Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig am Dienstag mit. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Verhandlung war nicht öffentlich.
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Opfer erstickt und Leichnam im Gebüsch versteckt
Angeklagt war der Jugendliche wegen heimtückischen Mordes. Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll er die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig warf ihm vor, «gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person» das Mädchen getötet zu haben.
Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Justizkreisen erfuhr, hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Vertreter der Nebenklage wollten demnach ein Jahr mehr, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Mutmaßlicher Mittäter nicht strafmündig
Der mutmaßliche Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde kurz nach der Tat mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er ist mittlerweile 14 Jahre alt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben das Opfer und die mutmaßlichen Täter einen russischen Migrationshintergrund. Die 15-Jährige war russische Staatsangehörige, die mutmaßlichen Täter haben die deutsche und russische Staatsangehörigkeit. dpa/AB