Ab dem 1. April können sich viele Arbeitnehmer in Deutschland beim Gehalt über etwas mehr Netto vom Brutto freuen. Dann werden bestimme Entlastungen, die vergangenes Jahr bei der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes beschlossen wurden und am 1. Januar in Kraft traten, auch auf der Gehaltsabrechnung sichtbar sein.
Das Bundesfinanzministerium hat die Arbeitgeber angewiesen, ab dem 1. April bei der Berechnung der Lohnsteuer, die automatisch an das Finanzamt abgeführt wird, zwei Erleichterungen zu berücksichtigen: Erstens die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und zweitens die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.