Wer ab 1. Oktober weiter als „vollständig geimpft“ gilt – und wer nicht

Wer ab 1. Oktober weiter als „vollständig geimpft“ gilt – und wer nicht

20. September 2022 Aus Von mvp-web

Ab 1. Oktober müssen Sie ganz genau auf Ihren aktuellen Impfstatus achten. Die Bundesregierung hat eine weitreichende Änderung beim Impfstatus beschlossen. Ohne Booster-Impfung gelten Betroffene dann als ungeimpft.

Die Bundesregierung ändert zum 1. Oktober den Impfstatus von Millionen Menschen. Über Nacht gelten Zweitgeimpfte möglicherweise als „ungeimpft“.

Konkret gilt ab 1. Oktober: Zwei Impfungen reichen dann allein nicht mehr für den Impfstatus „vollständig geimpft“ aus.

Sie brauchen dann zusätzlich entweder einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage zurückliegt oder eine Drittimpfung.

  • Fallbeispiel: Anton erkrankte im April 2020 an Corona, der PCR-Test war positiv. Am 6. März 2021 erhielt er die Erstimpfung, am 3. Juni 2022 dann die Zweitimpfung. Laut Bundesregierung ist Anton weiterhin „vollständig geimpft“. Eine Drittimpfung ist nicht nötig, grundsätzlich sollte Anton allerdings mit seiner Hausarztpraxis über eine Drittimpfung sprechen.