Corona-Regeln zu Weihnachten Maske, Test, Isolation – was gilt wo?

Corona-Regeln zu Weihnachten Maske, Test, Isolation – was gilt wo?

24. Dezember 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 23.12.2022 10:26 Uhr

Trotz Krankheitswelle machen sich vor Weihnachten wieder viele Menschen auf den Weg zu Familie und Freunden. Die Corona-Regeln sind vielerorts aufgeweicht. Wo gilt noch Maskenpflicht, wer braucht einen Test? Ein Überblick.

Die Ausgangslage

Viele Menschen sind gerade krank oder haben kranke Familienangehörige zu Hause – Husten, Schnupfen, Halsschmerzen machen die Runde. Mal ist es eine Erkältung, mal eine Grippe, mal ein anderer Atemwegsinfekt und mal ist es auch Corona. Insgesamt sind rund neun Millionen Menschen in Deutschland an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankt, wie die Arbeitsgemeinschaft Influenza des Robert Koch-Instituts (RKI) in ihrem Bericht für den Zeitraum vom 12. bis 18.Dezember mitteilte. Arztpraxen sind voll, Kliniken verschieben planbare Operationen, vor allem viele Kinder sind von Infekten betroffen. Es kommt zu Engpässen bei Medikamenten.

Und jetzt ist auch noch Weihnachten – das heißt, viele Menschen sind unterwegs zu ihren Familien oder Freunden. „Wer jetzt insbesondere vor den Weihnachtsfeiertagen eine Ansteckung vermeiden will, der kann sich durch das Tragen einer Maske in Innenräumen gut schützen“, sagte die Vize-Chefin des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth. Maskenpflicht besteht hingegen nur noch in wenigen Bereichen. Die Corona-Schutzvorgaben sind vielerorts aufgeweicht und wenig einheitlich. Ein Überblick:

Was ist mit der Maskenpflicht im Fernverkehr?

Wer mit den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn unterwegs ist, muss an Bord eine FFP2-Maske tragen. Hier ist die Maskenpflicht bundesweit bis 7. April 2023 gesetzlich festgelegt. In Bahnhöfen sowie auf Bahnsteigen und in den DB Lounges gelten dagegen die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes – und die sind uneinheitlich. Im Flugzeug ist die Maskenpflicht seit Anfang Oktober in Deutschland aufgehoben.

Was ist mit der Maskenpflicht im Nahverkehr?

Das kommt darauf an, in welchem Bundesland man unterwegs ist. Und wann. Denn über die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs können die Länder selbst entscheiden. In Bayern und Sachsen-Anhalt gilt schon jetzt keine Maskenpflicht mehr im Nahverkehr.

In Schleswig-Holstein läuft sie zum Ende des Jahres aus. Die Landesregierung in Kiel setzt ab dem neuen Jahr auf Freiwilligkeit und empfiehlt das Tragen einer Maske. Wer allerdings von Kiel nach Schwerin oder Hamburg fährt, braucht im dortigen Nahverkehr wieder eine Maske. Denn sowohl Mecklenburg-Vorpommern als auch Hamburg wollen die Maskenpflicht zunächst beibehalten. In Hamburg zumindest bis zum Frühjahr.

Auch in Bremen gilt weiterhin das Tragen einer Maske in Bus und Bahn – und zwar bis Ende Februar. Das Bundesland will sich dabei aber an Niedersachsen orientieren – wegen des länderübergreifenden Bus- und Bahnverkehrs. Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies wollte sich bislang nicht auf ein genaues Abschaffungsdatum festlegen. Auch Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg, das Saarland, Thüringen und Brandenburg halten weiter an der Maske fest. Im Berliner ÖPNV gilt sie bis mindestens Mitte Januar.

Eine Maskenpflicht gilt nur noch in bestimmten Bereichen. Bild: dpa

Was ist mit Pflegeheimen, Kliniken und Arztpraxen?

Laut Bundesinfektionsschutzgesetz besteht in Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen bis zum 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht. Die meisten Bundesländer sehen diese Regelungen aber inzwischen zumindest für Pflegeheime locker. Vielerorts kann deshalb in Gemeinschafts- und Aufenthaltsräumen, Wohnküchen oder Speisesälen auf das Anlegen von Masken verzichtet werden.

In Nordrhein-Westfalen besteht bereits seit Wochen für Heime keine Maskenpflicht mehr. Gegenwärtig sei es nicht angezeigt, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen oder Gemeinschaftsflächen zu bestehen, hieß es aus Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Brandenburg und Sachsen. Der Berliner und der Hamburger Senat bestehen hingegen auf einer strengen Handhabung: „In Pflegeeinrichtungen gilt für Besucher, Personal und Patientinnen, die sich nicht auf ihrem Zimmer aufhalten, eine FFP2-Maskenpflicht. Derzeit gibt es keine Planungen oder Initiativen des Landes, an diesen Vorgaben etwas zu ändern“, teilte die Pressestelle in Berlin mit. Auch Bayern hält an der Maskenpflicht in Pflegeheimen fest.

Am besten, man informiert sich direkt vor Ort beziehungsweise beachtet die Hinweisschilder am Eingang.

Ähnlich uneinheitlich sind die Regelungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, in Bayern und Sachsen-Anhalt zum Beispiel gilt hier keine Maskenpflicht mehr.

Für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern gilt zudem bundesweit eine Testnachweispflicht. Kostenlose „Bürgertests“ für Besucher in Kliniken und Pflegeheimen gibt es zunächst aber nur bis 28. Februar 2023.

Was ist mit der Isolationspflicht?

Auch hier gehen die Länder eigene Wege. Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz haben die Isolationspflicht von mindestens fünf Tagen für positiv Getestete aufgehoben – ungeachtet der RKI-Empfehlung. Auch im Saarland müssen sich seit dem 10. Dezember Infizierte nicht mehr isolieren. Vielerorts gilt für sie aber eine FFP2-Maskenpflicht für mindestens fünf Tage und ein Betretungsverbot für Pflegeheime oder Krankenhäuser.

Debattiert wird, ob mit Corona infizierte Klinikbeschäftigte ohne Krankheitssymptome zur Arbeit gehen dürfen. Angesichts des Personalmangels befürwortet die Krankenhausbranche das Ende der Isolationspflicht für Mitarbeitende im Gesundheitswesen. Patientenschützer, aber auch Ärzte sind strikt dagegen.

 16.12.2022
Forderung der Krankenhausgesellschaft Pflegekräfte ohne Symptome sollen arbeiten

Patientenschützer warnen jedoch: Corona sei keine Grippe.

 

 

 

Was wird aus der Impfpflicht im Gesundheitswesen?

Sie war von Anfang an umstritten. Auf dem Papier galt sie bundesweit seit dem 16. März – und zum Jahresende läuft sie aus. Als Grund führte das Gesundheitsministerium an, dass bei den aktuell kursierenden Virusvarianten das Risiko, andere Menschen anzustecken, durch eine Impfung kaum oder gar nicht reduziert werde. Eine Verlängerung der Pflicht sei deshalb „medizinisch nicht zu rechtfertigen“. Die Umsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken erwies sich von Beginn an als schwierig. Zuletzt zogen immer mehr Experten und Politiker den Nutzen in Zweifel und forderten eine Abschaffung.