Große Bundesländer-ÜbersichtLockdown-Lockerungen: Welche Regeln bei Ihnen gelten und welche sich jetzt ändern
6. Mai 2020Immer wieder wird diskutiert, wann und wie Deutschland die im Kampf gegen die Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen weiter lockern kann. Am heutigen Mittwoch hat Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten erneut über bundesweite Maßnahmen beraten. Am Ende müssen die Länder allerdings in eigener Verantwortung vorgehen und Regeln festlegen. Eine Übersicht, was nun wo gilt.
Kontaktbeschränkung verlängert – es gibt eine Lockerung
Am heutigen Mittwoch hat Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder über weitere Corona-Maßnahmen beraten. Bund und Länder haben unter anderem entschieden, die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis 5. Juni zu verlängern. Allerdings einigten sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten dabei auch auf eine Lockerung. Künftig können sich sauch Angehörige von zwei Haushalten treffen.
- Alle weiteren Beschlüsse der Schalte lesen Sie hier .
- Die Lockerungen für die Gastronomie können Sie hier genau nachlesen: Wo Restaurants und Gaststätten wieder öffnen – und welche Bedingungen gelten.
- Hier lesen Sie zudem mehr zu den Kontaktsperren: Familie, Freunde, Bekannte: Wen Sie jetzt besuchen dürfen
Auch in der letzten Sitzung am Donnerstag (30. April) wurden bereits erste Lockerungen festgelegt. Dazu zählten unter anderem:
- Rutschen, Wippen und Schaukeln auf Spielplätzen ist unter Auflagen wieder erlaubt.
- Museen, Zoos, Ausstellungen und Gedenkstätten können ebenfalls wieder öffnen. Warteschlangen sollen aber unbedingt vermieden werden.
- Gemeinschaftliche Gottesdienste sind ebenfalls wieder erlaubt – auch hier mit Abstands- und Hygieneregeln.
- In den Kliniken sollen nicht mehr so viele Intensivbetten für schwere Corona-Fälle freigehalten werden. Ein „etwas größerer Teil“ der Kapazitäten soll wieder für planbare Operationen zu nutzen sein.
Wichtig bei allem, was ab jetzt anders ist, was kommt und was derzeit schon gilt: Auch wenn sich Bund und Länder in vielen Punkten einig sind, kann es in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben. FOCUS Online hat die Übersicht über die einzelnen Bundesländer.
Baden-Württemberg Sportarten wie Tennis bald wieder erlaubt
Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen viele weitere Bereiche des Alltags in Baden-Württemberg gelockert werden. Die grün-schwarze Landesregierung hat dafür einen Stufenplan ausgearbeitet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) stellte die wesentlichen Inhalte am Mittwoch (7. Mai) im Landtag vor. Bis dahin gilt folgendes:
Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach nur alleine, mit einer weiteren Person, den im Haushalt lebenden Personen oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Allerdings ist zu erwarten, dass das Land die Kontaktbeschränkungen anpasst und es künftig auch erlaubt ist, dass sich Menschen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.
Geschäfte: Einzelhandelsgeschäfte können seit dem 4. Mai wieder öffnen, auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Friseure haben bereits wieder auf. Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen am 11. Mai wieder öffnen dürfen.
Sport: Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab dem 11. Mai wieder erlaubt sein. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen, Sportboothäfen und den Luftsport.
Freizeit: Seit dem 6. Mai können Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks wieder öffnen.
Gottesdienste: Gläubige im Südwesten können seit dem 4. Mai an wieder Gottesdienste feiern – unter strengen Auflagen: So soll es begrenzte Besucherzahlen in Kirchen, Synagogen und Moscheen geben. Dabei wird aber nicht wie in anderen Bundesländern eine maximal erlaubte Zahl von Besuchern vorgeschrieben. Eine Obergrenze der jeweiligen Kapazität ergibt sich aus dem Mindestabstand von 1,5 Metern. Bei diesem Mindestabstand können an Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien bis zu 100 Gläubige teilnehmen. Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmern. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Für die Gläubigen sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Für jeden Gottesdienst- und Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept notwendig. Die Religionsgemeinschaften können auch striktere Regelungen erlassen.
Maskenpflicht: Seit Montag (27. April) gilt eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr.
(Stand BaWü: 6. Mai 16.30 Uhr)
Bayern: Söder verkündet weitreichende Lockerungen
Ausgangsbeschränkungen: Bayern hebt die wochenlangen coronabedingten Ausgangsbeschränkungen auf – gewisse Kontaktbeschränkungen und ein Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bleiben aber bestehen. Seit dem 6. Mai ist es erlaubt, eine Person außerhalb des eigenen Hausstands und auch enge Familienangehörige zu treffen oder auch zu besuchen. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in München, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend mitteilte.
Geschäfte: Nach wochenlangen Zwangs-Schließungen dürfen in Bayern ab dem 11. Mai alle Geschäfte wieder öffnen, also auch alle größeren. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern entfällt dann.
Maskenpflicht: Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr müssen Erwachsene und Kinder ab dem siebten Lebensjahr Mund und Nase bedecken. Das gilt übrigens für den gesamten Nahverkehr, also auch in Taxis und bei Fahrten mit Fahrdienstleistern. Auch beim Warten an überdachten Haltestellen oder an Bahnhöfen müssen nach Angaben des Verkehrsministeriums Mund und Nase bedeckt sein. Das kann durch eine selbstgenähte Maske passieren, es reicht aber auch ein Schal, der über Mund und Nase gezogen wird.
Sport: Nach wochenlangen Beschränkungen sind in Bayern ab dem 11. Mai bestimmte Sportarten wieder erlaubt. Dazu zählen etwa Tennis, Leichtathletik, Golf und Segeln.
Gottesdienste: Unter strengen Auflagen sind öffentliche Gottesdienste in Bayern seit dem 4. Mai trotz der andauernden Corona-Krise wieder erlaubt. So dürfen im Freien maximal 50 Personen teilnehmen, es muss ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden. In Gebäuden dürfen so viele Menschen teilnehmen, wie Plätze vorhanden sind, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den einzelnen Plätzen gewährleistet ist. Es muss zudem ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, eine Ausnahme gibt es für liturgisches Sprechen und Predigen. Kirchen und Glaubensgemeinschaften sollen Infektionsschutzkonzepte erstellen.
Freizeit: Seit dem 6. Mai dürfen Spielplätze in Bayern wieder freigegeben werden. Ab dem 11. Mai können dann Zoos, botanische Gärten, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten wieder öffnen. Damit setzt der Freistaat eine Bund-Länder-Vereinbarung aus der vergangenen Woche um. Im Bereich Theater gebe es dagegen noch Klärungsbedarf und keine Entscheidung.
Versammlungen: Versammlungen sind seit dem 4. Mai unter strengen Auflagen wieder zulässig: Versammlungen dürfen nur im Freien und ortsfest mit maximal 50 Personen stattfinden. Anwesende müssen einen Mindestabstand von 1,50 Meter wahren.
(Stand Bayern: 6. Mai 17.00 Uhr)
Berlin: Welche Ausgangsbeschränkungen gelten?
Ausgangsbeschränkung: In Berlin sind derzeit Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten. Ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. In der Verordnung heißt es, Personen auf dem Stadtgebiet von Berlin müssten sich ständig in ihrer Wohnung aufhalten. § 1 Abs. 1 der Berliner Corona-Verordnung (Ber-CV) verbietet – auch in den eigenen vier Wänden – jedwede „Zusammenkünfte“. Allerdings gibt es für diese Ausgangsbeschränkung eine Reihe von Ausnahmen. Das gilt etwa für Menschen, die zur Arbeit müssen, für Arztbesuche, andere medizinische Behandlungen oder Blutspenden, für Einkäufe, aber auch für die Begleitung Sterbender oder für Beerdigungen.
Maskenpflicht: Seit Montag (27. April) müssen Berliner in Bussen, S- und U-Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Seit Dienstag (28. April) im Zuge der bundesweiten Maskenpflicht auch im Einzelhandel.
Geschäfte: Während des kompletten Shutdown hatten Supermärkte, Apotheken, Baumärkte, Poststellen und Tankstellen offen. Seit dem 22. April haben Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder geöffnet. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Autohäuser. Die Betreiber sollen darauf achten, dass sich durchschnittlich nur etwa eine Person pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche im Geschäft aufhält. Die Öffnung gilt auch für Kauf- und Warenhäuser, wenn diese ihre Verkaufsflächen entsprechend auf 800 Quadratmeter verkleinerten. Friseurbetriebe dürfen zudem ab dem 4. Mai unter klaren Vorschriften wieder öffnen.
Gottesdienste: Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind ab 4. Mai wieder erlaubt. Während der Veranstaltung dürfen keine Gegenstände zwischen den Personen herumgereicht werden. Personen wie Gebetsvorstehende oder musikalische Leiter sind von der maximalen Teilnehmerzahl ausgenommen.
Kultur: Die gut 170 staatlichen, städtischen und privaten Museen Berlins sind seit Mitte März geschlossen. Ab dem 4. Mai dürfen sie wieder öffnen. Auch der Leihverkehr in Bibliotheken soll dann wieder ermöglicht werden. Die Theater der Stadt bleiben bis zum 31. Juli geschlossen und beenden damit die Saison.
Zoo, Tierpark, Botanischer Garten: Nach gut fünf Wochen Schließung dürfen der Berliner Zoo und der Tierpark ab Dienstag (28. April) wieder öffnen. Der Botanische Garten darf laut Senatsbeschluss seit 27. April wieder Gäste empfangen. Auch hier gelten Abstands- und Verhaltensregeln.
Sportstätten: Berliner dürfen wieder auf Sportflächen im Freien trainieren – allerdings unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Sport jenseits von Mannschaftssport ist möglich.
Spielplätze: Spielplätze dürfen in Berlin seit dem 30. April wieder öffnen. Darauf haben sich die zwölf Bezirke am Donnerstagnachmittag im Rat der Bürgermeister verständigt. Das bestätigte der Neuköllner Bürgermeister Martin Hikel dem „rbb“. Die Öffnungen sollen sukzessive erfolgen.
Demos/Versammlungen: Ab 4. Mai sind Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern sind bis zum 24. Oktober verboten. Der Berlin-Marathon fällt daher aus. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern dürfen bis 31. August nicht stattfinden.
Gastronomie: Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hofft nach einer Schaltkonferenz von Bund und Ländern auf erste Öffnungsperspektiven für geschlossene Restaurants und Hotels in dieser Woche. „Mir ist vor allem wichtig, dass wir uns darauf verständigen konnten, dass für den Hotel- und Gastronomiebereich bis zur nächsten Konferenz Rahmenbedingungen für mögliche Öffnungen erarbeitet werden“, erklärte Müller nach der Schalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den anderen Länderchefs.
Brandenburg: Kontaktverbot gilt weiter
Der Brandenburger Landtag berät am Donnerstag über die geplanten Lockerungen der Corona-Regeln. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) berichtet (11.10 Uhr) von den Ergebnissen der Konferenz von Bund und Ländern, die sich unter anderem auf die Öffnung aller Geschäfte, von Restaurants und auf die Lockerung des Kontaktverbots verständigt hatten. Wenn es regional zu viele neue Infektionen gibt, sollen die Regeln dort allerdings wieder strenger werden.
Das Kabinett entscheidet voraussichtlich am Freitag über die Änderungen für Brandenburg. Bis dahin gilt folgendes:
Kontaktverbot: In Brandenburg darf man nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts bei 1,5 Metern Abstand unterwegs sein. Öffentliche Straßen, Plätze und Parks können nur etwa für Einkäufe, zum Arbeiten oder für Arztbesuche betreten werden. Die Parkbank darf um Verweilen genutzt werden. Auf Ausflüge sollen die Brandenburger verzichten, verboten sind sie nicht. Im eigenen Besitz befindliche Ferienhäuser oder -wohnungen dürfen genutzt werden.
Geschäfte: Supermärkte, Apotheken, Baumärkte, Poststellen und Tankstellen hatten während der gesamten Krise offen. Seit dem 22. April dürfen auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen, auch in Einkaufszentren. Das gilt ebenso für Auto-, Fahrradhändler und Buchhandlungen.
Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April in Bus, Bahn, Tram und Geschäften.
Gottesdienste: Seit dem 4. Mai können in Brandenburg wieder Gottesdienste gefeiert werden. Dazu schreibt das Land: „Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen [sind ab dem 4. Mai erlaubt]; die Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Hygienestandards …. beachtet und eingehalten werden.“
Freizeit: Die Spielplätze sollen trotz der Corona-Krise bald wieder öffnen. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Donnerstag nach einer Telefonkonferenz von Bund und Ländern an. Als möglicher Termin gilt der 9. Mai. Galerien, Museen, Tierparks öffneten bereits (22. April) unter Hygieneauflagen. Warteschlangen darf es nicht geben.
Gastronomie: Brandenburg plant unter Auflagen eine Öffnung der Gaststätten ab 15. Mai – innen wie außen. Das ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Vorschlag für die nächste Kabinettssitzung. Die „B.Z.“ aus Berlin berichtete zuvor darüber.
(Stand Brandenburg: 6. Mai 18.00 Uhr)
Bremen: Kontaktverbot gilt weiter
Kontaktverbot: Auch Bremen hält sich an die Bundesentscheidung und hat ein umfangreiches Kontaktverbot nach den Vorgaben des Bundes erlassen. Das bedeutet: Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für Familien und gemeinsam in einem Haushalt lebende Personen. Das Land schreibt: „Der Kreis der Menschen, mit denen man sich trifft, soll möglichst klein und möglichst gleichbleibend sein. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück.“
Geschäfte: Nach wochenlanger Zwangspause in der Corona-Krise dürfen seit Montag (20. April) in Bremen kleine und mittlere Läden erstmals seit der angeordneten Schließung wieder öffnen. Ausgenommen sind Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern. Diese dürfen allerdings ebenfalls öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche entsprechend verringern. Dasselbe gilt für Läden in Einkaufszentren. Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen ungeachtet ihrer Größe wieder aufmachen.
Maskenpflicht: Als letztes Bundesland kündigte auch Bremen an, dass es eine Maskenpflicht geben wird. Seit Montag (27. April) gilt diese für den Öffentlichen Personennahverkehr und das Einkaufen in Geschäften.
Gottesdienste: In Niedersachsen sind Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich. Darauf dürfte es auch in Bremen hinauslaufen.
Was zudem gilt: Touristische Übernachtungen sind derzeit nicht genehmigt. Wie woanders auch gilt eine Ausgangsbeschränkung.
Hamburg: Kontaktverbot und Maskenpflicht
Kontaktverbot: Hamburg schloss sich vollumfänglich der Bundesentscheidung an und hat ein Kontaktverbot beschlossen. Demnach sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten. Die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen zu halten, gilt jedoch nicht für Mitglieder des eigenen Haushalts.
Das Land schreibt dazu: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie in Begleitung von Personen erlaubt, die in derselben Wohnung leben. Ist man alleine unterwegs, darf man von einer Person begleitet werden, die nicht in derselben Wohnung lebt. “
Geschäfte: Der wegen der Corona-Pandemie auch in Hamburg eingeschränkte Alltag gewinnt unterdessen aber auch etwas an – veränderter – Normalität zurück. Seit dem 20. April dürfen Läden mit einer Größe von maximal 800 Quadratmetern wieder öffnen – sowie Fahrradläden, Buchhandlungen und Autohäuser, für die keine Flächenregelung gilt. Größere Geschäfte dürfen ihre Verkaufsfläche zudem auf 800 Quadratmeter reduzieren.
Maskenpflicht: Seit dem 27. April gibt es eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr. Die bisherigen Empfehlungen zum Tragen von Masken gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie hätten nicht ausreichend gefruchtet, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).
Spielplätze: Die Spielplätze in Hamburg können wieder öffnen. Das kündigte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks(SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung an Hamburg an.
Museen: Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten sollen auch in Hamburg wieder öffnen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Sport: Der Hamburger Senat hat am Dienstag den Betrieb von Individual-Sportarten im Freien erlaubt, bei denen das Abstandsgebot eingehalten wird. Mannschafts-Sportarten sind wegen der Corona-Pandemie weiter untersagt, ebenso die gemeinsame Benutzung von Sanitäranlagen.
Gottesdienste: Gottesdienste sind in Hamburg wieder möglich. Einen genauen Termin für die Öffnungen gibt es vorerst nicht.
Hessen: Kontaktverbot soll gelockert werden
Kontaktbeschränkung: Die umfassenden Kontaktbeschränkungen in Hessen sollen bis zum 5. Juni verlängert werden, doch es ist eine Lockerung geplant. So sollen sich etwa Familien aus zwei Haushalten treffen dürfen. Noch ist das aber nicht offiziell beschossen. Das heißt, nach wie vor gilt: Menschen dürfen seitdem grundsätzlich nur noch alleine oder zu zweit aus dem Haus gehen. Ausnahmen gelten für Familien und häusliche Gemeinschaften.
Geschäfte: Bislang gilt: Seit dem 20. April dürfen wegen der Corona-Pandemie geschlossene Einzelhandelsgeschäfte in Hessen wieder unter bestimmten Bedingungen öffnen. Die Regelung gilt für Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter. Größere Geschäfte können ihre Ladenfläche reduzieren. Doch die Grenze wird schon bald fallen. Wie Volker Bouffier (CDU) mitteilte, dürfen dann auch Geschäfte unabhängig von der Quadratmeterzahl ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Es gelten allerdings Beschränkungen, wie viele Kunden sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten können.
Maskenpflicht: Seit dem 27. April müssen Bürgerinnen und Bürger müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften. Auch beim Betreten von Bank- und Postfilialen muss eine Maske getragen werden.
Gottesdienste: Das Land Hessen hat die Beschränkungen für Religionsgemeinschaften in der Corona-Pandemie gelockert. Seit dem 1. Mai sind Gottesdienste wieder möglich.
Alten- und Pflegeheime: Zum 4. Mai wurde das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen gelockert. Ein Angehöriger darf dann einmal pro Woche einen Bewohner für eine Stunde besuchen. Da ältere Menschen als Risikogruppe für eine Infektion mit dem Coronavirus gelten, war das Besuchsverbot verhängt worden.
Freizeit Kinderspielplätze stehen Kindern wieder offen. Die bisher geltenden Absperrungen und Verbotsschilder sollen zügig entfernt werden. Es gelten aber weiterhin strikte Hygieneregeln, deren Einhaltung kontrolliert werden soll. Zudem dürfen die wegen der Corona-Pandemie in Hessen geschlossenen Museen, Zoos und Botanischen Gärten seit dem 4. Mai wieder öffnen.
Sport: Noch nicht entschieden ist, wann kontaktlose Sportarten auf Sportstätten wieder möglich sind. Doch Volker Bouffier (CDU) kündigte an, dass Freizeitsport im Freien wieder möglich sein soll. Fitnessstudios sollen noch im Mai öffnen können, auch hier komme es auf das Hygienekonzept an.
Veranstaltungen: Veranstaltungen in Hessen mit bis zu 100 Teilnehmern sollen unter Auflagen wieder zugelassen werden. Diese Zahl solle die Richtschnur sein, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden. Das hessische Corona-Kabinett will an diesem Donnerstag über konkrete Lockerungen der Corona-Regeln beraten.
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(Stand Hessen: 6. Mai 17.45 Uhr)
Mecklenburg-Vorpommern: Lockerungen bei Gastronomie und Tourimus
Kontaktverbot: Auch Mecklenburg-Vorpommern hat ein umfangreiches Kontaktverbot beschlossen. Dieses gilt bis zum 10. Mai. „Bürgerinnen und Bürger haben Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf eine absolut notwendige Personenanzahl zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten“, schreibt das Land. Auf Besuche innerhalb des Bundeslandes, auch von Verwandten, solle weiterhin verzichtet werden.
Gastronomie: Nach der Verständigung zwischen der Schweriner Landesregierung und dem Gastgewerbe sollen Gaststätten im Land von Samstag (9. Mai) an von 6 bis 21 Uhr unter strikten Hygieneauflagen und mit maximal sechs Erwachsenen je Tisch für Einheimische öffnen dürfen.
Tourismus: Am 18. Mai sollen auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Einheimische öffnen. Zum 25. Mai soll dann das seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden. Den Hotels soll eine Vermietung von maximal 60 Prozent ihrer Bettenkapazitäten erlaubt werden. Damit wäre nach dem verpassten Ostergeschäft Pfingsturlaub von Ende Mai an der Ostsee oder in der Mecklenburgischen Seenplatte wieder für alle Bundesbürger möglich. Besitzer von Ferienwohnungen dürfen bereits seit 1. Mai an wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Zudem können heimische Dauercamper inzwischen auch wieder auf die Campingplätze zurückkehren.
Geschäfte: Das Leben in die Innenstädte soll langsam wieder zurückkehren. Bei begrenzter Verkaufsfläche und mit strengen Hygieneauflagen dürfen seit dem 20. April alle Geschäfte im Land öffnen, ebenso Zoos und Sportstätten. Bau- und Gartenmärkte dürfen schon seit dem 18. April wieder Kunden empfangen. Am 30. April kündigte Landeschefin Mauela Schwesig (SPD) zudem an, dass die Flächenbeschränkung für Warenhäuser, Technikmärkte und andere große Geschäfte in der Corona-Krise aufgehoben werden soll. Die umstrittene Obergrenze von 800 Quadratmeter fällt.
Ab dem 7. Mai dürfen zudem weitere Dienstleistungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern wieder öffnen, darunter Kosmetikstudios, Massagepraxen und Nagelstudios. Auch Sonnen- und Tattoo-Studios, Fußpflegesalons, Physiotherapeuten, Logopäden und ähnliche Unternehmen könnten dann den Betrieb wieder aufnehme
Maskenpflicht: Seit Montag (27. April) gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, müssen Nutzer von Straßenbahn, Bus oder Taxi ab heute an einen Mund- und Nasenschutz tragen. Auch in Geschäften gilt die Maskenpflicht.
Gottesdienste: In den Kirchen, Synagogen und Moscheen in Mecklenburg-Vorpommern können von Montag an (4. Mai) wieder Gottesdienste abgehalten werden. Pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche dürfe eine Person am Gottesdienst teilnehmen, teilte die zuständige Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) mit. Der Mindestabstand von 1,50 Meter müsse eingehalten werden. Außerdem müssten Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können.
Spielplätze: Die Spielplätze in Mecklenburg-Vorpommern sollen haben seit dem 1. Mai wieder geöffnet. Abstands- und Hygieneregelungen müssen weiter eingehalten werden.
Museen und Ausstellungen: Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten in Mecklenburg-Vorpommern dürfen vom kommenden Montag an wieder öffnen. Das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung mit. Die Kultureinrichtungen waren Mitte März geschlossen worden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Niedersachsen: Gastronomie soll ab 11. Mai wieder anlaufen
Kontaktverbot: In Niedersachsen dürfen sich vom kommenden Montag (11. Mai) an wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen. Das kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) an. So sei es beispielsweise möglich, dass sich zwei Paare von diesem Tag an wieder in einem Restaurant treffen könnten. Eine Obergrenze, wie viele Menschen aus zwei Haushalten sich so ab Montag nun treffen könnte, sei bisher nicht festgelegt, sagte Weil.
Gastronomie und Hotellerie: Die Gastronomie in Niedersachsen kann einem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung zufolge am 11. Mai wieder anlaufen. Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten sollen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen können. Das gab Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) am Montag in Hannover bekannt. Eine weitere Öffnung der Gastronomie sei vom 25. Mai an möglich. Bars oder Diskotheken sollen dem Plan zufolge bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Endgültig beschlossen werden soll der Stufenplan für Niedersachsen nach den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch.
Die Hotellerie in Niedersachsen kann der Landesregierung zufolge am 25. Mai ihr Geschäft wieder aufnehmen. Mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent und weiteren Auflagen sollen Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dann öffnen können
Geschäfte: Seit dem 20. April haben in Niedersachsen auch wieder kleinere Geschäfte die Türen für ihre Kunden aufgemacht. Öffnen durften Läden mit maximal 800 Quadratmeter Fläche. Größere Geschäfte müssen ihre Verkaufsfläche wieder reduzieren Zum 11. Mai sollen dann die nächsten Lockerungen kommen: Dann sollen Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsflächen wieder öffnen dürfen, eine Differenzierung nach Branchen ist nicht mehr vorgesehen. Allerdings gelten weiter Auflagen: Die Maskenpflicht etwa bleibt.
Maskenpflicht: Auch in Niedersachsen ist nun eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt worden. Seit Montag (27. April) ist das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht.
Gottesdienste: Nach dem Verbot religiöser Versammlungen wegen der Corona-Epidemie sind Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen in Niedersachsen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich.
Sport und Spielplätze: Spielplätze in Niedersachsen können vom 6. Mai an unter Auflagen wieder öffnen. Ab dann sollen die Menschen auch wieder mehr Möglichkeiten haben, sich draußen sportlich zu betätigen. Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie Outdoor-Sportanlagen sind ab dem 6. Mai wieder erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Freibäder und Freizeitparks dürfen vom 25. Mai an wieder Besucher empfangen. Einrichtungen in Gebäuden wie etwa Kinos bleiben dagegen vorerst noch geschlossen.
Nordrhein-Westfalen: Kontaktbeschränkungen gelockert, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen
Kontaktverbot: Die Kontaktbeschränkungen in NRW werden gelockert. Ab kommenden Montag, 11. Mai, dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten wieder treffen und auch ins Restaurant gehen. Das sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch. NRW und die anderen Länder folgten aber nicht dem Beispiel von Sachsen-Anhalt, wo Treffen von bis zu fünf Menschen aus verschiedenen Haushalten wieder erlaubt würden. „Wir wollen verhindern, dass auf der Wiese am Rhein wieder größere Gruppen glauben, jetzt sei das Kontaktverbot gefallen“, sagte Laschet.
Krankenhäuser und Heime: Auch in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen darf ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen wieder Besuch empfangen werden. Schon am Dienstag hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Besuchsregelungen für Seniorenheime angekündigt: Ab dem Muttertag am kommenden Sonntag dürfen Familienangehörige und Freunde wieder Bewohner von Heimen besuchen. Möglich sind demnach Besuche von bis zu zwei Personen in separaten Räumen. Direkt in das Zimmer eines Bewohners darf nur eine Person. Die Dauer des Besuchs ist auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.
Ab dem 11. Mai gelte dies auch in den Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe, erläuterte die Landesregierung.
Geschäfte: Geschäfte dürfen wieder öffnen, müssen aber gewährleisten, dass pro Kunde eine Fläche von zehn Quadratmeter einnimmt, um den Mindestabstand zu gewährleisten.
Sport: Fitnessstudios, Tanzschulen und Kursräume von Sportvereinen dürfen in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen. Ab dem 20. Mai dürfen Freibäder öffnen – allerdings mit Ausnahme von Spaßbädern. Das kündigte die NRW-Landesregierung am Mittwoch an. Ab dem 30. Mai dürfen Sportbegeisterte auch in Sparten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ihren Sport ausüben. Auch die Hallenbäder dürfen ab dem 30. Mai wieder den Betrieb aufnehmen.
Freizeit und Kultur: Seit dem 4. Mai dürfen Zoos, botanische Gärten, Museen, Schlösser und Galerien wieder öffnen. Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen und Musikschulen könnten ihren Betrieb aufnehmen. Außerdem: Seit dem 7. Mai dürfen Kinder endlich wieder auf die Spielplätze – zeitgleich mit dem Schulbeginn der Viertklässler.
Theater, Opern und Kinos dürfen in Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai unter Auflagen wieder öffnen. Das sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern müsse dabei gewährleistet werden. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern seien Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern, so Laschet.
Maskenpflicht: Nordrhein-Westfalen führte eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein. Seit dem 27. April ist das Tragen einer Maske beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen verpflichtend.
Gottesdienste: Abstand zwischen den Betenden, kein Händeschütteln beim Friedensgruß: In den Kirchen in Nordrhein-Westfalen dürfen seit dem 1. Mai an wieder Gottesdienste mit Besuchern gefeiert werden – unter strengen Corona-Schutzmaßnamen. So ist etwa die Teilnehmerzahl bei den Gottesdiensten wegen der Abstandsregeln begrenzt.
(Stand NRW: 6. Mai 17.20 Uhr)
Rheinland-Pfalz: Kontaktverbot verlängert – aber auch Lockerungen
Kontaktverbot: Die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise bleiben in Rheinland-Pfalz vorerst bestehen – werden aber etwas gelockert. Künftig dürften sich wieder Menschen aus zwei Haushalten miteinander treffen, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch in Mainz nach einer Schalte der Regierungschefs aus Bund und Ländern.
Geschäfte: Sämtliche Geschäfte in Rheinland-Pfalz können ab Montag wieder unabhängig von der Verkaufsfläche aufmachen. Bis dahin war von einigen Ausnahmen abgesehen eine maximale Fläche von 800 Quadratmetern festgelegt.
Kultur: Die Museen und Galerien in Rheinland-Pfalz sollen ab 11. Mai wieder öffnen können.
Eisdiele, Wochenmärkte, Dienstleistungen: Zulässig ist seit dem 20. April auch der Straßenverkauf von Eis. Die Händler auf Wochenmärkten dürfen ihr Sortiment erweitern. Keine Änderungen gibt es vorerst bei Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, bei denen der Mindestabstand von 1,50 Meter von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann. Die Verordnung zählt dabei auf: Tattoostudios, Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons und ähnliche Einrichtungen.
Sport und Freizeit: Rheinland-Pfalz erlaubt den Freizeit- und Breitensport im Freien wieder. Das berichtete Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch. Wettkämpfe dürfe es aber noch nicht geben. Bestimmte Individual- und Paarsportarten wie Tennis oder Golf waren schon seit 20. April wieder erlaubt gewesen.
Die Außenanlagen von Zoos, Tierparks und Botanischen Gärten dürfen wieder geöffnet werden. Dabei sind aber laut Regierung strenge Zutrittskontrollen erforderlich, etwa über ein begrenztes Kartenkontingent. Geschlossen bleiben unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kinos, Spezialmärkte, Spielhallen, Internetcafés, Prostitutionsstätten und Bordelle. Bestehen bleibt laut Verordnung auch die Schließung von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Solarien, Wellnessanlagen, Badeseen und Spielplätze.
Gottesdienste: Seit dem 3. Mai können unter Auflagen wieder Gottesdienste gefeiert werden.
Alten- und Pflegeheime: Besuche sind wieder möglich, es gelten fortan weniger strikte Regeln für den Ausgang: Das Land Rheinland-Pfalz hat zentrale Auflagen für Alten- und Pflegeheime und deren Bewohner in der Corona-Krise gelockert. Eine neue Rechtsverordnung trete am Donnerstag, 7. Mai, in Kraft, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Sie gilt zunächst für 14 Tage, dann soll neu geschaut werden. Vorgesehen sind auch umfangreichere Tests von Heimbewohnern und -personal auf das neue Coronavirus. Die Pflegegesellschaft sieht Positives wie Negatives.
Spielplätze: Spielplätze in Rheinland-Pfalz dürfen seit dem 3. Mai wieder öffnen. Allerdings obliegt es den Kommunen, wann genau die Flächen wieder freigegeben werden.
Alten- und Pflegeheime: Bewohner rheinland-pfälzischer Alten- und Pflegeheime können wieder Besucher empfangen. Ab Donnerstag (7. Mai) sei ein Gast für maximal eine Stunde pro Tag erlaubt, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Mittwoch in Mainz. Die neue Verordnung gelte zunächst für 14 Tage.
(Stand: 6. Mai 17.20 Uhr)
Saarland: Restaurants und Cafés sollen ab 18. Mai wieder öffnen dürfen
Kontaktbeschränkung: Im Saarland mussten die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr, entschieden die Verfassungsrichter am vergangenen Dienstag (28. April).
Das heißt: Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und Kontaktbeschränkungen sind ab sofort wieder möglich.
Zudem darf man sich im öffentlichen und privaten Raum mit Familienmitgliedern, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, treffen. Das teilte die Landesregierung mit. Erlaubt ist es auch, sich nun mit Personen aus höchstens einem weiteren Haushalt zu treffen. Aus Schutzgründen werde aber geraten aber, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.
Geschäfte: Im Saarland können ab Montag alle Geschäfte unter Auflagen unabhängig von Größe und Sortiment wieder öffnen. Das teilte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Samstag in Saarbrücken mit. Damit werde die zuvor geltende Regel gestrichen, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern aufmachen dürfen. Entscheidend sei nun unter Einhaltung der Hygienevorschriften, dass pro 20 Quadratmetern Gesamtfläche nur ein Kunde zugelassen werde. „Das könnte auch ein Modell für ganz Deutschland sein“, sagte Hans.
Gastronomie: Im Saarland dürfen die Gastronomiebetriebe spätestens am 18. Mai wieder öffnen. Das kündigte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) an. Zur Wieder-Öffnung sollten entsprechende Abstands-, Sicherheits- und Hygienekonzepte erarbeitet werden. Die Landesregierung werde am kommenden Dienstag in der Ministerratssitzung die Details klären.
Maskenpflicht: Im Saarland gilt seit Montag (27. April) eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften.
Was sonst noch wichtig ist: Der Ministerrat beschloss am Samstag zudem, dass ab Montag unter Auflagen auch Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks sowie Spielplätze unter freiem Himmel öffnen dürfen. Auch Friseure, Kosmetiker und Bildungsstätten dürften wieder aufschließen, sagte Hans. Zudem solle mit der Gastronomie bis Ende des Monats ein Konzept zur Öffnung erarbeitet werden.
Sport: Ab Montag sind im Saarland auch „kontaktarme Sportarten“ im Freien wie Tennis mit maximal fünf Teilnehmern wieder möglich.
Sachsen: Ausgangsbeschränkung – was noch erlaubt ist
Ausgangsbeschränkung: In Sachsen galt seit dem 21. März für den gesamten Freistaat eine Ausgangsbeschränkung. Bislang war das Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund untersagt. Diese strikte Vorgabe hat das Land nun aber gelockert. Allerdings soll man sich nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt oder maximal einer anderen Person draußen bewegen.
Wer sich draußen bewegt, muss dies außerdem nicht mehr im unmittelbaren Umfeld vom Wohnort tun. Dieses war in Sachsen als Entfernung von 15 Kilometern um die Wohnung definiert worden. Die „15-Kilometer-Regel“ fällt weg. Touristische Ausflüge sind wieder gestattet, auf überregionale Reisen soll aber weiter verzichtet werden.
Geschäfte: Seit dem 20. April haben in Sachsen neben Supermärkten, Buch- und Fahrradläden, Baumärkten und Autohäusern auch andere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder geöffnet. Einkaufszentren bleiben zu.
Gottesdienste: Die Landesregierung erlaubt wieder Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern. Gleiches gilt für Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen. Die Gemeinden erhalten die Befugnis, Veranstaltungen sowie Versammlungen in Einzelfällen auf Antrag hin ausnahmsweise genehmigen zu dürfen. Generell bleiben diese aber untersagt. Ab dem 4. Mai sind auch wieder Gottesdienst mit mehr als 15 Menschen erlaubt.
Maskenpflicht: Als erstes Bundesland hat Sachsen die Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel beschlossen. Die Regelung gilt bereits seit dem 20. April. Zur Abdeckung von Nase und Mund reicht aber auch ein einfaches Tuch oder ein Schal.
Kultur: Die Museen der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen freuen sich auf die Rückkehr der Besucher am Montag (4. Mai). Vom Zwinger in Dresden über Schloss Moritzburg bis Burg Kriebstein gelten dabei: Mund-Nasen-Bedeckung sind Pflicht, der Mindestabstand beträgt 1,50 Meter. Außerdem bereiten sich Bibliotheken nach der Zwangspause auf Besucher vor, etwa die Stadtbibliothek in Annaberg-Buchholz. Und auch die Zoos in Dresden und Leipzig wollen ab Montag Besucher mit Online-Ticket wieder willkommen heißen.
Spielplätze: Sachsen will die seit Wochen gesperrten Spielplätze unter strengen Hygiene-Auflagen ab Montag (4. Mai) wieder öffnen.
Sport: Ab dem 4. Mai ist der Vereinssport unter freiem Himmel wieder möglich – also auf Rasen- und Tennisplätzen oder Laufbahnen.
Versammlungen: Sachsen lockert das Versammlungsverbot weiter. Ab kommenden Montag (4. Mai) sind wieder Demonstrationen mit bis zu 50 Teilnehmern möglich.
Sachsen-Anhalt lockert Kontaktbeschränkungen
Ausgangs- und Kontaktbeschränkung: Sachsen-Anhalt lockert als erstes Bundesland die seit sechs Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen. Von Montag an dürfen fünf Menschen zusammen unterwegs sein, auch wenn sie nicht in einem Haushalt leben, wie die Landesregierung am Samstag beschloss. Bisher war nur die Begleitung von einem Menschen außerhalb des Haushalts erlaubt. Fünf heiße aber eben auch genau fünf. Eine fünfköpfige oder größere Familie könne keinen weiteren Besuch einladen.
Geschäfte: Seit dem 4. Mai dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen, sie müssen aber Auflagen einhalten. Damit kippt Sachsen-Anhalt die umstrittene Regelung, dass große Geschäfte prinzipiell nicht öffnen dürfen, wenn sie keine Baumärkte, Supermärkte, Drogerien oder Buchläden sind. Voraussetzung ist, dass der Zugang begrenzt und die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Auf einer Fläche bis zu 800 Quadratmetern darf sich ein Kunde je 10 Quadratmeter aufhalten, darüber hinaus muss es pro Kunden 20 Quadratmeter Platz geben.
Maskenpflicht: Seit dem 23. April gibt es eine Mundschutzpflicht für Einkäufe und den öffentlichen Nahverkehr.
Gottesdienste: Wochenland mussten Glaubensgemeinschaften ihre Gottesdienste und religiösen Rituale ins Internet oder andere Plattformen verlegen, in den Kirchen gab es nur Möglichkeiten zur stillen Andacht für einzelne Gläubige. Jetzt dürfen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen wieder stattfinden. Konkrete Vorgaben macht das Land nicht. Es liege in der Verantwortung der Religionsgemeinschaften, die Abstands- und Hygieneregeln umzusetzen, sagte Regierungschef Haseloff.
Was sonst noch gilt: Vom 8. Mai an dürfen Spielplätze in Sachsen-Anhalt wieder öffnen. Sie sind seit Mitte März gesperrt. Seit Tagen wird zudem diskutiert, wann Kneipen, Restaurants und Cafés wieder öffnen können, jetzt stellt die Landesregierung den 22. Mai als Öffnungstag in Aussicht. Das ist der Tag genau nach Himmelfahrt. Für die Hotellerie gibt es hingegen noch keine Öffnungsperspektive. Busreisen bleiben ebenso untersagt wie touristische Übernachtungen und touristische Tagesausflüge aus anderen Bundesländern. Auch Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt.
Schleswig-Holstein: Größengrenze im Einzelhandel gestrichen
Kontaktverbot: Schleswig-Holstein setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf Kontaktbeschränkungen. Für Touristen, Tagesausflügler und Zweitwohnungsbesitzer gilt ein Einreiseverbot. Jedoch dürfen Schleswig-Holsteiner selbst in ihrem Land noch reisen. Dabei müssen jedoch einige Regeln beachtet werden. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
- alleine
- mit einer weiteren Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt kommt
- mit Personen aus dem eigenen Hausstand
- neue Verordnung: Familienangehörige dürfen bis zu einer Anzahl von zehn Personen auch öffentlich zusammenkommen
Dies gilt für alle Tätigkeiten in der Öffentlichkeit, darunter Einkaufen, Spazierengehen oder Sport.
Geschäfte: In Schleswig-Holstein können die Geschäfte vom nächsten Samstag an (9. Mai) wieder unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen. Dies bestätigte die Staatskanzlei am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Zunächst hatten die „Lübecker Nachrichten“ berichtet.
Angesichts der positiven Entwicklung der Corona-Neuinfektionen sei eine solche Lockerung verantwortbar, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) der Zeitung. Auflagen wie eine maximale Kundenzahl und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde es weiterhin geben.
Bisher gilt eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter. Größere Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Verkaufsfläche durch Absperrungen entsprechend verkleinern. Für Buchläden, Lebensmittelhandel, Auto- und Fahrradgeschäfte gilt die bisherige Größengrenze nicht.
Die für zwei Wochen geltende Sondererlaubnis zur Sonntagsöffnung wird nicht verlängert. Eine Aktivierung der sogenannten Bäderregelung könne erst im Zusammenhang mit Erleichterungen für den Tourismus diskutiert werden, gab Günther an.
Maskenpflicht: Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kündigte für Schleswig-Holstein zudem an, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ab dem 29. April Pflicht ist.
Gottesdienste: Gottesdienste sollen in Schleswig-Holstein vom 4. Mai an wieder möglich sein. Die Feiern sollen unter Auflagen und mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden.
Hotels und Gaststätten: In Schleswig-Holstein soll es in der zweiten Mai-Hälfte noch vor Pfingsten erste Lockerungen für Hotels und Gaststätten in der Corona-Krise geben. Entschieden sei noch nichts, aber es solle am 6. Mai bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz „ein konkreter Perspektivplan“ beschlossen werden, sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach einer Schalte der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU).
Zudem hat sich Günther mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf eine schrittweise Öffnung der Grenze zu Dänemark ab Mitte Mai verständigt. „Wir haben heute telefoniert und miteinander verabredet, einen konkreten Fahrplan zu entwickeln, in welchen Schritten ab spätestens 15. Mai eine Öffnung der Grenze zu Dänemark erfolgen kann“, sagte Günther.
Spielplätze: Spielplätze können in Schleswig-Holstein bereits ab dem 4. Mai wieder öffnen. Das kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Donnerstag nach einer Videoschalte der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kiel an.
Was sonst noch wichtig ist: Zweitwohnungs-Besitzer in Schleswig-Holstein dürfen vom 4. Mai an wieder ihre Feriendomizile nutzen. Nach einem Beschluss der Jamaika-Koalition können ab dem 4. Mai auch wieder Dauercamper ins Land kommen und die Sportboothäfen öffnen.
Thüringen: Treffen von Personen aus zwei Haushalten erlaubt
Kontaktverbot: Besuche im Altenheimen, von Familienmitgliedern oder von Gaststätten: Thüringen wird die strengen Corona-Regeln in vielen Bereichen lockern und gibt den Städten und Kreisen mehr Entscheidungsfreiheit. Das kündigte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Mittwoch an. Die Landesregierung will noch am Mittwochabend zusammenkommen und Entscheidungen treffen. Thüringen lockere die Kontaktbeschränkungen und lasse wieder Treffen von Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten zu, sagte Ramelow. Er sprach von Familienverbünden, die wieder zusammenkommen könnten.
Geschäfte: Seit dem 20. April dürfen Autohändler und Bibliotheken wieder öffnen. Reparaturen oder Reifenwechsel waren auch schon vor der neuen Verordnung möglich. Seit Freitag (24. April) haben auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder für ihre Kunden offen. Diese Begrenzung für Läden gilt ab dem 4. Mai nicht mehr. Allerdings gelten weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsregeln (1,5 Meter). Friseure und Barbiergeschäfte können ab 4. Mai wieder Kunden bedienen – bei Einhaltung strenger Infektionsschutzregeln. Auch Fahrschulen, Kosmetik-, Nagel- und Fußpflegesalons dürfen wieder öffnen.
Gottesdienste: In Thüringen sind Gottesdienste seit Donnerstag (30. April) wieder möglich. Die Teilnehmerzahl ist aber begrenzt – auf 30 Menschen in geschlossenen Räumen und 50 unter freiem Himmel.
Kultur: Ausstellungen, Galerien und Museen können seit dem 27. April (Montag) wieder besucht werden – ebenso wie Tierparks und botanische Gärten.
Maskenpflicht: Thüringer müssen bereits seit Freitag (24. April) in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen einen Mundschutz tragen.
Sport und Spielplätze: Die Thüringer dürfen seit 4. Mai wieder Individualsport im Freien treiben. Als Beispiele für mögliche Sportarten nannte Ramelow Rudern, Segeln, Tennis, Leichtathletik, Reiten und „Sportarten, wo Menschen nicht zu dicht aufeinander kommen“.
(Stand: 6. Mai 18.13 Uhr)
Zahlreiche Länder starten wieder in den Schulbetrieb
In zahlreichen Ländern öffnen nach dem Corona-Lockdown auch die Schulen schrittweise wieder: Offiziell soll der Regelschulbetrieb ab dem 4. Mai wieder starten – aber es gibt Ausnahmen. So starten in zahlreichen Ländern Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht, darunter Bayern, Berlin, Hamburg und Hessen. Alle Details zu den Schulen finden Sie in der großen Übersicht.
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Focus Online: Mittwoch, 06.05.2020, 18:15