Ersatz für Hartz IV – Das Bürgergeld kann kommen

Ersatz für Hartz IV – Das Bürgergeld kann kommen

24. November 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 23.11.2022 21:53 Uhr

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss für das Bürgergeld geeinigt. Damit kann die Nachfolge für Hartz IV noch diese Woche in Bundestag und Länderkammer beschlossen werden.

Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben den Weg frei gemacht für die Einführung des Bürgergelds. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses der beiden Kammern billigten den gestern zwischen Ampel-Koalition und Union gefundenen Kompromiss. Die Sitzung dauerte nur ein eineinhalb Stunden.

Die Ausschussvorsitzende, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, sagte im Anschluss, der Kern der Reform bleibe auch nach dem Vermittlungsverfahren erhalten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, wie Schwesig von der SPD, betonte: „Heute ist klar: Das Bürgergeld kommt zum 1. Januar – Hartz IV geht.“ Er sprach von der größten Sozialreform seit zwei Jahrzehnten.

Alle Seiten zeigen sich zufrieden

FDP-Vizechef Johannes Vogel nannte die Neuregelungen eine „gute Nachricht“, weil sich Leistung durch großzügigere Zuverdienstregeln künftig für Betroffene mehr lohne. „Das ist der Kern dieser Reform für eine modernere und fairere Grundsicherung.“ Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das Bürgergeld sei auch im Interesse der Wirtschaft und des Handwerks, die oft händeringend Arbeitskräfte suchten. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Hermann Gröhe erläuterte, für die Union sei zentral gewesen, die Balance zwischen Fördern und Fordern herzustellen.

Auch Unions-Fraktionschef Friedrich Merz sprach von einem „vertretbaren Kompromiss“. Er gehe davon aus, dass neben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch die Landesregierungen mit Unionsbeteiligung dem Bürgergeld-Gesetz zustimmen werden. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa stimmte die Fraktion bei einer Sondersitzung am Abend dem Kompromiss ohne Gegenstimmen zu. Es habe eine Enthaltung gegeben.

Kritik kam von der Linkspartei. Sie lehnte den Kompromiss im Vermittlungsausschuss ab. Die Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch sagte: „Hartz IV ist umbenannt worden.“ Die Union habe die unzureichende Reform noch verschlechtert.

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Höhere Sätze, mehr Zuverdienst

Das Bürgergeld soll am 1. Januar 2023 eingeführt werden und die Hartz-IV-Leistungen ablösen. Damit steigt der Regelsatz für einen Erwachsenen um rund 50 Euro im Monat. CDU und CSU haben durchgesetzt, dass weiterhin von Anfang an Sanktionen gegen Arbeitslose verhängt werden können, die ihre Mitwirkungspflichten verletzen.

Das Vermittlungsverfahren war nötig geworden, weil die Union das von der Ampel-Mehrheit im Bundestag bereits beschlossene Gesetz im Bundesrat aufgehalten hatte. In beiden Häusern muss nun noch einmal über das geänderte Gesetz abgestimmt werden. Das ist für Freitag angesetzt. Dann kann die Reform wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Jobcenter sollen künftig vorrangig für bessere Chancen der Arbeitslosen sorgen, indem Weiterbildungen oder das Nachholen von Berufsabschlüssen gefördert werden. Die anfängliche Karenzzeit, in der Ersparnisse bis zu 40.000 Euro geschont werden, beträgt ein Jahr. Die Zuverdienstmöglichkeiten werden verbessert. Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler aus Familien, die das Bürgergeld beziehen, können künftig deutlich mehr von ihrem selbstverdienten Geld behalten als bisher im Hartz IV-System.