Überblick: Jahressteuergesetz beschlossen Was sich bei den Steuern ändert

Überblick: Jahressteuergesetz beschlossen Was sich bei den Steuern ändert

3. Dezember 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 02.12.2022 15:21 Uhr

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz verabschiedet. Unter anderem kommt auf gut verdienende Energieunternehmen nun eine Übergewinnsteuer zu, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dagegen entlastet.

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Damit kommen einige Steueränderungen auf Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu – sowohl Entlastungen als auch Erhöhungen. Steuervorteile ergeben sich etwa im Wohnungsbau, für Solarstromanlagen und für Arbeitnehmer. Höhere Abgaben werden künftig unter anderem durch eine erstmalige Übergewinnsteuer für einige Energieunternehmen fällig. Auch Immobilien-Übertragungen könnten teurer werden.

In der Summe wird mit gesamtstaatlichen Steuermindereinnahmen von etwa 4,5 Milliarden Euro – bezogen auf ein Jahr – gerechnet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Übergewinnsteuer

Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sollen einen auf die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 befristeten Energiekrisenbeitrag leisten. Damit wird eine EU-Vorgabe umgesetzt. Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert. Die auf eine bis drei Milliarden Euro geschätzten Einnahmen sollen zur Finanzierung der Strompreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen.

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Entlastungen für Arbeitnehmer und Kapitaleinkünfte

Die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer bei der Steuererklärung und die Homeoffice-Pauschale werden ab 2023 in einer Tagespauschale von sechs Euro (bisher fünf) zusammengeführt. Sie kann für 210 Tage geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten wird auf 1230 Euro statt geplanter 1200 Euro erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt von 4008 Euro auf 4260 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag für Zins- und Kapitaleinkünfte wird von 801 Euro auf 1000 Euro angehoben.

Solarstrom

Einnahmen aus kleinen Solarstromanlagen sind rückwirkend ab Jahresanfang 2022 steuerfrei. Ab 2023 entfällt für Kauf und Installation von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Dies soll die Solarwende auf Privathäusern fördern.

Wohnungsbau

Im Mietwohnungsbau wird die Sonderabschreibung fortgeführt, die aber an klimafreundliches Bauen gekoppelt wird. Für vier Jahre können jeweils fünf Prozent der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn der sehr hohe Standard des Energieeffizienzhauses 40 eingehalten wird und die Baukosten nicht über 4800 Euro pro Quadratmeter liegen. Zudem wird ab Jahresanfang 2023 die lineare Abschreibung für Wohngebäude von zwei auf drei Prozent angehoben.

Altersvorsorge

Der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen gilt schon ab 2023. Bisher waren für 2023 noch 96 Prozent und 98 Prozent für 2024 vorgesehen. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.

Besteuerung von Energie-Entlastungen

Bei Privatpersonen mit höheren Einkommen wird ein Teil der Entlastungen durch die Soforthilfe im Dezember sowie die Gas- und Wärmepreisbremse wieder eingesammelt. Dies soll nur Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betreffen, die auch den Solidaritätszuschlag noch zahlen. Für sie erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen. Dies wird als sozialer Ausgleich gewertet, da höhere Einkommen auf die Entlastungen weniger angewiesen seien. Es wird mit Einnahmen von etwa 850 Millionen Euro gerechnet. Vorgesehen ist auch eine Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner und Pensionäre.

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Bewertungsgesetz

Die Übertragung von Immobilienvermögen – etwa durch Schenkungen und Erbschaften – könnte teurer werden. Änderungen im Bewertungsgesetz können dazu führen, dass bei der Wertermittlung einer Immobilie der steuerliche Wert ab Jahresanfang 2023 höher angesetzt werden muss. Ziel ist eine verkehrswertnähere Bewertung. Im Ergebnis könnten Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer höher ausfallen.

Steuer-ID

Erstmals wird ein direkter Auszahlungsweg für die Möglichkeit staatlicher Hilfen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer geschaffen schaffen. Dies soll Nothilfen oder Klimagelder erleichtern.