Ein 21-Jähriger, der auf einer Kirmes in Münster einen Mann erstochen haben soll, hätte sich laut Behördenangaben zum Tatzeitpunkt gar nicht in Münster aufhalten dürfen. Der junge Mann sei erst «seit wenigen Wochen» in Münster gemeldet, teilte die Stadt auf dpa-Anfrage mit. Wegen einer Bewährungsauflage sei er jedoch eigentlich verpflichtet, seinen Wohnsitz im niedersächsischen Kreis Osnabrück zu nehmen. Die Stadt Münster erhalte bei einer Anmeldung aber keine Kenntnis von solchen Auflagen. Zuvor hatten die «Westfälischen Nachrichten» (Abo) darüber berichtet.
Vorherige Verurteilung wegen Körperverletzung
Der tatverdächtige Kasache war laut Staatsanwaltschaft 2017 unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt worden und hatte den Großteil verbüßt. Der Rest war zur Bewährung ausgesetzt worden, die Bewährungszeit aber noch nicht abgelaufen. Als Teil der Bewährungsauflagen habe er sein bisheriges Umfeld im Kreis Coesfeld verlassen und in eine Wohngruppe im Kreis Osnabrück ziehen müssen. Dort sei er im Juli 2021 eingezogen, berichtete ein Sprecher des Kreises am Freitag. «Er hat es offenbar ein knappes Jahr ausgehalten und ist im Mai 2022 abgehauen.» Das habe man sofort an die Justiz weitergegeben. Wo sich der junge Mann zwischen seinem Wegzug aus der Wohngruppe und der Anmeldung in Münster aufhielt, sei unklar.