Verlängerung des Lockdowns: Merkel verkündet genaue Details

5. Januar 2021 Aus Von mvp-web

19:00:30
Knapp drei Wochen nach Beginn des Lockdowns ringen Bund und Länder um neue Corona-Beschlüsse. Erwartet wird, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Nachmittag auf eine Verlängerung des Lockdowns über den 10. Januar hinaus einigen werden – wahrscheinlich zunächst bis 31. Januar.

Überblick der Beschlüsse: Diese Maßnahmen haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel verschärft

19.10 Uhr: Das Coronavirus wütet weiter – und so bleiben die bestehenden Auflagen bis Ende Januar in Kraft. Hinzu kommen Verschärfungen etwa der Bewegungsfreiheit. Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben dazu am Dienstag ein Beschlusspapier erarbeitet. Am 25. Januar wollen die Verantwortlichen wieder zusammenkommen, um über mögliche Veränderungen zu beraten. Das sind die Änderungen im Detail:

Kontakte: Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.

Betriebskantinen Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.

Mobilität: In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. „Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.“

Impfungen: Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.

Kinderkrankengeld: Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tagen. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.

Einreisen: Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.

Die anderen Maßnahmen gelten währenddessen weiterhin. In diesen Bereichen bleiben die Vorgaben gleich:

Einzelhandel: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

Schulen: Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

Kitas: Auch Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Arbeitsplatz: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Alkohol: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Friseure: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.

Notwendige Behandlungen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Altenpflege: Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Coronatests vorweisen.

Lockdown an Schulen und Kitas wird ebenfalls bis Ende Januar verlängert

18.48 Uhr: Wegen weiter hoher Corona-Infektionszahlen wird der Lockdown an Schulen und Kitas bis Ende Januar verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Dienstag in Berlin verständigt, wie aus ihrem Beschlusspapier und aus der Ansprache von Kanzlerin Merkel hervorgeht.

Damit werden neben Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Hotels und Restaurants auch die meisten Geschäfte wohl weitere drei Wochen geschlossen bleiben. Über weitere Schutzmaßnahmen wird aber noch kontrovers diskutiert. So plädiert beispielsweise Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) für eine Verschärfung des Lockdowns. Im Gespräch ist unter anderem ein eingeschränkter Bewegungsradius für Menschen in Corona-Hotspots.

Der ursprünglich für 11 Uhr geplante Beginn des Bund-Länder-Gipfels wurde wegen weiterer vorbereitender Gespräche deutlich nach hinten verschoben. Im Anschluss an die Schaltkonferenz informieren Kanzlerin Merkel sowie Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) über die neuen Corona-Beschlüsse.

Wird der Bewegungsradius eingeschränkt?

Nach Informationen der Zeitungen der Funke-Mediengruppe diskutierten Bund und Länder am Vormittag darüber, ob die Lockdown-Regelungen verschärft werden sollen. Mit welchen Maßnahmen dies geschehen solle, sei „in der Schwebe“, hieß es unter Berufung auf mehrere Staatskanzleien der Länder.

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge wird unter anderem über die Frage debattiert, ab welchem Infektionsgeschehen den Bürgern Einschränkungen des erlaubten Bewegungsradius um den Wohnort zugemutet werden sollen. Demnach will Merkel in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 eine Einschränkung des Bewegungsradius von 15 Kilometern. Laut „Bild“ zählt Bayern mit Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen zu den Ländern, die eine solche Regelung befürworten. Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollten dagegen keine Verschärfung des Lockdowns, hieß es.

Nach dpa-Informationen hatte am Montagabend eine Expertin des Max-Planck-Instituts einen eingeschränkten maximal fünf Kilometer großen Bewegungsradius ins Gespräch gebracht. In Sachsen dürfen sich die Bürger bereits nur noch maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Auch für Thüringen soll es nach dem Willen von Ministerpräsident Ramelow eine solche Regelung geben.