Nachfolge von Hartz IV Bundestag stimmt für Bürgergeld

Nachfolge von Hartz IV Bundestag stimmt für Bürgergeld

10. November 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 10.11.2022 12:18 Uhr

Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Ampelkoalition für die Einführung eines Bürgergelds gestimmt. Es soll 2023 die Hartz IV-Leistungen ablösen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, die Union droht mit einer Blockade.

Der Bundestag hat das von der Ampel-Koalition geplante Bürgergeld auf den Weg gebracht. SPD, Grüne und FDP stimmten mit ihrer Mehrheit für das Gesetz. In namentlicher Abstimmung stimmten 385 Abgeordnete dafür, 261 dagegen. Es gab 33 Enthaltungen.

Das Bürgergeld soll mit dem Jahreswechsel schrittweise das heutige Hartz-IV-System ablösen. Allerdings ist dafür noch eine Zustimmung im Bundesrat nötig, der voraussichtlich am Montag darüber entscheidet.

 FAQ 10.11.2022
Nach Beschluss im Bundestag Worum geht es beim Bürgergeld?

Der Bundestag hat das Bürgergeld beschlossen

 

 

Union droht mit Blockade

Die Union hat damit gedroht, das Bürgergeld dort zu blockieren, weil es aus ihrer Sicht die Motivation senkt, eine Arbeit anzunehmen. Außerdem lehnt sie die geplante Erhöhung des sogenannten Schonvermögens ab. Diese finanzielle Reserve müssen Bedürftige nicht antasten, wenn sie Bürgergeld bekommen wollen.

Unions-Vizefraktionschef Hermann Gröhe sprach im Bundestag von einem zentralen Webfehler der Reform. Eine vierköpfige Familie könne 150.000 Euro besitzen und trotzdem Bürgergeld bekommen, sagte Gröhe. Die Koalition gefährde damit die Chancen auf eine Vermittlung in Arbeit.

 08.11.2022
Vor Abstimmung im Bundestag Keine Annäherung beim Bürgergeld

Die Union hat ihre Ablehnung für das geplante Bürgergeld bekräftigt.

 

 

Bundesarbeitsminister Heil wirbt für Zustimmung

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warb nach der Debatte im Bundestag um Zustimmung in der Länderkammer. “Falls das nicht gelingen sollte, gibt es noch eine Chance, nämlich die Möglichkeit, in einem zügigen Vermittlungsverfahren zu Ergebnissen zu kommen.

“Man müsse aber bis spätestens Ende November fertig sein, damit das Bürgergeld zum 1. Januar in Kraft treten könne. Mit Vermittlungsverfahren ist eine Kompromisssuche im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gemeint.

Regelsatz steigt auf 502 Euro

Die Ampel-Pläne für das Bürgergeld sehen eine Erhöhung des heutigen Regelsatzes von 449 Euro für Alleinstehende auf 502 Euro vor. Für Erwachsene unter 25, die noch bei ihren Eltern leben, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche zwischen 14 und 18 liegt er künftig bei 420 Euro, für Kinder von sechs bis 14 bei 348 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren sind es 318 Euro.

Arbeitslose sollen zudem künftig weniger durch angedrohten Leistungsentzug (Sanktionen) unter Druck gesetzt und dafür bei Weiterbildungsmaßnahmen stärker unterstützt werden. Zudem sollen Vorgaben zur erlaubten Vermögenshöhe und zur Wohnungsgröße bei Leistungsbeziehern gelockert werden.

“Pro Asyl” fordert Bürgergeld auch für Asylbewerber

Im Oktober hatten 5,33 Millionen Erwachsene und Kinder Anspruch auf Hartz-IV-Zahlungen. Darunter fallen auch Geflüchtete aus der Ukraine, nicht aber Asylsuchende. Eine Bestimmung, die jetzt ins Bürgergeld übernommen wurde, was wiederum die Organisation “Pro Asyl” und der Landesflüchtlingsräte kritisieren. Sie fordern, dass Flüchtlinge und Asylbewerber in das neue Gesetz zum Bürgergeld mit einbezogen werden.