostert. Dieser Status tritt erst nach einer weiteren Impfung ein, die drei bis sechs Monate nach der Genesung erfolgen kann. Als Nachweis für den Genesenen-Status gilt das positive PCR-Testergebnis. Wenn das vorliegt, können Ärzte und Apotheken ein Zertifikat ausstellen. Das kann dann in gängige Apps hochgeladen werden, wie das Impfzertifikat auch.

Was gilt beim Kinderkrankengeld?

Gesetzlich versicherte Familien können in diesem Jahr 30 statt zehn Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil beantragen. Der Anspruch besteht mit der Neuregelung auch dann, wenn die Präsenzpflicht an der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 40 auf 60 Tage pro Kind und Elternteil. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten. Wenn ein Kind nicht in Schule oder Kita gehen kann, reicht eine Bescheinigung der Einrichtung für die Beantragung der Leistung. Dafür soll es eine Mustererklärung geben. Nur wenn ein Kind wirklich erkrankt ist, wird ein Attest vom Arzt benötigt. Die betroffenen Eltern erhalten mit dem Kinderkrankengeld 90 Prozent ihres Nettoeinkommens.

Wird es eine allgemeine Impfpflicht geben?

Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen, wie Kliniken und Pflegeheime, mussten bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene wird es in Deutschland vorerst nicht geben. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten gab die Gruppe der Befürworter im Bundestag das Vorhaben Anfang April auf.