FFP2 Masken werden künftig mit Berechtigungsscheinen ausgegeben
6. Januar 2021Bis heute konnte sich jeder über 60 Jahren kostenlos FFP2-Schutzmasken in den Apotheken abholen. Jetzt beginnt der nächste Schritt der Maskenausgabe mithilfe von Berechtigungsscheinen.
Die Bezugsscheine – über 27 Millionen – werden zentral von der Bundesdruckerei gedruckt. „Wir warten stündlich auf die Lieferung der Berechtigungsscheine, um dann loszulegen“, sagte Manon Austenat-Wied, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse in Mecklenburg-Vorpommern. Anspruch haben Gesetzlich- und Privatversicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei denen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegt:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung (z.B. COPD), Asthma
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz
- Demenz oder Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft
Sechs Masken kosten für Berechtigte zwei Euro
Die FFP2 Masken werden von Apotheken ausgehändigt. Mit den Berechtigungsscheinen bekommen Versicherte insgesamt 12 Schutzmasken gegen eine geringe Eigenbeteiligung. Um alle Berechtigten ausstatten zu können, werden jeweils sechs Masken in zwei unterschiedlichen Zeiträumen ausgehändigt. Zunächst zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar und anschließend zwischen dem 16. Februar und dem 15. April 2021. Die Eigenbeteiligung beträgt pro Abholung zwei Euro.