Entlastung in der Energiekrise – Wie die Gas-Einmalzahlung funktioniert

Entlastung in der Energiekrise – Wie die Gas-Einmalzahlung funktioniert

18. November 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 18.11.2022 08:55 Uhr

Als Überbrückung bis zur geplanten Gaspreisbremse bekommen Gas- und Fernwärmekunden ihre Abschlagszahlung für den Dezember erstattet. tagesschau.de erklärt, wie die Soforthilfe für Verbraucher funktioniert.

Von Till Bücker, tagesschau.de

Was ist die sogenannte Dezemberhilfe?

Um die Bürger bei den durch den Ukraine-Krieg explodierenden Energiekosten zu unterstützen, hat sich die Bundesregierung auf eine Gaspreisbremse geeinigt. Da diese jedoch erst ab dem 1. März – oder höchstens rückwirkend zum 1. Februar – wirkt, soll es nun zunächst eine Einmalzahlung geben. Diese zweistufige Lösung hatte die eingesetzte Expertenkommission im Oktober vorgeschlagen. Wie mittlerweile vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, übernimmt der Staat im Rahmen des Erdgas-Soforthilfegesetzes die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme.

Die einmalige Abfederung der hohen Preise beim Gas erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh), die das Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen nutzen. Dazu kommen Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich sowie in der medizinischen Versorgung. Die Kosten für den Bund liegen bei schätzungsweise neun Milliarden Euro.

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Wie wird die Gas-Einmalzahlung berechnet und wie hoch ist sie?

Die Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen ihre Gaskosten in Höhe eines Monatsabschlags erstattet. Die Entlastung wird dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs errechnet, den der Gaslieferant für die Entnahmestelle im September prognostiziert hatte. Dieser Wert wird mit dem Dezemberpreis je kWh multipliziert und um ein Zwölftel des Grundpreises ergänzt. Da die Soforthilfe dementsprechend nicht vom aktuellen Verbrauch abhängig ist, soll es weiterhin einen Anreiz zum Sparen geben.

Gemeinsam erhalten alle Gaskunden in Deutschland nach Angaben des Vergleichsportals Check24 voraussichtlich rund fünf Milliarden Euro. Eine Musterfamilie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh zahlt für Gas aktuell im Schnitt 18,6 Cent je kWh und jährlich 3726 Euro. Durch die Übernahme des Dezemberabschlags spare sie knapp 311 Euro. Für einen Single mit einem Verbrauch von 5000 kWh steht unter dem Strich eine Ersparnis von 86 Euro.

Zum Vergleich: Mit der Gaspreisbremse, mit der ab März für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs ein Preis von 12 Cent je kWh gelten soll, wird eine Familie laut Check24 um 1056 und ein Single um 264 Euro pro Jahr entlastet. Auf einen Monat gerechnet sind das 88 beziehungsweise 22 Euro.

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Was müssen Wohnungseigentümer tun?

Grundsätzlich soll die Gutschrift der prognostizierten Abschlagszahlung über den jeweiligen Gasversorger erfolgen. Hat dieser eine Einzugsermächtigung, kann er die Abbuchung vom Konto der Kundin oder des Kunden einfach stoppen.

Wenn der Verbraucher allerdings einen Dauerauftrag eingerichtet hat, muss er selbst tätig werden und diesen für Dezember ändern. Andernfalls wird der zu viel überwiesene Betrag mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Sollte das Gas jeden Monat per Überweisung bezahlt werden, kann darauf im kommenden Monat verzichtet werden.

In einem zweiten Schritt ermittelt der Anbieter schließlich über die Jahresabrechnung den genauen Entlastungsbetrag. Nach Abgleichung sind sowohl Nachzahlungen als auch zusätzliche Rückerstattungen möglich.

Gibt es Besonderheiten für Mieter?

Anders als Wohnungseigentümer und Firmen haben Mieter und Mitglieder von sogenannten Wohneigentumsgemeinschaften in vielen Fällen keinen direkten Vertrag mit dem Versorger, sondern bezahlen das Gas über ihre Nebenkosten. Daher läuft die Maßnahme hier über den privaten Vermieter oder die Immobiliengesellschaft. Die Bewohner erhalten die Soforthilfe somit erst mit ihrer nächsten Heizkostenabrechnung, für die die Vermieter ein Jahr Zeit haben.

Sprich: Mieter müssen im schlimmsten Fall bis Ende 2023 auf ihre Entlastung waren. Das kritisierte jüngst der Deutsche Mieterbund. Die Soforthilfe sei zwar enorm wichtig, sagte Präsident Lukas Siebenkotten, der Nachrichtenagentur dpa. „Mieterinnen und Mieter profitieren davon aber viel zu spät und werden im Gesetz benachteiligt.“ Zudem erfahre nur ein Bruchteil, wie hoch ihr individueller Entlastungsbeitrag durch die Bundesregierung eigentlich ausfällt.

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Viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Preise angepasst, begründet dagegen das Bundeswirtschaftsministerium das Vorgehen. Demnach profitieren die Mieter also letztlich genau zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Steigerung des Gaspreises aus dem Jahr 2022 durch Nachzahlungen tragen müssen. Außerdem müssen die Vermieter schon im Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren.

Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen derweil im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden. Etwa bei Neuverträgen kann davon ausgegangen werden, dass bereits an die derzeitigen Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart wurden.

Wie läuft die Einmalzahlung für Fernwärmekunden?

Auch bei der Fernwärme – die ebenfalls oft aus Erdgas erzeugt wird – wird die Abschlagszahlung für den Dezember erstattet. Dabei sind neben privaten Verbrauchern und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von maximal 1,5 Millionen kWh zudem Kunden erfasst, die die bezogene Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum an ihre Mieter weitergeben. Hilfen gibt es auch für staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs.

Die Wärmeversorgungsunternehmen sind zu einer finanziellen Kompensation verpflichtet und müssen diese bis zum 31. Dezember 2022 leisten. Ob sie auf die Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden verzichten oder ihm stattdessen eine Gutschrift zahlen, bleibt ihnen selbst überlassen, heißt es vom Bundeswirtschaftsministerium. Die Höhe orientiert sich aufgrund anderer Vertragsstrukturen als bei leitungsgebundenem Erdgas an dem im September gezahlten Abschlag. Diese Pauschale wird zusätzlich um 20 Prozent erhöht, um die Preissteigerungen zwischen September und Dezember abzubilden.

Ist die Entlastung steuerpflichtig?

Für die meisten Menschen nicht. Nur wer mehr als 75.000 Euro pro Jahr verdient, soll die staatliche Einmalzahlung versteuern. Damit folge man der Empfehlung der Gaspreiskommission und schaffe einen sozial gerechten Ausgleich, betonte SPD-Vizefraktionschef Achim Post in der vergangenen Woche gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Es gehe darum, „insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen zu unterstützen – denn diese sind es, die die steigenden Energiepreise am deutlichsten im eigenen Geldbeutel spüren“,  so Post.

Allerdings ist die Besteuerung nicht im Gesetz geregelt, sondern nur angekündigt, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium. Fest steht jedoch: Der Abschlag wird für Steuerpflichtige, die die Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer (Solidaritätszuschlag) entrichten, mit der Abrechnung der Versorger und Verwalter frühestens für den Veranlagungszeitraum 2023 zu versteuern sein. Nähere Details werden den Angaben zufolge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Gas- und Wärmepreisbremse geregelt.

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Wer mehr als 75.000 Euro pro Jahr verdient, soll die staatliche Einmalzahlung vom Dezember versteuern.

 

 

Wie bekommen die Versorger das Geld zurück?

Um die Entlastung für den Monat Dezember 2022 zu finanzieren, haben die Energielieferanten einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegenüber dem Bund. Betroffen sind laut Bundeswirtschaftsministerium rund 1500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Sie müssen die Auszahlung des Anspruchs nach einem Prüfverfahren über ihre Hausbank bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen.