Ein Besucher eines Presserundgangs zieht in einer Lagerhalle in Berlin einen Wahlbrief aus einer Kiste. Foto: picture alliance / Lino Mirgeler/dpa
In diesen Tagen erhalten Millionen von Haushalten rote Umschläge mit den Wahlunterlagen für die Sozialwahl. Bei der Wahl, die alle sechs Jahre stattfindet, geht es um wichtige Entscheidungen zu den Themen Gesundheit und Rente. Wähler dürfen bis zum 31. Mai 2023 ihre Stimme abgeben.
Was ist die Sozialwahl?
Nach der Bundestag- und Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland und findet alle sechs Jahre statt. Dabei können Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner die Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung wählen.
Die Sozialwahl hat zum Ziel, die demokratische Mitbestimmung der Versicherten zu stärken und sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.
Was hat das für Auswirkungen?
Die gewählten Männer und Frauen treffen bei den Renten- und Krankenversicherungen wichtige Grundsatzentscheidungen.
Die Versichertenparlamente stellen den Haushalt auf, wählen Vorstand und Geschäftsführung. Sie entscheiden auch über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten, Bonusprogramme, Wahltarife oder die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen.
Wen wählt man bei der Sozialwahl?
Die Sozialwahl entscheidet über die Zusammensetzung der Selbstverwaltung von Sozialversicherungsträgern in Deutschland. Gewählt werden keine politischen Parteien, sondern Listen von Organisationen wie Gewerkschaften oder kirchlichen Arbeitnehmergruppen. Auf den Wahlzetteln stehen keine Personen, sondern die Listen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden möchten.
Neu bei dieser Wahl ist eine Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten der Krankenkassen. Die Ergebnisse werden im Juni bekannt gegeben.
Wer darf abstimmen?
Rund 52 Millionen Menschen sind in Deutschland wahlberechtigt und auch junge Menschen ab 16 Jahren dürfen wählen, wenn sie eigenständig versichert sind – zum Beispiel als Azubi.
Abstimmen können Mitglieder der fünf Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und Handelskrankenkasse HKK) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlt, darf sogar zweimal abstimmen.
Anders als bei anderen Wahlen spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Also dürfen auch Menschen ohne deutschen Pass ihre Stimme abgeben, sofern sie in Deutschland leben.
Wie geht die Online-Wahl?
Bei den Ersatzkassen können Versicherte erstmals ihre Stimme online abzugeben. Um online zu wählen, müssen die Wähler den QR-Code auf den Wahlunterlagen scannen und ihre Identität entweder mit ihrer Versichertennummer auf der Gesundheitskarte oder ihrem Personalausweis nachweisen (sofern die Online-Funktion aktiviert ist).
Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, hofft, dass die Online-Wahl die Wahlbeteiligung im Vergleich zur Sozialwahl 2017 etwas erhöhen wird, als sie bei etwa einem Drittel lag. Insbesondere junge Menschen sollen durch diese neue Option verstärkt erreicht werden.
Alternativ können sie auch einen Stimmzettel ausfüllen und in dem roten und bereits frankierten Umschlag zurücksenden. dpa/lev