FAQ: Coronavirus Isolation, Masken, Testen – was gilt?

FAQ: Coronavirus Isolation, Masken, Testen – was gilt?

12. November 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 12.11.2022 10:34 Uhr

Die Corona-Pandemie ist für die meisten Menschen derzeit in den Hintergrund gerückt. Im Alltag sind Vorsichtsmaßnahmen aber weiterhin angebracht – vor allem jetzt im Herbst. Masken, Testen, Isolation – was gilt wo? Ein Überblick.

Die Ausgangslage

Das Coronavirus ist weitgehend aus den Hauptnachrichten verschwunden. Die Pandemie leider nicht. Auch wenn manche inzwischen von einer endemischen Phase der Viruserkrankung sprechen, wie etwa STIKO-Chef Thomas Mertens, gibt es weiterhin viele Infizierte und auch schwere Verläufe. Als endemisch gilt eine Krankheit, wenn sie in einer Region mit relativ konstanter Erkrankungszahl dauerhaft auftritt, wie etwa die Grippe.

Das RKI gab die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Freitagmorgen mit 243,5 an. Am Vortag hatte der Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche bei 262,3 gelegen (Vorwoche: 290,1; Vormonat: 787,5). Allerdings liefern diese Angaben nur ein sehr unvollständiges Bild der Infektionszahlen. Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI zuletzt 33.703 Corona-Neuinfektionen (Vorwoche: 56.635) und 216 Todesfälle (Vorwoche: 233) innerhalb eines Tages. Generell schwankt die Zahl der registrierten Neuinfektionen und Todesfälle deutlich von Wochentag zu Wochentag, da insbesondere am Wochenende viele Bundesländer nicht ans RKI übermitteln und ihre Fälle im Wochenverlauf nachmelden.

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Was passiert jetzt mit der Isolationspflicht?

Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt den Bundesländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.

Vier Bundesländer haben sich nun darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abzuschaffen: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein. Als Termin für die Abschaffung in Bayern nannte Gesundheitsminister Klaus Holetschek den 16. November.

Anstelle der generellen Isolationspflicht für positiv getestete Personen soll es gemeinsame Empfehlungen geben. Diese sehen etwa vor, dass positiv Getestete außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen – außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Vorgesehen ist demnach auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher betreten dürfen.

Wie begründen die Länder die Abschaffung – und welche Reaktionen gibt es?

Die vier Länder begründeten ihre Entscheidung mit zurückgehenden Infektionszahlen, einer wirksamen Impfung, einer Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, sehr seltenen schweren Krankheitsverläufen und wirksamen antiviralen Medikamenten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nannte den Schritt der Länder hingegen einen Fehler, weil es zu einem Flickenteppich in ganz Deutschland führen würde. Die Entscheidung komme „zur Unzeit“. Es gebe derzeit keinen medizinischen Grund, auf die Isolationspflicht zu verzichten. Als Grund nannte Lauterbach unter anderem eine „wahrscheinlich schwere Winterwelle“.

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Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz übte Kritik. Die Länder, die „die Isolationspflicht beerdigen“, wischten wesentliche Fakten vom Tisch, erklärte Vorstand Eugen Brysch. Unterschiedliche Regeln in den Ländern seien zudem „chaotisch“. Der Bonner Virologe Hendrik Streeck begrüßte dagegen die Aufhebung der Isolationspflicht in den vier Ländern. Er riet zu einem Isolationsgebot. „Wer sich krank fühlt, sollte zu Hause bleiben“, sagte Streeck, der Mitglied im Corona-Expertenrat der Bundesregierung ist.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge, ging davon aus, dass viele weitere Bundesländer die Isolationspflicht ebenfalls abschaffen werden – weil „wir ja sehen, dass diese befürchtete Herbstwelle in dieser Form nicht kommt“.

Was ist mit der Maskenpflicht?

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist die FFP2-Maske bundesweit Pflicht. Der Bundesrat hat sich allerdings in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, die FFP2-Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen wieder aufzuheben. Baden-Württemberg und Hessen haben die Regel auf eigene Faust gekippt.

Bundesweit gibt es außerdem eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, also in Bahn und Flugzeug. Kinder bis sechs Jahre sind davon ausgenommen, bis 13 Jahre reicht eine medizinische Maske. Auch für das Personal ist eine OP-Maske ausreichend.

Zusätzlich gibt es in allen Bundesländern auch eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. In den meisten Ländern reicht dabei eine medizinische Maske, es wird aber häufig eine FFP2-Maske empfohlen. In Brandenburg und Berlin ist die FFP2-Maske in Bussen, Bahnen und auf Fähren verpflichtend.

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Wo gilt eine Testpflicht?

Seit Ende Juni werden Testkapazitäten gezielter eingesetzt. Kostenlose Tests gibt es nur noch unter bestimmten Voraussetzungen, ansonsten gilt eine Selbstbeteiligung von drei Euro je Schnelltest. Einen solchen zahlungspflichtigen Bürgertest erhält, wer am Test-Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen will, wer Kontakt zu Risikopatienten oder wer eine rote Corona-Warn-App hat.

Bundesweit besteht eine Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten – und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen. Die Selbstbeteiligung von drei Euro entfällt hier. Auch Kinder unter fünf Jahren, pflegende Angehörige oder Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben Anspruch auf kostenlose Tests.

Anordnen können die Länder zudem eine Testpflicht in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen – wie Asylbewerberunterkünften, Haftanstalten, Kinderheimen sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Bei symptomatischen Personen entscheidet der Arzt oder die Ärztin, ob ein PCR-Test durchgeführt wird.

Die Corona-Testverordnung läuft am 25. November aus. Ob eine Anschluss-Verordnung geschaffen wird, ist offen.

Was ist mit der Impfpflicht im Gesundheitswesen?

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Menschen in Gesundheitsberufen läuft am 1. Januar 2023 aus. Ob sie anschließend verlängert wird, ist unklar. Mehrere Länder fordern das Aus. Bei der Durchsetzung der Impfpflicht gab es zuletzt viele Lücken gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Impfpflicht aber grundsätzlich für vereinbar mit den Grundrechten erklärt.

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Wie ist der Stand bei den Impfungen?

Als vollständig geimpft gilt, wer drei Coronaschutzimpfungen erhalten hat. Ausnahmen gibt es, wenn man vor oder nach zweifacher Impfung auch genesen ist. Bei den Corona-Schutzmaßnahmen spielt der Impfstatus keine Rolle mehr. Es gibt keinen eingeschränkten Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen. Die dritte Impfung wird aber empfohlen, um sich vor einer schweren Erkrankung zu schützen.

Für Menschen ab 60, Menschen mit erhöhtem Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung wegen einer Grunderkrankung, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Menschen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten, rät die Ständige Impfkommission (STIKO) zu einer vierten Impfung.

Die STIKO empfiehlt für Kinder von fünf bis elf Jahren eine Dosis des Kinderimpfstoffs von BioNTech/Pfizer. Bei vorerkrankten Kindern empfiehlt sie zwei Impfungen und zwei Auffrischungsimpfungen. Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren empfiehlt die STIKO eine Immunisierung mit zwei Dosen des regulären Impfstoffs von BioNTech/Pfizer sowie eine Auffrischungsimpfung.

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Wie entwickelt sich das Virus?

Die noch relativ neuen Omikron-Sublinien BQ.1 und BQ.1.1 werden immer häufiger in Deutschland nachgewiesen, das Niveau ist aber nach wie vor recht niedrig. Der Anteil von BQ.1.1 habe in einer Stichprobe von Anfang November bei mehr als vier Prozent gelegen, schreibt das RKI in seinem jüngsten Wochenbericht. „Auch in anderen Ländern ist BQ.1.1 bereits eine der am häufigsten nachgewiesenen Sublinien, wobei mit der Verbreitung von BQ.1.1 bisher keine Erhöhung der Krankheitslast beobachtet wird.“

Der Anteil von BQ.1 in der Auswertung war demnach ungefähr gleich groß: knapp vier Prozent. BQ.1 und BQ.1.1 sind Abkömmlinge von BA.5 – der Omikron-Variante, die seit Monaten für das Gros der Ansteckungen hierzulande sorgt. Beide dürften sich nach Modellierungen der europäischen Seuchenschutzbehörde ECDC in den kommenden Wochen durchsetzen. Bisher gibt es Fachleuten zufolge jedoch keine Anzeichen, dass der etwa in sozialen Medien gebrauchte Spitzname von BQ.1.1 als „Höllenhund“ zutrifft.

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Wie schauen Experten auf den Herbst?

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den internationalen Gesundheitsnotstand wegen der Covid-19-Pandemie am 19. Oktober nochmals verlängert. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus erklärte, die globale Situation habe sich seit Beginn der Pandemie verbessert. Ungewissheiten blieben aber bestehen.

Bei der Frage nach dem Pandemie-Ende sei es schwierig, eine scharfe Linie zu ziehen, die man objektiv vermessen könne, sagte Dirk Brockmann bei „ZDFheute“. Er ist Physiker an der HU Berlin und Projektleiter für die Modellierung von Infektionskrankheiten am Robert Koch-Institut. Er  beobachte weltweit weiterhin „hoch dynamische, nur wenig mit den Jahreszeiten korrelierte Situationen“. Aus globaler Sicht gebe es noch keinen endemischen Zustand.

Der Infektiologe Bernd Salzberger erklärte dem BR: „Das Virus ist mit uns und wird bei uns bleiben.“ Die hohen und kurzen Wellen seien Ausdruck des Übergangs in eine endemische Phase. Der Virologe Oliver Keppler ist dagegen eher skeptisch. Man solle mit Fachbegriffen wie „endemisch“ sorgsam umgehen, sagte er im BR.

Selbst wenn man Covid-19 als „endemisch“ bezeichne, bedeute das keinesfalls, dass das Virus harmlos werde, sagte Thorsten Lehr, Projektleiter des Covid-19-Simulators an der Universität des Saarlandes, gegenüber „ZDFheute“. „Es bedeutet nur, dass wir es nicht mehr loswerden und es auch weiterhin höchstwahrscheinlich zu Ausbrüchen und Erkrankungswellen kommen wird“, so Lehr.