Friseure, Schulen, Kirchen: Weitere Lockerungen in MVFriseure, Schulen, Kirchen: Weitere Lockerungen in MV
4. Mai 2020In Mecklenburg-Vorpommern wurden von Montag an die Corona-Schutzregeln erneut gelockert.
Weitere 34.000 Schülerinnen und Schüler kehrten an ihre Schulen zurück. Die Friseursalons konnten wieder Kundinnen und Kunden empfangen. Und in Kirchen und Moscheen durften wieder Gottesdienste gefeiert werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Nur reduzierte Hortbetreuung
20.000 Jugendliche der Abschlussjahrgänge gehen bereits seit einer Woche wieder zur Schule. Am Montag folgten die elften Klassen an den Gymnasien, die neunten Klassen der Regional- und Gesamtschulen und gut 14.000 Viertklässler an den Grundschulen. Für die Grundschüler wird es keine generelle Hortbetreuung geben. Die Horte könnten weiterhin nur Kinder in Notgruppen aufnehmen, so ein Sprecher des Schweriner Sozialministeriums. An den Schulen gilt der Corona-Hygieneplan des Bildungsministeriums mit strengen Abstandsregeln zum Infektionsschutz.
Kein Nachschreiben von Klausuren und Klassenarbeiten
Damit müssen viele Klassen geteilt werden. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) zufolge, werden Klausuren und Klassenarbeiten, die wegen der Schulschließung ausgefallen sind, nicht nachgeschrieben. Niemand müsse sich sorgen, fehlende Leistungsnachweise bis zu den Sommerferien erbringen zu müssen so Martin. Die Nachweise für Vornoten zur Mittleren Reife oder der Gesamtqualifikation im Abitur seien durch eine Verordnung reduziert worden. Zensuren sollten jetzt nur gegeben werden, wenn sich die Schülerinnen damit verbessern können.
Friseure dürfen nur nasses Haar schneiden
Von vielen Menschen wurde die Wiedereröffnung der Friseursalons herbeigesehnt. Allerdings gibt es auch für sie strenge Hygiene- und Abstandsregeln. Kundinnen und Kunden müssen Mund-Nasen-Masken tragen – auch während ihnen die Haare geschnitten werden. Außerdem müssen Friseure jedem, der einen Haarschnitt bekommt, vorher die Haare waschen, da diese nur nass geschnitten werden dürfen. Nagel- und Kosmetikstudios bleiben vorerst noch geschlossen.
Schutz-Empfehlungen bei Gottesdiensten
Bei den Gottesdiensten in den Kirchen, Synagogen und Moscheen darf nach Angaben von Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche eine Person teilnehmen. Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss eingehalten werden. Zur Einhaltung der Hygiene-Vorschriften müsse Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, wie Landesbischöfin der Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, auf Nachfrage von NDR 1 Radio MV sagte. Auf das gemeinsame Singen in den Kirchen müsse vorerst noch verzichtet werden. Außerdem müssen Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer Corona-Infektion die Infektionskette nachvollziehen zu können. Laut Landesregierung hat sich der Islamische Bund entschieden, vorerst weiterhin ganz auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten.
Große Läden komplett geöffnet
Am vergangenen Freitag war die Sperrung der öffentlichen Spielplätze aufgehoben worden. Außerdem dürfen auswärtige Zweitwohnungsbesitzer und auswärtige Jäger unter bestimmten Bedingungen seitdem wieder einreisen. Seit Sonnabend können große Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern wieder komplett öffnen. Nicht alle Einzelhändler haben diese Möglichkeit am Wochenende genutzt und werden heute nachziehen. Auf Nachfrage von NDR 1 Radio MV gaben Händler in Rostock an, sie hätten so kurzfristig ihre Flächen nicht wieder für die Kunden herrichten können. In allen Geschäften gilt weiterhin, dass sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten darf. Auch die Maskenpflicht bleibt für die Kunden bestehen. Der Einlass ist oftmals durch Sicherheitskräfte geregelt. Vielerorts wird darum gebeten, nicht in Gruppen einkaufen zu gehen.
Weitere Entscheidungen in den kommenden Tagen
Die Schweriner Landesregierung will in den kommenden Tagen über weitere Lockerungen beraten. Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) stellte bereits in Aussicht, die Außengastronomie vom 11. Mai an wieder zuzulassen. Restaurants könnten zehn Tage später folgen, wenn die Zahl der Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern gering bleibe.