Neue Corona-RegelAb jetzt müssen Sie selbst mit positivem Test zur Arbeit
28. Februar 2023Drei Jahre nachdem das Coronavirus in Deutschland ausbrach, laufen nun die letzten Corona-Maßnahmen des Bundes und der Länder aus. Durch Wegfall der Testpflicht hat das direkte Auswirkungen für Arbeitnehmende, die positiv getestet wurden. Sie müssen in einigen Fällen trotz Infektion zur Arbeit. FOCUS online sagt, was Sie wissen müssen.
Ab 28. Februar läuft die Corona-Testverordnung aus. Bürgertests sind dann nicht mehr kostenlos. Erste Betreiber von Corona-Teststellen haben bereits angekündigt, dass sie diese zum 1. März schließen werden. Die restlichen Teststellen werden möglicherweise bis 7. April folgen.
Dann läuft die letzte bundesweite Corona-Verordnung aus. Sie beinhaltet die Mundschutzpflicht für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Heimen. Das Personal selbst kann bereits ab dem 1. März auf den Mundschutz verzichten.
Was gilt für Arbeitnehmer, wenn sie positiv getestet werden?
Formal gilt ab dem 1. März: Werden Beschäftigte durch einen Schnelltest, Selbsttest oder PCR positiv getestet, müssen sie ab dem 1. März zur Arbeit erscheinen. Voraussetzung ist, dass sie frei von Symptomen sind.
Betroffene können dann entweder ein Einzelbüro am Arbeitsplatz beziehen oder ins Homeoffice ausweichen. Sie müssen lediglich am Arbeitsplatz einen Mundschutz tragen.