Bericht der Energie-Experten Kündigungsschutz und Soforthilfe

Bericht der Energie-Experten Kündigungsschutz und Soforthilfe

31. Oktober 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 31.10.2022 17:09 Uhr

Der von der “Expertenkommission Gas und Wärme” vorgelegte Bericht schlägt unter anderem einen Kündigungsschutz für Mieter und einen Soforthilfefonds für Bedürftige vor. Das Energiesparen soll belohnt werden.

Die von der Bundesregierung eingesetzte “Expertenkommission Gas und Wärme” hat in Berlin einen 34-seitigen Bericht zur Entlastung von Unternehmen und privaten Haushalte vorgelegt. Die Vorschläge sollen helfen, einen Ausgleich für die steigenden Energierechnungen im Jahr 2022 zu schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr zu überbrücken. Im Mittelpunkt stehen vor allem ein Kündigungsschutz für Mieter und Soforthilfefonds für bedürftige Haushalte.

Expertenkommission "Gas und Wärme" stellt weitere Vorschläge für Entlastungen vor

Halbes Jahr Kündigungsschutz für Mieter

So sollen Mieter, die ihre Energierechnungen wegen steigender Preise nicht bezahlen können, laut der Expertenkommission ein halbes Jahr Kündigungsschutz genießen. “Mindestens ein halbes Jahr Zeit muss den Mieterhaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen”, heißt es in dem Papier. “Betroffene Mieterhaushalte sollen Unterstützung durch die Schuldnerberatung erhalten. Mithilfe des Hilfsfonds werden Energiesperren vermieden.” Diese Hilfe soll so lange erhalten bleiben, bis das von der Bundesregierung geplante “Wohngeld plus” ausgezahlt werden kann.

Vermieter wiederum sollen nach den Vorstellungen der Kommission eine zinslose Liquiditätshilfe bekommen, wenn sie für die Zahlungen ihrer Mieter in Vorleistung gehen. Das Geld soll aus einem für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 geplanten Sofort-Hilfsfonds kommen.

Soforthilfefonds unabhängig von der Art des Energieträgers

Mit den Mitteln des Soforthilfsfonds sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können. Relevant sollen hier das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein. Der Fonds kann unabhängig von der Art des Energieträgers in Anspruch genommen werden. Die Definition eines Härtefalls soll der Bund vornehmen. Für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.

Außerdem schlagen die Experten eine Steuerpflicht für Hilfen und eine Belohnung für Energiesparen vor. Ab 72.000 Euro Jahreseinkommen sollte die Unterstützung versteuert werden. Zugleich plädierten sie für einen Bonus für Verbraucher, um das Einsparziel von 20 Prozent möglichst zu übertreffen

Der Expertenkommission gehören Fachleute von Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Bundestag an. In ihrem vor einigen Wochen veröffentlichten Zwischenbericht hatte die Kommission bereits eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember und eine Gaspreisbremse ab März empfohlen.

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Demnach soll der Staat die Abschläge im Dezember komplett übernehmen. Die Preisbremse solle ab März 2023 folgen.

 

Gaspreisbremse für Industrie tritt am 1. Januar in Kraft

Für große Industriebetriebe hatte die Kommission bereits eine ab 1. Januar greifende eigene Gaspreisbremse vorgeschlagen. Mögliche europarechtliche Hürden dafür sind dem Bericht zufolge nach Gesprächen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission in der vergangenen Woche dem Bericht zufolge nun ausgeräumt. Die Brüsseler Behörde muss größere finanzielle Unterstützung für Unternehmen genehmigen, damit es nicht zu Verzerrungen des Wettbewerbs in Europa kommt. Davon sollen rund 25.000 Großkunden aus der Industrie profitieren.

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Unterstützte Unternehmen müssen Standorte erhalten

Die Unterstützung sollen nach den Vorstellungen der Kommission aber nur Unternehmen bekommen, die betroffene Standorte erhalten und dazu Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder im Aufsichtsrat treffen. Sollten solche Mitbestimmungsstrukturen nicht existieren, sollen Unternehmen nachweisen müssen, dass sie mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der Unterstützung hinaus erhalten – und das Geld andernfalls zurückzahlen.

Konzertierte Aktion: DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi, Bundeskanzler Olaf Scholz und Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bei einer Pressekonferenz am 31.10.22 in Berlin Bild: REUTERS

Wirtschaft dringt auf schnelle Hilfe

Auf einer Pressekonferenz nach der dritten Sitzung der sogenannten Konzertierten Aktion mit den Sozialpartnern in Berlin dankte Bundeskanzler Olaf Scholz der Gaspreis-Kommission für die vorgelegten Vorschläge. Die Bundesregierung wird nach Angaben von Scholz noch in dieser Woche Eckpunkte zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen in der Energiekrise vorlegen.

Insgesamt stieß der Bericht sowohl bei Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertretern der Konzertierten Aktion auf positive Resonanz. Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Yasmin Fahimi, warnte jedoch, dass Unternehmen bei Produktionsreduktion kein subventioniertes Gas verkaufen dürften. Eine Forderung, der sich der Bundeskanzler anschloss. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger drängte auf die schnelle Umsetzung der Vorschläge: “Hilfe muss schnell kommen und nicht an weitere Bedingungen gekoppelt werden”, so Dulger.

Auch die Energiewirtschaft drängt bei der Umsetzung der Gaspreisbremse auf eine möglichst einfache Umsetzung durch die Bundesregierung. Für den im Dezember geplanten Abschlag müsse der Bund noch im November in Vorkasse gehen, forderte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae. Darauf pocht auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen der Stadtwerke vertritt.