Nordwestmecklenburg: Warin könnte neuer Standort für Flüchtlingsunterkunft werden

Nordwestmecklenburg: Warin könnte neuer Standort für Flüchtlingsunterkunft werden

1. April 2023 Aus Von mvp-web
Stand: 01.04.2023 06:53 Uhr

Im Kreis Nordwestmecklenburg ist offenbar ein neuer Standort für eine Flüchtlingsunterkunft gefunden worden. In Warin sollen rund 150 Geflüchtete untergebracht werden.

Es geht um drei Wohnblöcke, die am Ortsrand stehen. Schon 2015 lebten dort Flüchtlinge. Die Häuser gehören privaten Eigentümern. Laut NDR Informationen haben sie sich beim Kreis Nordwestmecklenburg gemeldet. Bisher waren dort Monteure aus der Windkraftbranche untergebracht. Die Liegenschaft sei bereits 2015 und 2016 für die Unterbringung Geflüchteter genutzt worden, hieß es.

Baugenehmigung muss beantragt werden

Warins Bürgermeister Björn Griese informierte die Stadtvertreter darüber. Der Kreis muss nun eine Baugenehmigung beantragen. Bei einer sogenannten sozialen Sondernutzung gelten höhere Auflagen. In Warin müssten beispielsweise noch Brandmelder und zusätzliche Fluchtwege in den Häusern installiert werden.

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Kreis: Keine Alternative zu Upahl

Der Kreis Nordwestmecklenburg machte deutlich, dass die Unterkunft keine Alternative zum aktuell gestoppten und bei den Anwohnern umstrittenen Bau einer Containerunterkunft im Ort Upahl darstellt. Eine Entlastung dürfte der zusätzliche Standort dennoch sein, bisher gab es lediglich Kapazitäten in Wismar, die jedoch bereits voll belegt waren. Der Kreis war daher übergangsweise auf Turnhallen ausgewichen.

Upahl: Bauarbeiten für Flüchtlingsunterkunft blockiert

Die Gemeinde Upahl hatte die bereits laufenden Bauarbeiten für eine Unterkunft mit 400 Plätzen in dem 500-Seelen-Dorf durch eine Änderung der Bauordnung blockiert. Zuvor war sie mit einem einstweiligen Stopp wegen eines fehlenden Bauantrags des Kreises vor Gericht erfolgreich. Vom Kreis hieß es am Freitag, “wie es in Upahl nun weiter geht, liegt nach den Beschlüssen der Gemeinde Upahl rechtlich in der Zuständigkeit des Innenministeriums.” Das Ministerium hatte jedoch bereits zuvor erklärt, dass die Kreisverwaltung aus seiner Sicht eigenständig handeln könne.