Privatinsolvenz: Was sich bei der Schufa ändert

Privatinsolvenz: Was sich bei der Schufa ändert

28. März 2023 Aus Von mvp-web
Eine Flagge mit dem Firmenlogo flattert vor dem Geschäftssitz der Schufa in Wiesbaden. Foto: Andreas Arnold/dpa


Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren verkürzt die Schufa ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, teilte eine Sprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mit. Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt gegeben, dass er ein Verfahren zu der Frage vorerst aussetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten.

Privatinsolvenz wird auf amtlichem Portal veröffentlicht

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern sie drei Jahre lang. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht.

Mitte März hatte sich der zuständige EuGH-Generalanwalt sehr kritisch zu der langen Speicherung geäußert. Für Betroffene habe das erhebliche negative Folgen. Die EuGH-Richter sind daran nicht gebunden, folgen der Einschätzung des Generalanwalts aber oft. dpa/chi