Harter Lockdown kommt: Was jetzt in Ihrem Bundesland gilt

13. Dezember 2020 Aus Von mvp-web
eit Anfang November gelten zahlreiche Beschränkungen im Kampf gegen Corona – der „Lockdown Light“ hat jedoch weniger Entspannung gebracht als erwartet. Nachdem erste Länder die Beschränkungen bereits verschärft hatten, folgt nun ein bundesweiter harter Lockdown.

Bund und Länder haben sich am Sonntag auf weitreichende Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandmie geeinigt: Deutschland kehrt ab kommenden Mittwoch (16.12.) in einen harten Lockdown zurück.

Konkret heißt das: Der Einzelhandel wird bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs geschlossen, auch Schulen und Kitas machen dicht. Kontakte müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt werden – auch an Silvester, zusätzlich gilt ein Böllerverbot. Lediglich für die Weihnachtstage dürfen die einzelnen Bundesländer Ausnahmen erlauben – in geringem Ausmaß.

Welche Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern nach dem Gipfel gelten (Stand 13.12.)

Mehrere Bundesländer, wie beispielsweise Thüringen oder Bayern, kündigten bereits an, die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz umzusetzen.

Welche Corona-Regeln konkret in den einzelnen Bundesländern gelten, lesen Sie hier aufgegliedert nach Bundesländern (in alphabetischer Reihenfolge).

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern trägt sämtliche Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen mit, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Sonntag in Schwerin mitteilte. „Dieses Mal ist gerade ganz Ostdeutschland viel schärfer betroffen und wir müssen alles dafür tun, dass wir diese schlechte Entwicklung stoppen. Es ist die schwierigste Situation die wir bislang in unserem Bundesland hatten“, sagte Schwesig.

  • Kontakt­beschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 5 Personen nicht überschritten werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet.
  • Nächtliche Ausgangssperren sind grundsätzlich möglich, wenn eine Stadt oder Region 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche erreicht. Somit könnte es je nach Infektionsgeschehen auch unterschiedliche Regelungen innerhalb eines Landkreises geben.
  • Weihnachten und Silvester: In Mecklenburg-Vorpommern werden demnach über Heiligabend und die beiden Weihnachtsfeiertage die Kontaktbeschränkungen gelockert. Dann dürfe sich ein Haushalt mit bis zu vier weiteren Menschen treffen. Kinder bis 14 Jahren würden nicht mit eingerechnet.
  • Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen nur noch von jeweils einem Angehörigen am Tag besucht werden.
  • Hochzeiten und Trauerfeiern: Hochzeiten können im Dezember mit bis zu 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Trauerfeiern mit bis zu 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch aus unterschiedlichen Hausständen stattfinden.
  • Maskenpflicht: Das Tra­gen ei­nes Mund-Na­sen­schut­zes ist in Meck­len­burg-Vor­pom­mern in Bahn, Bus und anderen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, beim Friseurbesuch, in öffentlichen Gebäuden und in weiteren Bereichen verpflichtend vorgeschrieben. Die Kreise und kreisfreien Städte können jetzt auch an besonders belebten öffentlichen Orte (z.B. Fußgänger­zonen) eine Mund-Nasenschutzpflicht verhängen. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
  • Schulen und Kitas: Die Präsenzpflicht werde aber ab Mittwoch ausgesetzt, es werde Distanzunterricht angeboten. Schwesig appellierte, dass Kinder, wo dies immer möglich sei, zu Hause bleiben sollten. Von Montag an sind in weiten Teilen des Bundeslandes bereits verschärfte Maßnahmen für Schüler ab der 7. Klasse geplant. Diese sollen dann per Internet unterrichtet werden. Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 10. Januar vorgesehen. Kitas sollen demnach ebenfalls grundsätzlich offen bleiben. Auch hier sprach sich Schwesig dafür aus, dass Eltern ihre Kinder, sofern möglich, zu Hause lassen sollen.
  • Feiern: Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.
  • Tourismus: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
  • Ausflüge und Familien­besuche aus anderen Bundesländern: Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind im Dezember verboten. Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich. Dabei sind die Kontakt­beschränkungen zu beachten.
  • Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Hier gibt es keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.
  • Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Außerdem soll Alkohol nicht mehr in der Öffentlichkeit ausgeschenkt werden dürfen. Damit entfällt fortan auch der beliebte Glühweinverkauf.
  • Einzelhandel: Der Einzelhandel muss ab Mittwoch, 16. Dezember schließen. Geöffnet bleiben dürfen nur Läden für den täglichen Bedarf.
  • Freizeit: Auch viele Freizeit­einrichtungen müssen im Dezember geschlossen bleiben. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Saunen und Spielhallen. Die Außenbereiche von Zoos und Tierparks konnten bis zuletzt öffnen, dies soll von Mittwoch an nicht mehr der Fall sein.
  • Sport ist im Moment nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich. Ab Mittowch soll kein Kinder- und Jugendsport mehr möglich sein.Profisport­veranstaltungen dürfen im Dezember nur ohne Publikum stattfinden.

Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie geht Baden-Württemberg wie die anderen Bundesländer am Mittwoch in einen weitreichenden Lockdown. Schulen, Kitas und große Teile des Einzelhandels sollen bis zum 10. Januar weitgehend schließen. „Die Lage ist ernst, sehr ernst“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Sonntag in Stuttgart nach den Beratungen von Bund und Ländern.

Baden-Württemberg hatte sich schon vor dem bundesweiten Lockdown-Beschluss mit landesweiten Ausgangsbeschränkungen und einem Lockdown nach Weihnachten gegen die dramatisch steigenden Corona-Infektionen gestemmt. Bereits ab Samstag hat das Land das öffentliche Leben weiter herunterfahren. Ab Mittwoch gilt nun der bundesweite Lockdown.

  • Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
  • Weihnachten, also vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. In Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen im Bundesland werden in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen – „auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet“.
  • An Silvester gilt eine Kontaktbeschränkung von zwei Haushalten und maximal 5 Personen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Landesweite Ausgangsbeschränkung: Wegen steigender Corona-Zahlen gilt in ganz Baden-Württemberg ab Samstag (12. Dezember) eine Ausgangsbeschränkung. Ausnahmen gelten hier für Sport und Bewegung an der frischen Luft, das Erledigen von Einkäufen oder den Besuch eines anderen Haushalts (maximal fünf Personen). Die Maßnahmen sollen vorerst für vier Wochen gelten.
  • Nächtliche Ausgangsbeschränkung: Zwischen 20 und 5 Uhr des Folgetages gilt in Baden-Württemberg ab Samstag (12. Dezember) auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Das Haus darf hier nun noch verlassen werden, um beispielsweise berufliche Tätigkeiten auszuüben, medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen oder um religiöse Veranstaltungen zu besuchen. Nur über Weihnachten – vom 23. bis 27. Dezember – sei der Besuch von privaten und religiösen Veranstaltungen auch nachts erlaubt, sagte Kretschmann.
  • Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen, im öffentlichen Fernverkehr, in Arbeits- und Betriebsstätten, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann – auch im Freien, in Schulen ab der 5. Klasse, sowohl im Unterricht als auch auf den Verkehrswegen, in Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen, Marktplätzen und stark frequentierten Wegen. Die genauen Bereiche legen die Städte und Kommunen fest.
  • Schulen und Kitas werden am Mittwoch (16.12.) geschlossen. Nur für Abschlussklassen solle es Fernunterricht bis zum regulären Ferienbeginn am 23. Dezember geben. Für Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. Für Kita-Kinder werde an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung angeboten.
  • Private Reisen: Auf private Reisen sowie Besuche von und zu Verwandten, Bekannten und Freunden soll verzichtet werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Ausflüge. Ausnahmen vom Beherbergungsverbot an Weihnachten: Ähnlich wie in anderen Bundesländern dürfen in Baden-Württemberg Hotels über die Weihnachtstage öffnen. Diese Regel gilt für Reisende, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind und ist auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember 2020 beschränkt. Weiterhin nicht erlaubt sind in dieser Zeit Beherbergungen zu touristischen Zwecken (Urlaub, Städtereisen etc.).
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
  • Bei nicht privaten Veranstaltungen wie Eigentümerversammlung, Vereinsversammlungen, Kirchengemeinderäte sind keine Änderungen geplant. Es gilt weiterhin kritisch zu prüfen, ob die Veranstaltung nicht verschoben, oder virtuell durchgeführt werden kann. Wenn die Veranstaltung durchgeführt werden muss gelten die in der Corona-Verordnung beschriebenen Hygieneauflagen (§10).
  • Geschäfte werden vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
  • Restaurants, Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr Zuhause. Betriebskantinen können unter Auflagen weiter geöffnet bleiben. Alkoholausschank und -konsum ist in der Öffentlichkeit verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Sport darf weiterhin alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeführt werden. Profisportsveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Corona-Regeln in Bayern

Angesichts stark steigender Corona-Zahlen hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schon vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern für einen bundesweiten Lockdown noch vor Weihnachten ausgesprochen. „Corona ist außer Kontrolle geraten“, warnte er am Sonntag nach den Beratungen. „Die Lage ist eigentlich wieder 5 vor 12. Deswegen wollen wir keine halben Sachen mehr machen, sondern konsequent handeln“, betonte der CSU-Vorsitzende.

Schon seit dem 9. Dezember gelten zudem strengere Corona-Maßnahmen in Bayern. Auch der Katastrophenfall wurde erneut ausgerufen.

  • Kontaktbeschränkungen: „Private Zusammenkünfte“ werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
  • Weihnachten, also vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. In Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen im Bundesland werden in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen – „auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet“. Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.
  • An Silvester gilt eine Kontaktbeschränkung von zwei Haushalten und maximal 5 Personen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Landesweite Ausgangsbeschränkung: Es gilt eine bayernweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich.
  • Nächtliche Ausgangssperre: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 galt bislang zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt eine erweiterte Ausgangssperre. Da das Land nun aber insgesamt über diesem Wert liege, werde man das jetzt „für ganz Bayern machen“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig: Beruf, medizinischer / veterinärmedizinischer Notfall, zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren, an den Weihnachtstagen (24.-26. Dezember) gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst.
  • Schulen und Kitas bleiben ab 16. Dezember in ganz Bayern geschlossen. Es werde dann Distanzunterricht und zudem Notbetreuungs-Möglichkeiten geben, kündigte Ministerpräsident Söder an.
  • Geschäfte werden vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Schließen müssen auch Friseure, die bisher noch ihre Dienste anbieten dürfen – im Gegensatz zu Kosmetik- oder Tattoo-Studios, Massagepraxen und ähnliche Dienstleistungsbetriebe, die längst geschlossen sind.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten. Auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken) schließen, ebenso Volkshochschulen und vergleichbare Angebote (Ausnahme: digitale Angebote). Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen, mit Ausnahmen beispielsweise für Labortätigkeiten oder Prüfungen.
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie müssen geschlossen bleiben.
  • Reisen: Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, müssen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife künftig die normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
  • Maskenpflicht besteht vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen, an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sowie auch an Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
  • Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit untersagt.
  • „Kleiner Grenzverkehr“ wird ausgesetzt: In der Einreisequarantäneverordnung werden Erleichterungen gestrichen, die es bisher jedem ermöglichte, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Ausgenommen sind Pendler und Familienbesuche (nur 1. und 2. Grad möglich).
  • Striktere Regeln in Altenheimen und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen: Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen (der wird nur zugelassen, wenn er einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann); Betreten der Einrichtungen nur mit FFP2-Maske; alle Beschäftigten der Einrichtungen machen mindestens zweimal wöchentlich einen Coronatest.
  • Home-Office: Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 % für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice grundsätzlich in vollem Umfang der individuellen Arbeitszeit genehmigt werden, wenn der Beschäftigte Homeoffice wünscht und über die notwendige technische Infrastruktur verfügt.

Corona-Regeln in Berlin

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller kündigte bereits am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus die Schließung vieler Geschäfte und längere Ferien für die Schüler an.“Wir werden den Einzelhandel herunterfahren müssen“, sagte der SPD-Politiker. „Jenseits vom Lebensmitteleinzelhandel müssen alle anderen Shoppingangebote geschlossen werden, und zwar bis zum 10. Januar, es geht nicht anders.“

  • Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt – Kinder bis zwölf Jahre sind davon ausgenommen.
  • Weihnachten, also vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. In Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen im Bundesland werden in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen – „auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet“. Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.
  • An Silvester gilt eine Kontaktbeschränkung von zwei Haushalten und maximal 5 Personen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Freizeit und Gastronomie: Unter anderem Gaststätten und zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Theater und Schwimmbäder bleiben weiter geschlossen.
  • Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
  • Maskenpflicht: Die Maskenpflicht auf der Straße wird ausgeweitet. Sie muss auch auf Parkplätzen, im unmittelbaren Umfeld von Geschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie in Warteschlangen in der Öffentlichkeit beachtet werden.
  • Schulen und Kitas werden ab 16. Dezember in ganz Berlin geschlossen.

Corona-Regeln in Brandenburg

Die Brandenburger müssen sich ab kommendem Mittwoch auf drastische Einschnitte im öffentlichen Leben mit einem harten Lockdown einstellen. In Schulen soll schon ab diesem Montag die Präsenzpflicht ausgesetzt sein, ab Januar ist Unterricht zuhause mit Notbetreuung geplant. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Sonntag nach der Bund-Länder-Konferenz an.

Zu den schärferen Regeln gehört eine Ausgangsbeschränkung, das Schließen von Läden außer für den täglichen Bedarf und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Das rot-schwarz-grüne Kabinett will die Beschränkungen an diesem Montag verabschieden, sie sollen bis vorerst zum 10. Januar greifen.

  • Kontaktbeschränkungen: Seit 1. Dezember bis voraussichtlich 10. Januar 2021 werden private Treffen auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten beschränkt – nicht mitgezählt werden Kinder unter 14 Jahren.
  • Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember soll sich ein Haushalt unabhängig von der eigenen Personenzahl mit maximal vier weiteren Personen treffen können, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Damit solle gesichert werden, dass größere Familien nicht auseinandergerissen werden. Vor Weihnachten sollten alle ihre Kontakte deutlich verringern, sagte Woidke.
  • An Silvester gilt eine Kontaktbeschränkung von zwei Haushalten und maximal 5 Personen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Eine Ausgangsbeschränkung soll ab Mittwoch, 16. Dezember um 22 Uhr gelten. Wie viele Stunden die Beschränkung dauern soll, darüber wird in der Landesregierung derzeit noch beraten. Angedacht war in einem ersten Entwurf eine Zeit bis 6.00 Uhr. Für Heiligabend und den Neujahrsmorgen sollen die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden, wie Woidke ankündigte. Ein genauer Zeitraum sei noch in der Absprache.
  • In den Schulen wird die Präsenzpflicht für Unterricht von diesem Montag an vor den Ferien ausgesetzt, ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Wer sein Kind nicht betreuen könne, kann es in Grundschule oder Kita bringen. Ab 4. Januar soll es nur noch Unterricht zuhause für alle Schulen geben – außer Abschlussklassen und Förderschulen – dann mit einer Notbetreuung.
  • Maskenpflicht: Die Pflicht für das Tragen von Masken für alle ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr wird auf alle öffentlich zugänglichen Räume ausgeweitet. Dazu zählen Banken, Postfilialen, Behörden und Krankenhäuser. Die Pflicht gilt auch im Freien – überall da, wo viele Menschen zusammenkommen, etwa in Fußgängerzonen. Wo genau, dafür sind die Kommunen zuständig.
  • Geschäfte sollen geschlossen werden – bis auf Läden für den täglichen Bedarf.
  • Gottesdienste sollen nur unter strengen Hygieneregeln stattfinden können – bei Bedarf mit Anmeldung. Das Gespräch mit den Kirchen solle dazu noch gesucht werden, um ein gutes Management hinzubekommen.
  • Touristische Übernachtungen in Hotels und Pensionen bleiben tabu, auch für Verwandte an Weihnachten.
  • Gaststätten und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Theater und Museen bleiben geschlossen. Gaststätten und Cafés ist aber Außer-Haus-Verkauf erlaubt.
  • Sport: Freizeit- und Amateursportbetrieb sind verboten, mit Ausnahme des Individualsports. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Corona-Regeln in Bremen

Auch Bremen will nach Worten von Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) die leicht gelockerten Kontaktbestimmungen für die Zeit vom 24. bis 26. Dezember übernehmen. Ansonsten bleibe es aber bei dem Grundsatz, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürften. «Das war heute eine der kürzesten Beratungen der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit der Kanzlerin», sagte Bovenschulte. «Wir alle waren und sind uns des Ernstes der Lage bewusst.» In der jetzigen Situation sei ein deutschlandweit einheitliches, klares und entschiedenes Handeln notwendig.

  • Kontaktbeschränkungen: Bei privaten Zusammenkünften drinnen und draußen dürfen im Dezember maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Bisher waren bis zu zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
  • Weihnachten, also vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. In Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen im Bundesland werden in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen – „auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet“.
  • An Silvester bleiben die regulären Kontaktbeschränkungen bestehen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Maskenpflicht: Im ÖPNV und in Geschäften des Einzelhandels ist das Bedecken von Mund und Nase verpflichtend. Dies gilt ebenso für Wochenmärkte, vielen Bereichen von Ämtern, Behörden und Schulen und für bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum in den Stadtteilen Mitte, Östliche Vorstadt, in Teilen von Hemelingen, Vahr und Gröpelingen sowie Vegesack. Weitere Informationen zur erweiterten Maskenpflicht in der Öffentlichkeit finden Sie hier.
  • Veranstaltungen: Kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten. Andere Veranstaltungen dürfen mit maximal 100 Personen stattfinden. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Abstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten werden kann. Außerdem muss ein Schutz- und Hygienekonzept erstellt werden. Messen können nicht stattfinden.
  • Großveranstaltungen mit über 1000 teilnehmenden Personen bleiben bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt. Davon betroffen sind u.a. auch die Sail 2020, die Breminale und der klassische Freimarkt sowie der Weihanchtsmarkt.
  • Sport: Nur Individualsport ist gestattet, dabei dürfen maximal zwei Personen oder Personen aus einem Hausstand zusammenkommen.
  • Einrichtungen für Freizeit und Kultur bleiben geschlossen, dazu zählen Clubs und Diskotheken, Festhallen und ähnliche Vergnügungsstätten, Theater, Opern, Kinos, Konzerthäuser und Museen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeuge, Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios.
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, der Außerhausverkauf von Speisen und Getränken bleibt zulässig.
  • Dienstleistungen: Friseursalons müssen schließen. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der nichtmedizinischen Körperpflege wie Kosmetikstudios, Tattoostudios, Nagelstudios bleiben geschlossen.
  • Reisen: Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels und anderen Beherbergungseinrichtungen sind bis 9. Januar verboten. Dienstreisen sind davon ausgenommen.
  • Geschäfte müssen schließen – bis auf Läden für den täglichen Bedarf.
  • Schulen und Kitas werden ab 16. Dezember geschlossen.

Corona-Regeln in Hamburg

Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen verschärft Hamburg seine Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Auf einer Sondersitzung beschloss der Senat am Sonntag, den zuvor von den Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verabredeten Lockdown vom 16. Dezember bis zum 10. Januar umzusetzen. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) nannte die wichtigsten Beschlüsse:

  • Kontaktbeschränkungen: Von Mittwoch an dürfen sich in Hamburg weiterhin nur fünf Menschen aus zwei Haushalten privat treffen.
  • Nur über die Weihnachtstage vom 24. bis zum 26. Dezember dürften größere Familien zusammen feiern. Ein Hausstand könne vier weitere Personen aus anderen Haushalten einladen. Kinder im Alter bis zu bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
  • Silvester: Der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk werde in Hamburg verboten, sagte Tschentscher. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum sei ebenfalls nicht erlaubt. In Hamburg gilt bereits ein Ausschankverbot von Alkohol.
  • Einzelhandel: Ein Großteil der Läden muss schließen. Ausgenommen sind nur Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs. Körpernahe Dienstleistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, dürfen ebenfalls nicht stattfinden. Laut Beschluss der Ministerpräsidenten gehören dazu Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Tschentscher bedauerte, dass sich die Bundesländer nicht auf eine frühere Schließung der Geschäfte einigen konnten. Er befürchtet einen Ansturm auf die Geschäfte am Montag und Dienstag, der zu weiteren Infektionen führen könnte.
  • Schulen: Ab Mittwoch wird die Anwesenheitspflicht ausgesetzt. Die Schulen und Kitas blieben aber bis zu den Weihnachtsferien geöffnet, sagte Tschentscher. So könnten Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schickten oder nicht. Die Ferien beginnen regulär am Freitag. Am Montag und Dienstag gibt es noch normalen Unterricht, wie Schulsenator Ties Rabe (SPD) betonte. Die Aufhebung der Präsenzpflicht betreffe also nur drei Tage vor den Ferien und vier Schultage danach. In Abschlussklassen und an Beruflichen Schulen können Prüfungen nur verschoben werden, wenn die Schüler damit einverstanden sind.
  • Kitas: Es wird eine Betreuung sichergestellt. Viele Eltern würden als Berufstätige in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitswesen dringend gebraucht und seien auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen, erklärte der Bürgermeister. Die Spielplätze bleiben geöffnet. Die Schließung im Frühjahr habe auf einem wissenschaftlichen Irrtum beruht, sagte Tschentscher. Inzwischen sei klar, das gerade jüngere Kinder nicht infektionsgefährdet seien und nicht zum Infektionsgeschehen beitrügen.

Corona-Regeln in Hessen

Hessen zieht wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen die Notbremse. Bereits weit vor Weihnachten wird das öffentliche Leben im Land drastisch heruntergefahren. Die bisherigen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus hätten nicht ausreichend gewirkt, begründete Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) die von Mittwoch (16. Dezember) an geltenden, deutlichen Einschnitte für die Bevölkerung.

„Wir haben eine sehr ernste Situation.“ Die Zahl der Infektionen und der Todesfälle im Zusammenhang mit der Krankheit würden weiter ansteigen. „Deshalb sind weitere Maßnahmen zwingend notwendig“, betonte der Regierungschef. Die Beschränkung der Kontakte habe dabei die höchste Priorität. „Das ist schmerzhaft, aber das ist richtig“, mahnte Bouffier. «Jetzt kommt es auf jeden Einzelnen an.“

  • Kontaktbeschränkungen: Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
  • Ausgangssperre und Alkoholverbot in Hotspots: In Regionen, in denen mehr als 200 Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner gemessen werden, gilt eine Ausgangssperre von 21.00 Uhr abends bis 05.00 Uhr morgens. Ausnahmen seien nur in wichtigen Gründen erlaubt. Außerdem ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ganztags untersagt. Die Regeln gelten ab diesem Freitag (11. Dezember) bis vorläufig zum 10. Januar nächsten Jahres.
  • Weihnachtszeit und Silvester: Vom 24. bis zum 26. Dezember sind nach Angaben von Bouffier demnach Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis zulässig. Dazu zählen demnach die Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige – auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet. An Silvester sollen reguläre Zwei-Haushalts-Regel bestehen bleiben. Bundesweit soll der Verkauf von Feuerwerk zu Silvester verboten werden. Dazu sei voraussichtlich eine Verordnung durch das Bundesinnenministerium geplant, sagte Bouffier.
  • Maskenpflicht: Es gilt weiterhin Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen.
  • Einzelhandel: Geschäfte müssen schließen, nur Läden für den täglichen Bedarf dürfen geöffnet bleiben. Das seien beispielsweise Supermärkte, Drogerien oder Apotheken.
  • Schulen und Kitas: Die Präsenzpflicht von Kindern und Jugendlichen in der Schule wird ebenfalls ab Mittwoch bis zum Ende der Woche aufgehoben. Am Freitag beginnen in Hessen ohnehin die Weihnachtsferien. Kindergartenkinder sollen nur noch dann in den Einrichtungen betreut werden, wenn etwa die Eltern arbeiten gehen müssen und sie nicht zu Hause behalten können.
  • Gastronomie, Veranstaltungen, Freizeit, Kultur und Sport: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben geschlossen. Dazu zählen Theater, Schwimmbäder und auch Restaurants. Speisen für den Verzehr zu Hause dürfen aber abgeholt oder geliefert werden. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, bleiben untersagt.
  • Dienstleistungen: Friseursalons müssen schließen. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios bleiben geschlossen.
  • Reisen: Übernachtungsangebote im Inland werden nach wie vor nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Für Verwandtenbesuche über die Weihnachtsfeiertage will Hessen private Übernachtungen in Hotels ermöglichen.
  • Gottesdienste: Über die Weihnachtsgottesdienste wolle man mit den Kirchen sprechen, kündigte Bouffier an. Er gehe davon aus, dass man zumindest für den Heiligabend eine Lösung finden werde, damit die Gottesdienste stattfinden könnten.

Corona-Regeln in Niedersachsen

Der nächste Lockdown ist beschlossen: Drastische Kontaktbeschränkungen und die Schließung des Einzelhandels von Mittwoch an sollen auch in Niedersachsen die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. „Wir wollen alles uns Mögliche tun, um Menschenleben zu retten“, betonte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Sonntag nach erneuten Beratungen von Bund und Ländern.

  • Kontaktbeschränkungen: Die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen generell, wie schon bisher, auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt bleiben. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
  • Eine Ausnahmeregelung soll für die drei Weihnachtstage gelten, also für den 24., den 25. und den 26. Dezember 2020: Dann sind Treffen eines Haushalts mit vier weiteren Personen zulässig, sofern es sich um Angehörige und deren Partner handelt. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre. Das bedeutet, dass mehr als zwei Hausstände oder mehr als fünf Personen über 14 Jahre zusammen Weihnachten feiern können.
  • Auch an Silvester aber gilt: Fünf Personen aus zwei Haushalten, egal ob es sich um Angehörige oder Freunde handelt. Zum Jahreswechsel gilt ein Feuerwerks- und Versammlungsverbot.
  • Schule: Von Montag, 14. Dezember sind die niedersächsischen Schüler von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit. Eltern von Schul- und Kitakindern sind aufgefordert, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Für die befreiten Schülerinnen und Schüler findet dann Distanzunterricht statt.
  • Einzelhandel: Konkret sieht der neue Beschluss vor, dass am Mittwoch alle Geschäfte, die nicht für den täglichen Bedarf benötigt werden, schließen müssen. Supermärkte und Drogerien beispielsweise bleiben aber offen. Weil rief zudem dazu auf, nicht zu Wochenbeginn noch zu Last-Minute-Weihnachtseinkäufen in die Geschäfte zu gehen. „Bitte verzichten Sie darauf, morgen und übermorgen zu versuchen, rasch noch all das einzukaufen, was sie noch nicht besorgen konnten.“ Als Alternative schlug er Gutscheine oder Bestellungen im örtlichen Einzelhandel vor.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen

Angesichts einer drohenden gesundheitlichen Notlage hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) um Verständnis für den zweiten Corona-Lockdown in diesem Jahr geworben. Binnen weniger Wochen habe sich die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen in NRW vervierfacht, sagte Laschet am Sonntag in Düsseldorf.

Ausgerechnet in einer Zeit, in der viele Menschen auf den Impfstoff hofften, „kommt es nun zur bisher größten Bewährungsprobe“. Man hoffe auf ein Ende Pandemie im Laufe des nächsten Jahres. „Aber das Hier und Jetzt sieht anders aus.“

  • Kontaktbeschränkung: Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 5 Personen). Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
  • Für Weihnachten sollen die strengen Regeln für private Kontakte – maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen – etwas gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahren zulässig. Die Personen müssen aus dem engsten Familienkreis kommen. Das gilt auch für NRW.
  • Schule: Auch Schulen sollen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. NRW hat die Präsenzpflicht bereits ab Montag ausgesetzt. Für ältere Schüler ab Klasse acht wird das Lernen vollständig auf Distanz umgestellt. Die Kitas in NRW bleiben laut Laschet offen, ein Betreuungsangebot wird garantiert. Er appellierte aber an alle Eltern, die nicht darauf angewiesen seien, ihre Kinder zuhause zu lassen.
  • Einzelhandel: Geschäfte müssen ab Mittwoch schließen. Davon ausgenommen sind Läden für den täglichen Bedarf wie Supermärkte.
  • Gastronomie: Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist weiterhin untersagt. . Abweichend davon sind die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken zulässig, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen nach dieser Verordnung eingehalten werden.
  • Hotels: Angesichts der verschärften Kontaktbeschränkungen dürfen die Hotels in NRW nun doch keine Übernachtungen bei Familienbesuchen über Weihnachten anbieten. Damit rückt NRW vom Angebot Ende November ab, Familienangehörigen Hotelübernachtungen über die Weihnachtstage zu ermöglichen. „Da jetzt die Zahl auf den allerengsten Familienkreis reduziert ist, wird auch für Hotels klargestellt, dass keine Übernachtungen stattfinden sollten.“
  • Ausgangsbeschränkungen: Anders als in Bayern soll es in NRW nach Worten Laschets keine landesweiten Ausgangsbeschränkungen geben. „Wir halten Kontaktbeschränkungen für das richtigere Mittel.“ Bisher können aber NRW-Kommunen, in denen der Inzidenzwert bei mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen liegt, in Absprache mit dem Land Ausgangsbeschränkungen anordnen. Das ist derzeit im Kreis Lippe und im Kreis Düren der Fall. In Bayern liege der landesweite Inzidenzwert aber auch über 200, sagte Laschet.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

Das öffentliche Leben wird auch in RheinlandPfalz angesichts der stark steigenden Neuinfektionen schon ab kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren.

„Es erkranken zu viele Menschen derzeit und die Zahl der Schwerkranken und Derjenigen, die sterben, ist inzwischen viel zu hoch“, sagte Ministerpräsident Malu Dreyer (SPD). Die Krankenhäuser und Intensivstationen müssten entlastet werden. „Die Zeit um Weihnachten ist eher eine stille Zeit“ und das müsse genutzt werden, sagte Dreyer. Die Rechtsverordnung soll am Montag auf den Weg gebracht werden, das Corona-Kabinett in Mainz habe am Sonntag bereits zugestimmt.

  • Kontaktbeschränkung: Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 5 Personen). Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
  • Die Kontaktregelungen an Weihnachten wurden noch einmal verschärft, sind aber an den Feiertagen – vom 24. bis 26. Dezember – etwas lockerer als an den anderen Tagen. So sind an den drei Feiertagen neben dem eigenen Hausstand vier weitere Menschen aus dem engsten Familienkreis bei Treffen zulässig, auch aus mehr als zwei Haushalten. Dreyer empfahl, an den fünf bis sieben Tagen vor den Feiertagen in eine Selbst-Isolation zu gehen, um Angehörige zu schützen.
  • Silvester: Dreyer verwies auf das bundesweit und damit auch in Rheinland-Pfalz geltende An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie das Verbot des Verkaufs von Feuerwerk vor Silvester.
  • Schulen: Die Präsenzpflicht wird von Mittwoch an ausgesetzt. „Alle Schülerinnen und Schüler können und sollen zuhause bleiben“, heißt es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Für die Schüler, die bis zum Ferienbeginn am Freitag nicht zuhause betreut werden könnten, bleiben die Schulen aber offen. Nach den Weihnachtsferien soll es vom 4. Januar bis 15. Januar ausschließlich Fernunterricht geben. Die Schulen bieten aber Notbetreuung für Schüler bis Klasse sieben, für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren Lernsituation zu Hause „nicht ausreichend förderlich ist“. Ausnahme sind die Abiturienten. „Sie sollen das Abitur in Präsenz schreiben können“, sagte Dreyer. Die ersten Klausuren werden bereits am 7. Januar geschrieben. Klassenarbeiten und andere Prüfungen, die bis 18. Dezember oder vom 4. bis 15. Januar angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. „Sollte dies nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt.“ Wie es nach dem 15. Januar weiter gehe, hänge von der Infektionslage ab.
  • Kitas bleiben grundsätzlich offen. Dreyer appellierte aber an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Wenn die Eltern jedoch arbeiten müssten, keine andere Betreuung fänden oder die Kinder besonderen Förderbedarf hätten, könnten sie ihre Kinder weiterhin in die Kita bringen.
  • Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
  • Arbeitgeber sollen, wo immer umsetzbar, Homeoffice ermöglichen. Hygienekonzepte sind in jedem Fall notwendig, um Kontakte auch auf der Arbeit zu vermeiden.
  • Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäusern, Museen, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbädern, Theatern sowie Wettvermittlungsstellen (letztere sind nur zur Wettannahme geöffnet). Möglich bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen, Clubs und ähnlichen Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Lieferungen und Abholungen bleiben möglich.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Corona-Regeln im Saarland

Das Saarland fährt das öffentliche Leben ebenso drastisch herunter. Von Mittwoch (16.12.) an müssen zahlreiche Geschäfte schließen, die nicht Dinge des täglichen Bedarfs anbieten. Auch Dienstleister für die Körperpflege wie Friseure müssen bis zum 10. Januar zumachen, wie Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Sonntag nach einer Videokonferenz von Bund und Ländern zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie ankündigte. „Diese weiteren Einschränkungen sind harte Einschnitte für viele Menschen. Das ist uns allen bewusst.“ Für betroffene Unternehmer werde es finanzielle Unterstützung geben.

  • Weiter gelten werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen, dass maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen dürfen. Die Regelung werde bis 10. Januar verlängert, sagte Hans.
  • Für die Weihnachtstage wird es aber eine Ausnahme geben. Vom 24. bis 26. Dezember sind neben Menschen des eigenen Hausstandes vier weitere Personen aus dem familiären Umfeld erlaubt, egal aus welchem Hausstand. Ausgenommen sind jeweils Kinder bis 14 Jahre.
  • Auch Gottesdienste an Weihnachten sollen nach Möglichkeit erlaubt bleiben, mit Abstandsregeln und ohne Singen. Dazu werde es Gespräche mit den Kirchen geben, sagte Hans. Das Saar-Kabinett werde die Regelungen für das Land am Dienstag (15.12.) beschließen.
  • Silvester: Es gibt keine Lockerung der Kontaktbeschränkungen, die Zwei-Haushalte-Regel bleibt bestehen. Bundesweit gelte zudem an Silvester und Neujahr ein An- und Versammlungsverbot, der Verkauf von Pyrotechnik werde vor Silvester deutschlandweit verboten. Hans verwies auf die vielen Verletzten, die es an Silvester- und Neujahrstagen gebe. Dies könne man dem Gesundheitssystem diesmal nicht zusätzlich aufbürden.
  • Alkoholverbot: Ab Mittwoch werde außerdem der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum deutschlandweit verboten. „Es ist überhaupt gar nicht zuzumuten und zu erklären, dass in Krankenhäusern Menschen um das Leben von Covid-Patienten kämpfen und andere vor Glühweinständen stehen. Das können wir nicht zulassen“, sagte Hans.
  • Schulen und Kitas: Außerdem wird die Präsenzpflicht an Schulen ab Mittwoch bis zum 10. Januar aufgehoben. Für Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe 6 werde es aber ein pädagogisches Angebot in der Schule geben, wenn deren Eltern aus beruflichen Gründen nicht zuhause dafür sorgen könnten, sagte Hans. Auch die Kindergärten würden nicht grundsätzlich geschlossen. „Es wird eine Betreuung vorgehalten für Kinder, deren Eltern arbeiten müssen.“
  • Der Groß- und Einzelhandel muss ab Mittwoch schließen, davon ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf.

Corona-Regeln in Sachsen

Zwei Tage vor dem Rest der Bundesrepublik geht Sachsen am Montag in den harten Lockdown. Das öffentliche Leben bleibt bis zum 10. Januar 2021 heruntergefahren. Neben den meisten Geschäften sind auch Kitas, Schulen und Horte zu, für Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe gibt es wie schon im Frühjahr eine Notbetreuung. Die neuen Schutzmaßnahmen hatte das Kabinett am vergangenen Freitagabend angesichts weiter steigender Infektionszahlen beschlossen. Am Mittwoch dann soll nach der Vereinbarung von Bund und Ländern vom Sonntag auch bundesweit der harte Lockdown beginnen, um die Pandemie einzudämmen – die sächsische Verordnung wird dann entsprechend angepasst.

  • Ausgangsbeschränkung: In Sachsen darf das Haus ab dem 14. Dezember nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu zählen unter anderem der Weg zu Arbeit, Schule oder Arzt, das Erledigen von Einkäufen, der Besuch beim Partner oder bei Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange die maximale Personenanzahl von fünf Personen nicht überschritten wird sowie Sport und Bewegung an der frischen Luft. Für Einkauf, Freizeit und Sport sollen die Menschen zudem im Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnumfeld bleiben.
  • Nächtliche Ausgangssperre: Bei einer landesweiten Inzidenz von über 200 über fünf Tage hinweg, gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Das Haus darf dann nur noch verlassen werden, um berufliche Tätigkeiten auszuüben, den Lebens- oder Ehepartner zu besuchen oder um medizinischen Behandlungen wahrzunehmen.
  • Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember sind neben Menschen des eigenen Hausstandes vier weitere Personen aus dem familiären Umfeld erlaubt, egal aus welchem Hausstand. Ausgenommen sind jeweils Kinder bis 14 Jahre.
  • Schulen und Kitas: Schulen, Internate und Einrichtungen der Kinderbetreuung schließen bis einschließlich 8. Januar. Von Montag an soll es zwar eine Notbetreuung geben, aber die Regeln sollen strenger als im Frühjahr sein. Nur Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, werden eine Betreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen können. Dazu müssen in der Regel beide Eltern einen Nachweis erbringen. Details werden am Freitag veröffentlicht. Dulig appellierte an Unternehmen, flexible Lösungen für Arbeitszeiten und Homeoffice zu finden. Viele hätten ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht und seien nun auf Kompromisse angewiesen.
  • Geschäfte: Einkaufszentren, Einzelhandel und Ladengeschäfte müssen ab dem 14. Dezember schließen. Geöffnet bleiben nur noch Lebensmittelläden und Geschäfte zur Deckung des Grundbedarfs wie Apotheken, Drogerien, Friseure, Optiker und Hörgeräteakustiker. Auch Weihnachtsbäume dürfen weiter verkauft werden – aber Baumärkte sind geschlossen.
  • Mit der Verschärfung soll von Montag an auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen eine Maskenpflicht gelten.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

Neun Monate nach dem ersten Lockdown wird das öffentliche Leben in Sachsen-Anhalt am Mittwoch zum zweiten Mal in der Corona-Krise auf ein Minimum reduziert. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sprach auf einer Pressekonferenz am Sonntag von einem „der gravierendsten Einschnitte in das gesellschaftliche Leben, die wir in überschaubarer Zeit erlebt haben“. Der Teil-Lockdown seit Anfang November habe die Ausbreitung des Coronavirus nicht im nötigen Maße aufgehalten, sagte der Regierungschef.

  • Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich weiterhin bis zu fünf Personen oder zwei Haushalte treffen.
  • An Weihnachten sollen sich weiterhin nur bis zu fünf Menschen treffen dürfen, eine gemäß Bund-Länder-Einigung mögliche leichte Lockerung der Regel schloss Haseloff für Sachsen-Anhalt aus. «Eine Lockerung sehen wir derzeit als nicht gerechtfertigt an», sagte der Regierungschef. Es bleibe dabei, dass sich höchstens fünf Personen treffen dürfen.
  • Silvester: Böller und Feuerwerke dürfen in diesem Jahr nicht verkauft werden, damit die ohnehin schon überlasteten Krankenhäuser nicht zusätzlich durch Böller-Verletzungen zu strapazieren. Darüber hinaus ist noch unklar, wie die Sachsen-Anhalter den Jahreswechsel begehen können. Ausgangssperren seien unwahrscheinlich, die Lage zum Jahreswechsel lasse sich jetzt aber noch nicht abschätzen, sagte Haseloff. „Was am Silvestertag, am Neujahrstag passiert, das wird fünf Tage vorher entschieden“, sagte der Ministerpräsident mit Blick auf die mehrtägige Inkubationszeit des Virus. „Ob irgendeine Maßnahme über den Jahreswechsel notwendig ist, entscheiden unsere Bürgerinnen und Bürger genau in der Woche davor.“
  • Schulen und Kitas: Einschneidend sind vor allem die Schließungen der Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen. In Schulen und Kitas soll es ab Mittwoch nur noch eine Notbetreuung geben. Für Schüler bis zur 6. Klasse soll der Unterricht ausfallen, ältere Schüler sollen von zu Hause unterrichtet werden, wie das Bildungsministerium am Sonntag mitteilte. Ausgenommen werden demnach die für den Schulabschluss unaufschiebbaren Klausuren und Klassenarbeiten, die unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen. Wenn möglich sollen nicht nur Kinder, sondern auch Eltern für den Rest des Jahres zu Hause bleiben: Haseloff forderte auch Arbeitgeber in nicht von den Schließungen betroffenen Branchen auf, ihre Angestellten möglichst von zu Hause aus arbeiten zu lassen.
  • Einzelhandel: Der zweite wesentliche Bestandteil der neuen Regeln betrifft den Einzelhandel. „Bis auf die Grundversorgung werden alle Einkaufsmöglichkeiten eingeschränkt“, kündigte Haseloff an. Ausnahmen seien Anbieter von Waren, die „originär mit dem Weihnachtsfest verbunden“ sind, wie der Handel mit Weihnachtsbäumen. Die staatlichen Hilfen für betroffene Firmen sollen ausgebaut werden.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Nach Beratungen von Bund und Ländern hat Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) einen schärferen Kurs zur Eindämmung der Corona-Pandemie angekündigt. „Die Werte sind besorgniserregend“, sagte Günther am Sonntag in Kiel. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss auch im Norden ab Mittwoch schließen. Günther forderte die Menschen auf, „bleiben Sie ab sofort – wenn es irgendwie geht – zu Hause“. Bereits am Montag will die Landesregierung ihre neue Corona-Verordnung beschließen. Sie soll bis 10. Januar gelten.

 

  • Kontaktbeschränkung: Bis zum 10. Januar dürfen sich im Norden nur fünf Menschen aus zwei Haushalten privat treffen.
  • Eine Ausnahme gibt es aber für die Weihnachtstage vom 24. bis zum 26. Dezember. Dann sind Treffen des eigenen Hausstandes mit bis zu vier Personen aus dem engen Familienkreis möglich.
  • An Silvester gibt es auch im Norden ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot. In einigen Bereichen sollen die Kommunen Böllerverbote erlassen. Ausgangsbeschränkungen soll es nicht geben. „Das wäre das absolut falsche Signal“, sagte Günther. „Silvesterpartys sollten möglichst nicht stattfinden.“ Im privaten Kreis anzustoßen sei okay.
  • Einzelhandel: Der Einzelhandel muss schließen. Offen sind ab Mittwoch nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Poststellen, Banken und Läden für Tierbedarf. Günther rief dazu auf, sich aber bereits am Montag und Dienstag mit Einkäufen zurückzuhalten. Die notwendigen Dinge des Alltags könnten weiter gekauft werden.
  • Hotelübernachtungen: Schleswig-Holstein erlaubt nun doch keine Hotelübernachtungen für Verwandtenbesuche über Weihnachten. Erlaubt seien nur noch berufliche Übernachtungen oder für Trauerfeiern, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Freitag in Kiel im Landtag. Damit wird eine frühere Entscheidung der Landesregierung geändert.
  • Schulen: Bereits ab Montag sollen Eltern ihre Kinder – soweit andere Betreuungsmöglichkeiten bestehen – nicht mehr in die Schule oder in die Kita schicken. Ab Mittwoch gibt es dann in den Kitas nur noch eine Notbetreuung für Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten. Voraussetzung laut Günther ist, dass die Eltern alleinerziehend sind und eine Alternativbetreuung nicht möglich sei. Ausnahmen seien Förderbedarfe und Probleme mit dem Kindeswohl. Für die Kitas werde ein Betretungsverbot ausgesprochen. „Die Schulen werden ab Mittwoch geschlossen“, sagte Günther. Dort gebe es nur noch Notbetreuung ähnlich wie in den Kitas. Günther appellierte an die Unternehmen, den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich um ihre Kinder zu kümmern beispielsweise durch Homeoffice.
  • Alkoholverbot: Bereits seit Samstag darf landesweit in der Öffentlichkeit kein Alkohol ausgeschenkt und getrunken werden.

Corona-Regeln in Thüringen

Thüringen zieht den Lockdown zur Eindämmung der extrem hohen Corona-Infektionszahlen auf den 16. Dezember vor. Das teilte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Sonntag nach der Schaltkonferenz von Bund und Ländern mit. Eigentlich waren im Freistaat drastische Einschränkungen unter anderem mit der Schließung großer Teile des Handels erst für den 19. Dezember vorgesehen. Thüringen habe „nicht eine Sekunde einen Zweifel daran gelassen, dass wir jeden früheren Termin mittragen“, sagte Ramelow.

Die Landesregierung setze alle Vereinbarungen von Bund und Ländern um und werde die jeweils schärfste Einschränkung wählen, sagte der Regierungschef.

  • Kontaktbeschränkung: Bis zum 10. Januar dürfen sich nur fünf Menschen aus zwei Haushalten privat treffen.
  • Eine Ausgangsbeschränkung werde für die Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr verordnet, kündigte die Staatskanzlei an. In dieser Zeit dürften die Thüringen ihre Wohnung nur aus triftigen Gründen wie der Ausübung des Berufs, in Not- oder Betreuungsfällen oder zur Versorgung von Tieren verlassen. Thüringen erlasse damit eine Sonderregelung im Vergleich zu den Bund-Länder-Vereinbarungen, die ansonsten zu nahezu 100 Prozent umgesetzt würden, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei. Für Heiligabend und die Nächte bis zum 26. Dezember sowie die Silvesternacht würden gesonderte Regelungen bei der Ausgangsbeschränkung getroffen, kündigte die Regierung an. Dies gelte auch für die hohen Feiertage der jüdischen und muslimischen Gemeinden.
  • Für Weihachten wird es eine Ausnahme der Kontaktbeschränkungen geben. Vom 24. bis 26. Dezember sind neben Menschen des eigenen Hausstandes vier weitere Personen aus dem familiären Umfeld erlaubt, egal aus welchem Hausstand. Ausgenommen sind jeweils Kinder bis 14 Jahre.
  • Auch Gottesdienste an Weihnachten sollen nach Möglichkeit erlaubt bleiben, mit Abstandsregeln und ohne Singen. Dazu werde es Gespräche mit den Kirchen geben, sagte Hans. Das Saar-Kabinett werde die Regelungen für das Land am Dienstag (15.12.) beschließen.
  • Silvester: Es gibt keine Lockerung der Kontaktbeschränkungen, die Zwei-Haushalte-Regel bleibt bestehen. Bundesweit gelte zudem an Silvester und Neujahr ein An- und Versammlungsverbot, der Verkauf von Pyrotechnik werde vor Silvester deutschlandweit verboten.
  • Gottesdienste: Weiterhin möglich sind laut Ramelow Gottesdienste in der Weihnachtszeit – allerdings mit Auflagen. Es gebe strenge Einschränkungen, die in Verantwortung der Kirchen umgesetzt werden sollen, so der Regierungschef. Gesang sei bei Gottesdiensten nicht möglich, zudem müssten Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden und ausreichend Abstand der Besucher gewährleistet sein. Er habe Vertreter der Kirchen über diese Regelung bereits informiert, sagte Ramelow.
  • Schulen und Kitas: Für Schüler gibt es von Mittwoch an keinen Unterricht im Klassenzimmer mehr: Sie müssen ihren Schulstoff zu Hause lernen. Der Präsenzunterricht an den Schulen werde ausgesetzt, teilte Bildungsminister Helmut Holter mit. Die Regelung gelte vom 16. bis zum 22. Dezember und auch nach den Weihnachtsferien vom 4. bis 8. Januar. Ausnahmen gebe es für Klassenarbeiten und Klausuren, die für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbar sind, hieß es beim Ministerium. Diese dürfen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderschulen werde bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Wie die Schulen sollen auch die Kindergärten von Mittwoch an schließen. Das gelte auch für Angebote der Kindertagespflege. Eine Notbetreuung stehe Kindern offen, deren Eltern sie nicht anderweitig betreuen könnten – unabhängig vom Beruf der Eltern. Notbetreuung solle es an den Tagen geben, an denen Schulhorte, Schulen oder Kindergärten sonst geöffnet gewesen wären. Dazu sei jedoch eine Anmeldung in den Einrichtungen erforderlich.