Ab 1. April mehr Netto vom Brutto

Ab 1. April mehr Netto vom Brutto

31. März 2023 Aus Von mvp-web
Symbolbild: Der Posten Gesamtbrutto ist auf einer Lohnabrechnung zu sehen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa


Ab dem 1. April können sich viele Arbeitnehmer in Deutschland beim Gehalt über etwas mehr Netto vom Brutto freuen. Dann werden bestimme Entlastungen, die vergangenes Jahr bei der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes beschlossen wurden und am 1. Januar in Kraft traten, auch auf der Gehaltsabrechnung sichtbar sein.

Das Bundesfinanzministerium hat die Arbeitgeber angewiesen, ab dem 1. April bei der Berechnung der Lohnsteuer, die automatisch an das Finanzamt abgeführt wird, zwei Erleichterungen zu berücksichtigen: Erstens die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und zweitens die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.

Anhebung des Arbeitnehmer-Pausbetrags

Diese Änderungen und Gesetze kommen im April

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bezieht sich auf die sogenannten Werbungskosten. Damit sind beruflich veranlasste Kosten gemeint, die Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können. Viele Arbeitnehmer nehmen die praktische Pauschalregelung bei den Werbungskosten in Anspruch, weil sie dann ihre Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt nicht einzeln belegen müssen. Das Jahressteuergesetz sieht vor, dass der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag 2023 um 30 Euro auf 1230 Euro steigt.

Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein Freibetrag, der beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt wird, wenn die betreffende Person der Lohnsteuerklasse II (Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende) angehört. Laut Jahressteuergesetz steigt er 2023 von 4008 auf 4260 Euro. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Freibetrag um 240 Euro pro weiterem Kind.

kzy