Am 1. September 300 Euro Energiepauschale – wer sogar das Doppelte bekommt
16. August 2022Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro spült es den meisten Menschen mit der Gehaltsabrechnung im September auf die Konten. Gut, es wird Lohnsteuer fällig, Minijobber müssen aktiv auf ihren Arbeitgeber zugehen und Rentner dürfen sich halbwegs verrenken , um ranzukommen. Aber in der aktuellen Situation ist jeder Euro recht, um sich gegen die steigenden Energiepreise zu stemmen.
Doch während sich die einen strecken müssen, um die EPP zu kriegen, kann es in manchen Konstellationen sogar vorkommen, dass die EPP zwei Mal ausbezahlt wird. Doppelt einstreichen darf man sie aber nicht.
EPP doppelt ausgezahlt: Das gilt
Grundsätzlich steht jeder anspruchsberechtigten Person die EPP nur einmal zu. Doch es gibt durchaus Situationen, in denen Ansprüche praktisch doppelt entstehen. Wer zum Beispiel angestellt ist und nebenbei freiberuflich arbeitet oder ein Gewerbe betreibt, kann in so eine Situation kommen.