Energiepreise – Regierung will ungerechtfertigte Erhöhung verhindern
4. Dezember 2022Zahlreiche Energieversorger wollen ihre Preise zum Jahreswechsel erhöhen. Doch dürfen sie das? Ein Gesetzentwurf könnte unrechtmäßige Preisanstiege unterbinden – und will die Konzerne in die Beweispflicht nehmen.
In Millionen deutschen Haushalten wird der Preis für Gas oder Strom mit Beginn des nächsten Jahres wohl teurer werden. Die Bundesregierung will jedoch per Gesetz unterbinden, dass Energieversorger mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen die eigenen Kassen füllen.
Prinzipiell sollen die Preise im gesamten nächsten Jahr – geltend vom 1. Januar bis zum 31. Dezember – nicht erhöht werden dürfen. Außer der Versorger kann nachweisen, dass das Plus „sachlich gerechtfertigt ist“, wie es im Gesetzesentwurf der Bundesregierung heißt.
Demnach müssten Energieversorger beispielsweise nachweisen können, dass ihre Beschaffungskosten für den Strom oder das Gas angestiegen sind – etwa durch die infolge der Energiekrise höheren Marktpreise. Nicht jede Erhöhung sei automatisch illegal, sondern Anhebungen, die „missbräuchlich und ungerechtfertigt“ sind.
Das geplante Missbrauchsverbot bei den Preisbremsen zielt auf die Arbeitspreise – also die Cent pro Kilowattstunde, die sich je nach Verbrauch in der Jahresrechnung niederschlagen. „Der Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch wird zum Grundpreis addiert und ergibt so Ihren Abrechnungsbetrag auf der Jahresrechnung“, heißt es in einer grundsätzlichen Erläuterung der Bundesnetzagentur.
Konzerne müssen Notwendigkeit nachweisen
Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte die Pläne der Bundesregierung. Zudem rückte die Behörde die sogenannte Umkehr der Darlegungs- und Beweislast in den Fokus. Was bedeutet, dass die Versorger in der Pflicht stehen, gegenüber dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit einer Preiserhöhung zu belegen. Normalerweise ist es das Bundeskartellamt, das einen Missbrauch nachweisen muss.
Sollte das Bundeskartellamt zu dem Schluss kommen, dass eine Preiserhöhung ungerechtfertigt erhoben wurde, kann es den entsprechenden Versorger anweisen, sein „missbräuchliches Handeln“ einzustellen und zudem eine Geldstrafe verhängen.
Noch müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen
Noch befindet sich der Gesetzesentwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren. Die Zustimmung durch den Bundestag sowie durch den Bundesrat stehen noch aus.
Stellen sich beide Gremien hinter die angedachten Energiepreisbremsen, sollen diese ab März greifen. Vorgesehen ist dann auch eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar. Sobald die Preisbremsen greifen, zahlen Verbraucher einen gedeckelten Preis. Die Differenz zu den erhöhten Versorgerpreisen müsste dann der Staat stemmen.
Hunderte Versorger wollen Preise deutlich erhöhen
Zahlen des Internetportals Check24 zufolge haben bereits Hunderte Energieversorger angekündigt, ihre Preise zum Jahreswechsel anheben zu wollen. Noch vor rund einer Woche waren dem Portal mehr als 580 Fälle bekannt, in denen der Strompreis für Verbraucher steigen soll. Davon seien bundesweit etwa 7,3 Millionen Haushalte betroffen.
Laut der „Bild“, die sich ebenfalls auf Check24 bezieht, sind diese Zahlen mittlerweile nochmals angestiegen: Demnach wollen 457 Gasversorger die Preise anziehen, im Durchschnitt um etwa 56 Prozent. Das würde 3,6 Millionen Haushalte betreffen. Bei Stromversorgern haben den Zahlen des Internetportals zufolge 636 Anbieter eine Preiserhöhung angekündigt, womit auf etwa 7,5 Millionen Haushalte ein durchschnittlicher Anstieg der Preise um 60 Prozent zukomme.
Bund der Energieverbraucher rät zu Widerspruch
Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Tariferhöhungen der Gas- und Stromanbieter häufig zum Jahresende angekündigt werden – auch, um gesetzliche Ankündigungsfristen einzuhalten. Ob solche Preiserhöhung unrechtmäßig seien – sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen werden – ließ das Ministerium offen. Es verwies jedoch auf die Möglichkeit für Verbraucher, sich bei Beratungsstellen der Verbraucherzentralen Rat oder anderweitig rechtliche Beratung zu suchen.
Die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, betonte gegenüber der „Bild“ bereits jetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht hätten, die „Zahlung der Erhöhung“ zurückzuhalten. Die von Energieversorgern geplanten Preisanstiege stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. „Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen“, so Holling.
BDEW merkt mögliche Schwierigkeiten an
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt das Gesetzesvorhaben zwar grundsätzlich, spricht aber von potenziellen Wettbewerbsproblemen. „Es ist absolut richtig, dass das Gesetz ein klares Missbrauchsverbot enthält“, so die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. Es dürfe nicht passieren, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen. Andererseits müsse jedoch „sichergestellt sein, dass angemessene und nach den allgemeinen Regeln zulässige Anpassungen weiterhin möglich sind.“
Dazu sehe man in den vorliegenden Gesetzentwürfen zwar keinen Widerspruch. Dennoch merkt der Verband explizit an, Missbrauchskontrolle dürfe nicht zu einer pauschalen Unterstellung führen. Die Preisanstiege im Strom- und Gasgroßhandel seien in den vergangenen Monaten extrem gewesen, die Energieversorger müssten ihre „stark gestiegenen Beschaffungskosten“ an die Kundinnen und Kunden weitergeben dürfen. „Kein Unternehmen kann es sich leisten, die Preise stärker als notwendig zu erhöhen.“