„Wärmewende“ ab 2024 Regierung einigt sich auf Details im Heizungsstreit
1. April 2023Ab 2024 sollen neue Regeln für Bau und Reparatur von Heizungen gelten. Nun hat die Bundesregierung Details festgelegt – es soll demnach Ausnahmen, Übergangsfristen und Förderungen geben. Eine Austauschpflicht ist aber vom Tisch.
Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss beim Umgang mit fossilen Heizungen geeinigt. Eine Austauschpflicht für bestehende Öl- und Gasheizungen wird es demnach nicht geben, erfuhr das ARD-Hauptstadtstudio aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Für ab 2024 neu eingebaute Heizungen gelte, dass sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. Außerdem sind Härtefallregelungen vorgesehen, auch für einkommensschwache Haushalte.
Daniel Pokraka, ARD Berlin, welche Änderungen wurden zum ursprünglichen Entwurf vorgenommen?
Mit dem Gebäudeenergiegesetz komme der verbindliche Umstieg auf „Erneuerbares Heizen“, hieß es dazu aus dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesbauministerium. Das Gesetz schaffe Planungssicherheit für Haus- und Wohnungseigentümer, Hersteller und Handwerker.
Der vorliegende Entwurf werde innerhalb der Koalition von allen Parteien mitgetragen. Nun soll er schnell in die Anhörungen von Ländern und Verbänden gehen.
Umrüstung auch bei Havarie nicht sofort
Fossil betriebene Heizungen sollen den Vorschlägen zufolge repariert werden dürfen. Geht eine Anlage irreparabel kaputt, sollen übergangsweise auch erneut Gas- oder Ölkessel eingebaut werden dürfen. Diese müssten dann aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden, um die Vorgaben für 65 Prozent erneuerbare Brennstoffe zu erfüllen.
Betagte Hausbesitzer von mehr als 80 Jahren sollen von der Pflicht zur Umrüstung ausgenommen werden – diese soll erst greifen, wenn das Haus vererbt oder verkauft wird, dann wiederum mit einer Übergangsfrist. Außerdem soll es eine Ausnahme geben, wenn Gebäudewert und die nötige Investitionssumme für den Heizungsumstieg nicht in einem angemessenen Verhältnis stünden.
Einigung im Streit um Gas- und Ölheizungen
Keine Festlegung auf Wärmepumpen
Es soll auch keine Festlegung auf Wärmepumpen geben. So sollen Gasheizungen weiter möglich bleiben, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.
Auch sogenannte H2-Ready-Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können, sollen eingebaut werden dürfen. Für diesen Heizungstyp wird es aber bestimmte Voraussetzungen und weitere Regeln geben, so dass dies nicht überall eine Option sein dürfte.
Ermöglicht werden soll laut den Informationen des ARD-Hauptstadtstudios auch Solarthermie, wenn diese allein oder in Kombination mit anderen Methoden, den Wärmebedarf eines Hauses deckt.
Zu Fördermöglichkeiten noch wenig bekannt
Zu den angedachten Förderungen ist noch wenig bekannt, offenbar wird hieran noch gearbeitet. Sie sollen soziale Härten abfedern. Bestehende Steuerermäßigungen soll es den Informationen des ARD-Hauptstadtstudios zufolge weiterhin geben.
Noch langer Weg bis zum klimaneutralen Heizen
Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Dafür soll bis spätestens 2045 der Bereich Gebäudewärme vollständig ohne fossile Energieträger auskommen – noch machen diese mehr als 80 Prozent aus.
Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt fast jeder zweite mit Erdgas und fast jeder vierte mit Heizöl. Wärmepumpen machen laut Bundeswirtschaftsministerium weniger als drei Prozent aus.
Die Bundesregierung betont aber, dass man beim Umstieg jetzt anfangen müsse: Da Heizungsanlagen im Schnitt 20 bis 30 Jahre betrieben würden, laufe jede heute neu eingebaute Heizung potentiell noch bis ins Jahr 2045. Es müsse deshalb schnell umgesteuert werden, sonst könne Deutschland seine Klimaziele nicht erreichen.