Kinder ertrunken: Ex-Bürgermeister verurteilt

Kinder ertrunken: Ex-Bürgermeister verurteilt

23. Februar 2023 Aus Von mvp-web

Mehr als sechs Jahre ist es her, dass drei Kinder in einem Dorfteich im hessischen Neukirchen ertranken – nun hat das Landgericht Marburg die Berufung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt verworfen und ihn wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. «Weil es Kinder waren, die sich nicht selbst schützen konnten, mussten Sie sie schützen», sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag in seiner Begründung.

  • Hintergrund: Drei Geschwister ertrinken in Löschteich (hessenschau)

Sicherungspflicht verletzt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damalige Rathauschef die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt hatte und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 14 400 Euro. Die vom Teich ausgehende Gefahr sei bekannt gewesen. Der Unfall sei zweifellos vermeidbar gewesen, wäre der damalige Bürgermeister seiner Sicherungspflicht nachgekommen, befand die Kammer. Der Angeklagte habe diesbezüglich «schlicht und einfach versagt».

Im Juni 2016 waren drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren in dem bis zu knapp zwei Meter tiefen Dorfteich ertrunken. Die Anklage ging davon, dass mindestens ein Kind beim Spielen ins Wasser gefallen war und die anderen beim Versuch, Hilfe zu leisten, ebenfalls verunglückten. Wegen der gepflasterten und rutschigen Uferböschung hätten sie sich nicht retten können, so das Landgericht.

Verurteilt wegen fahrlässiger Tötung

Mit dem Urteil verwarf die Kammer die Berufung des Angeklagten. Der 65-Jährige war im Februar 2020 in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt.

Der Ex-Bürgermeister hatte am ersten Verhandlungstag erklärt, er habe den Teich nicht als gefährlich wahrgenommen. «Es gab keine Hinweise aus der Bevölkerung, auch nicht von professionellen Dritten.» Die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen sei nie ein Thema gewesen.

Revision gegen das Urteil ist möglich

Das Landgericht war unter anderem der Ansicht, dass der Angeklagte hätte eingreifen müssen, «weil Sie als Bürgermeister dafür verantwortlich sind, dass in Ihren Liegenschaften keine Unbeteiligten zu Schaden kommen», sagte der Vorsitzende.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldauflage gefordert. Die beiden Nebenkläger – die Eltern der ertrunkenen Kinder – schlossen sich der Forderung an. Gegen das Urteil ist Revision möglich. dpa/gut