Köln: Fünf Polizisten wegen Körperverletzung im Amt angeklagt

Köln: Fünf Polizisten wegen Körperverletzung im Amt angeklagt

3. April 2023 Aus Von mvp-web
Nordrhein-Westfalen, Köln: Ein Polizeiauto steht vor einem Hotel. Foto: Vincent Kempf/dpa


Fünf Kölner Polizisten sind wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, ohne hinreichenden Anlass und in unverhältnismäßiger Weise Gewalt gegen einen 59 Jahre alten Mann angewendet zu haben. Zwei der fünf Polizisten seien außerdem wegen Verfolgung Unschuldiger und einer wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt, sagte am Montag ein Sprecher des Landgerichts Köln.

Attackiertem Mann wurden Rippen gebrochen

Dem 59-Jährigen sollen durch den Polizeieinsatz zwei Rippen gebrochen worden sein. Zwei Monate später starb er. Zwischen dem Polizeieinsatz und dem Tod des Mannes bestehe nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft aber «kein zurechenbarer Zusammenhang», sagte der Gerichtssprecher. Der Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger bezieht sich darauf, dass die Polizisten ungerechtfertigt Strafanzeige gestellt und falsche Vorwürfe konstruiert haben sollen. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses geht darauf zurück, dass einer der Polizisten viermal Informationen aus dem Polizeicomputer weitergegeben haben soll.

Kölner Polizei erarbeitet neues Interventionskonzept

Der Kölner Polizeipräsident Falk Schnabel teilte mit, die im Raum stehenden Vorwürfe seien gravierend und erschütterten ihn. «Sie stehen im krassen Widerspruch zu den Werten, für die die Polizei Köln steht. Sollten sie sich bestätigen, haben die Angeschuldigten sich in gefährlicher Weise von Recht und Gesetz entfernt und den Opfern sowie dem Ansehen der Polizei schweren Schaden zugefügt.» Er habe volles Vertrauen in das Gericht, das den Sachverhalt bewerten werde.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe die Kölner Polizei ihre Strukturen intensiv überprüft und ein Interventionskonzept erarbeitet, so Schnabel. «Das Konzept soll die interne Kommunikation stärken und insbesondere Führungskräfte in die Lage versetzen, Fehlverhalten einzelner Beamtinnen und Beamten frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.» dpa/AB