Neue Umlage – Was Gaskunden jetzt wissen sollten
16. August 2022Wer mit Erdgas heizt, muss wegen des Ukraine-Kriegs bereits mehr zahlen. Die staatliche Umlage bedeutet einen zusätzlichen Preisschub. Mit welchen Extrakosten müssen Verbraucher rechnen, wie lange gilt die Umlage? Antworten auf zentrale Fragen.
Die wirtschaftlichen Folgen des russischen Kriegs gegen die Ukraine sind täglich beim Einkaufen im Supermarkt oder beim Tanken spürbar. Für Hausbesitzer oder Mieter bedeuten die massiv gestiegenen Energiepreise, dass sich das Heizen und auch der Strom stark verteuern. Bei vielen Industriebetrieben haben sich die Kosten für Erdgas bereits vervielfacht. Einen zusätzlichen Preisschub hat nun die neue Gasumlage zur Folge, die ab Oktober fällig wird – in einer Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde Gas.
Was ist die Gasumlage – und wie lange gilt sie?
Die Gasumlage ist eine verbrauchsabhängige Sonderumlage, die als Folge des Krieges in der Ukraine erhoben wird. Sie soll Gasimporteure wie Uniper entlasten, die in den vergangenen Monaten deutlich weniger Gas aus Russland erhalten haben als vertraglich vereinbart. Diese Mengen müssen sie zu vielfach höheren Preisen aus anderen Quellen ersetzen, um ihre Verträge zu erfüllen. Gasimporteure haben Lieferpflichten gegenüber ihren Kunden, vor allem gegenüber Stadtwerken. Bisher können sie diese Mehrkosten nicht weitergeben, weil die Abgabepreise meist längerfristig fixiert sind.
Die Umlage wird die Verbraucher also zusätzlich zu den höheren Gasrechnungen treffen, die von einigen Stadtwerken bereits angekündigt worden sind, da auch das allgemeine Gaspreisniveau deutlich gestiegen ist. Sie soll ab Oktober eineinhalb Jahre, also bis Ende März 2024 gelten.
Wer muss zahlen?
Die Umlage soll von Privathaushalten und auch Unternehmen gezahlt werden, die Gas verbrauchen. Das betrifft Millionen Deutsche. Etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland werden mit Gas beheizt. Dazu kommen Haushalte mit Mischsystemen wie beispielsweise Solarthermie oder Pelletheizungen, die durch Gas ergänzt werden. Mieter, die keine eigenen Gasverträge haben, müssen mit deutlich höheren Nebenkostenabrechnungen und gegebenenfalls Heizkostenabschlägen rechnen.
Bislang unklar ist, wie mit Kunden mit Festverträgen umgegangen wird. Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es bisher nur, dies werde geprüft. In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) warnten der Bundesverband der deutschen Energie-und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen, eine Preisanpassung gegenüber Kunden mit Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit könne bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden und des Kleingewerbes, bei einigen Versorgern sogar deutlich mehr.
Kann die Höhe der Umlage noch steigen?
Wie das Unternehmen Trading Hub Europe (THE), ein Zusammenschluss der Gasnetzbetreiber in Ratingen, heute bekannt gab, beträgt die Gasumlage für alle Verbraucher 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Wert gilt wahrscheinlich nicht für die gesamte Periode, sondern kann jeweils nach drei Monaten entsprechend der Marktentwicklung angepasst werden.
Welche Extrakosten kommen auf die Haushalte zu?
Grundsätzlich kommen auf Familienhaushalte zusätzlich zu den gestiegenen Gaspreisen Mehrkosten von mehreren hundert Euro zu. Vergleichsportale wie Verivox und Check24 haben Modellrechnungen erstellt, aus denen hervorgeht, welche Kosten aus der beschlossenen Umlage auf die Verbraucher zukommen.
Ein vierköpfiger Haushalt, für den eine Wohnfläche von 180 Quadratmetern und ein Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden angesetzt wurde, hat demnach etwa 575 Euro (ohne Mehrwertsteuer) an jährlichen Mehrkosten zu tragen. Eine Familie mit einem Kind – bei einer angenommenen Hausfläche von 150 Quadratmetern und einem Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden – muss den Berechnungen zufolge jährliche Extrakosten von rund 518 Euro schultern. Ein Paar, das gemeinsam 12.000 kWh verbraucht, kommt auf etwa 345 Euro Mehrkosten. Für einen Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 kWh Gas sind Mehrkosten von etwa 144 Euro zu erwarten.
Das sind exemplarische Berechnungen. Die tatsächlichen Kosten können je nach Heizbedarf, Dämmung und tatsächlich beheizter Wohnfläche variieren.
Wie wird die Umlage bezahlt?
Die Umlage erscheint als Aufschlag auf der Gasrechnung. Sie wird aber erst mit Zeitverzug auf den Rechnungen sichtbar werden, so das Wirtschaftsministerium. Es gebe aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssten. Daher werde die Umlage wahrscheinlich erstmals im November oder Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen. Die Umlage wird zunächst auf Basis einer Annahme der Kosten berechnet und dann jeweils im Nachhinein mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.
Die Zahlungen werden über mehrere Stufen abgerechnet. Trading Hub Europe erstattet den Importeuren auf monatlichen Antrag die 90 Prozent der Mehrkosten und erhebt das Geld von den Endversorgern wie Stadtwerken, die diese Kosten auf die Endverbraucher umlegen. Zuletzt hatten die Importeure Shell und RWE angekündigt, bis auf Weiteres auf Anträge für Ersatzzahlungen zu verzichten und die Mehrkosten selbst zu tragen.
Das ist noch nicht ganz klar. Die Bundesregierung will das verhindern, was aber rechtlich schwierig ist. Laut Finanzministerium sind solche Ausnahmen im Europarecht nicht vorgesehen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat aber auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten: In einem Brief an EU-Finanzkommissar Paolo Gentiloni bat Lindner ihn, sein Initiativrecht zu nutzen und den EU-Staaten die Möglichkeit zu geben, auf staatliche Abgaben im Energiebereich für eine Weile keine Mehrwertsteuer zu erheben. Unabhängig davon will Deutschland nach Artikel 395 der Mehrwertsteuerrichtlinie eine Ausnahme beantragen.
Der Bundesverband der deutschen Energie-und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich derweil für eine zweijährige Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas ausgesprochen. Die Abgabe solle in dieser Zeit auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae im ARD-Morgenmagazin. Entlastungen seien derzeit „unabdingbar“.
Gibt es Entlastungen für Betroffene?
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass insbesondere untere Einkommensgruppen, die von den Mehrkosten besonders hart getroffen werden, weiter entlastet werden sollen. Es werde niemand alleine gelassen, erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Die Bundesregierung hat bereits ein drittes Entlastungspaket angekündigt, das unter anderem Hilfen beim Wohngeld und bei der Einkommenssteuer vorsieht. Das Wohngeld soll zu Beginn des kommenden Jahres deutlich erhöht werden. Zudem ist ein dauerhafter Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte geplant.
Steigt dadurch die Inflation?
Ökonomen weisen auf den Effekt der Gasumlage auf die Verbraucherpreise hin. Das „Handelsblatt“ zitiert Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, denen zufolge die Umlage die Inflation um bis zu zwei Prozentpunkte zusätzlich steigen lassen könnte. Laut der IMK-Studie hängt dieser Effekt maßgeblich davon ab, ob auf die Umlage Mehrwertsteuer erhoben wird. Sollte das der Fall sein, würde die Inflationsrate laut IMK um 0,6 bis zwei Prozentpunkte höher ausfallen. Ohne Steuer betrüge der Inflationseffekt 0,5 bis 1,7 Prozentpunkte.