Der IS-Rückkehrerin Jennifer W. droht eine härtere Strafe, weil sie 2015 im Irak ein jesidisches Mädchen in sengender Hitze angekettet sterben ließ – ohne einzuschreiten. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Frau aus Lohne in Niedersachsen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag auf Revision der Bundesanwaltschaft hin teilweise auf. Es begegne durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das OLG hier einen minderschweren Fall angenommen habe, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer.
Höhe der Strafe wird neu verhandelt
Eine andere Strafkammer des Münchner Gerichts muss nun noch einmal über die Höhe der Strafe verhandeln. In den übrigen Punkten ist das Urteil gegen die 31-Jährige rechtskräftig. Deren Revision wurde von den obersten Strafrichterinnen und -richtern des BGH verworfen.
- Hintergrund: Mitteilung des BGH zum Urteil