Wegen gemeinschaftlich versuchter Anstiftung zum Mord sind eine Ex-Schönheitschirurgin und ihr Ehemann zu jeweils mehr als fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass die 49 Jahre alte Ärztin und der 52 Jahre alte Unternehmer versucht haben, über das Darknet einen Auftragsmörder zu engagieren, der den in Hamburg lebenden Ex-Lebenspartner der Frau töten sollte. Mit ihm befand sich die Angeklagte, die zuletzt mit ihrem Ehemann in Stuttgart lebte, in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.
Richterin: «Ein außergewöhnlicher Fall»
«Das ist ein außergewöhnlicher Fall», sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Zum einen, weil ein solches Verbrechen nicht häufig vorkomme, zum anderen, weil zwei ehemals beruflich erfolgreiche Menschen zu so einer Tat fähig seien. Sie bescheinigte den beiden Angeklagten «eine enorme Fallhöhe», aber Verbrechen kämen in allen Gesellschaftsschichten vor.
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