Corona in MV: Schwesig fordert bundesweiten Lockdown

10. Dezember 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 10.12.2020 14:10 Uhr

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen hat Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig schnelle Entscheidungen für schärfere Regeln auf Bundesebene gefordert. Auch eine deutschlandweite Schließung des Einzelhandels sei nun nötig.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat sich am Donnerstag für schärfere Corona-Schutzmaßnahmen noch vor Weihnachten ausgesprochen. Sie unterstütze aufgrund der rapide steigenen Infektionszahlen den Vorschlag eines deutschlandweiten Lockdowns. Schwesig kündigte Beratungsgespräche für die nächsten Tage zwischen den Länderchefs und der Bundeskanzlerin an, um so zu schnellen Entscheidungen zu kommen.

Schließungen im Einzelhandel

Die Schließung von Geschäften im Einzelhandel – außer im Lebensmittelhandel – sieht die Ministerpräsidentin spätestens ab 4. Advent als notwendig an, um auf diese Weise die Zahlen zu senken. Kitas sollen allerdings weiter geöffnet bleiben. Für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kündigte Schwesig Homeschooling ab der 7. Klasse bereits ab kommender Woche für die Regionen im Land an, in denen der Inzidenzwert über 50 liegt.

Schwesig kündigt Tests in Pflege- und Altenheime an

Schwesig kündigte auch an, Pflegeheime besser zu schützen. Es solle schnellstmöglich Tests für Pflegekräfte, Bewohner, aber auch für Besucher geben. Denn nur wenn diese einen negativen Test vorweisen, sollen Besuche bei Angehörigen künftig möglich sein. Die Entscheidung für eine landesweit verpflichtende Teststrategie hierzu soll am Freitag getroffen werden.

Lockerung zu Weihnachten auf der Kippe

Die Ministerpräsidentin wies noch einmal darauf hin, dass die aktuelle Lage kritisch sei. Es bewege sich eine zweite Corona-Welle aus Tschechien und Polen direkt auf Mecklenburg-Vorpommern zu. Aktuell liege der Inzidenzwert im Land bei 66,7. Es müsse dringend gehandelt werden. Auch die für Weihnachten und den Jahreswechsel angekündigte Erweiterung der Kontakte auf zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten müsse erneut überdacht werden.

Strengere Regeln bereits in Schwerin

Erste schärfere Maßnahmem habe einige Regionen bereits ergriffen. In der Schweriner Innenstadt muss von heute an eine Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend getragen werden. Die Landeshauptstadt hatte am Mittwochabend eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Maskenpflicht gilt bis zum 4. Januar zwischen 6 und 22 Uhr. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen mit psychischen und medizinischen Beeinträchtigungen oder einer Behinderung. Außerdem ist der Alkoholausschank im gesamten Stadtgebiet untersagt. Auf den Straßen, Plätzen und Flächen der Innenstadt, auf denen die Maskenpflicht gilt, darf auch kein Alkohol konsumiert werden.

Höchststand bei Neuinfektionen

Am Mittwoch registrierten die Gesundheitsämter mit 298 Fällen einen neuen Höchststand an Neuinfektionen – am zweiten Tag in Folge. Im Kreis Mecklenburgische Seenplatte und in Schwerin sind die Wochen-Inzidenzzahlen erstmals auf mehr als 100 Fälle pro 100.000 Einwohner gestiegen.