Widerspruch gegen jeden zehnten Grundsteuer-Bescheid in MV

Widerspruch gegen jeden zehnten Grundsteuer-Bescheid in MV

24. April 2023 Aus Von mvp-web
Stand: 24.04.2023 15:08 Uhr

Die neue Grundsteuer sorgt weiter für Streit. Gegen etwa jeden zehnten Bescheid der Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern wurde bislang Widerspruch eingelegt. Das hat das Finanzministerium am Montag mitgeteilt.

Ein Teil der Widersprüche bezieht sich auf die Verwendung des Bundesmodells zur Berechnung der Grundsteuer. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff hält das in MV und weiteren zehn Bundesländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbundes und des Eigentümerverbandes Haus und Grund. Die Verbände wollen in fünf Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die Bescheide der Finanzämter zum Wert ihrer Immobilien einzulegen.

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Grundsteuer in MV: 15 Prozent der Erklärungen fehlen

In Mecklenburg-Vorpommern wurden laut Finanzministerium bislang gut 600.000 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht. Rund 15 Prozent der Erklärungen fehlen noch. Die Finanzämter haben eigenen Angaben zufolge bislang rund 275.000 Bescheide verschickt. Die Bescheide sind Grundlage für die künftige Grundsteuer-Berechnung durch die Kommunen ab 2025.

Die Grundsteuer gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, ist der Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führen werde. Die Kommunen indes haben versichert, die Neuberechnung der Grundsteuer nicht zur Erhöhung ihrer Einnahmen zu nutzen.

Finanzministerium verteidigt Bundesmodell

Das Finanzministerium in MV verteidigt das Bundesmodell. Es sei in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern entwickelt worden und komme dem Anspruch nach, verfassungskonform und differenziert den Grund und Boden sowie Gebäudebestand zu bewerten. Sozial geförderter Wohnungsbau, kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften würden mittels einer reduzierten Grundsteuermesszahl begünstigt, sodass das Gesetz auch eine soziale Komponente habe. Änderungen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform seien in MV zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen.