hintergrund – Klausur in Meseberg Was das Kabinett auf den Weg gebracht hat
30. August 2023Zum Abschluss der Kabinettsklausur haben Kanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner die Ergebnisse vorgestellt: Steuererleichterungen für Unternehmen, weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung. Ein Überblick.
Seit März ist die Regierungsarbeit von heftigen Auseinandersetzungen belastet – vor allem über das Heizungsgesetz oder die Kindergrundsicherung gab es Streit. Bei der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg in Brandenburg wollten sich die Ampelkoalitionäre deshalb bei verschiedenen Projekten einigen. Zum Abschluss haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner die Ergebnisse vorgestellt. Die Gesetzesvorhaben werden nun im Bundestag beraten.
Steuererleichterungen für die Wirtschaft
Das sogenannte Wachstumschancengesetz von Finanzminister Lindner enthält 50 Steuererleichterungen. Vorgesehen sind Entlastungen von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr ab 2024 und insgesamt über 32 Milliarden in den nächsten Jahren. Zunächst waren lediglich rund sechs Milliarden Euro jährlich eingeplant. Kern ist eine Prämie für Investitionen in den Klimaschutz: Unabhängig vom Gewinn soll eine steuerliche Investitionszulage von 15 Prozent der Investitionssumme gezahlt werden.
Vor allem der Mittelstand soll von einer Ausweitung der Verlustverrechnung profitieren. Neue Abschreibungsmöglichkeiten sollen die Liquidität von Unternehmen verbessern und für Investitionen sorgen. Wirtschaftsverbände und auch die Grünen hatten zuletzt beklagt, das Paket sei nicht umfangreich genug, um die Unternehmen in der Wirtschaftsflaute tatsächlich zu schützen.
Weniger Bürokratie für Unternehmen
Justizminister Marco Buschmann will mit einem Bürokratieentlastungsgesetz vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen den Aufwand im „Bürokratie-Dickicht“ Deutschland spürbar reduzieren. Für die Wirtschaft seien die komplizierten Verfahren ein echter Grund, nicht zu investieren. „Wir sind überzeugt, viele Betriebe in Deutschland leiden unter einem bürokratischen Burn-Out“, sagte Buschmann bei der Vorstellung seiner Pläne. Unter anderem sollen die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Hotels müssen künftig nicht mehr für jeden einzelnen Gast einen Meldeschein ausfüllen.
Bislang handelt es sich bei Buschmanns Plänen nur um Eckpunkte, ein konkreter Gesetzentwurf soll noch im laufenden Jahr vorgelegt werden. Nach Angaben des FDP-Politikers sollen durch die geplanten Maßnahmen 2,3 Milliarden Euro im Jahr eingespart werden. „In den Betrieben wird schneller künftig Papier auch mal weggeworfen werden können“, so Buschmann.
Elektronische Patientenakte
Elektronische Rezepte und digitale Patientenakten sollen nach jahrelangen Verzögerungen auf breiter Front zum Einsatz kommen. Darauf zielen Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Bis Anfang 2024 sollen demnach E-Rezepte zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden. Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Patientenakten bekommen – es sei denn, sie widersprechen aktiv.
Durch die Verfügbarkeit der Daten sollen zum Beispiel Doppeluntersuchungen vermieden und medizinische Behandlungen verbessert werden. Wissenschaftler und Pharmaunternehmen sollen pseudonymisierte Gesundheitsdaten außerdem für ihre Forschung nutzen können.
Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten
Als Reaktion auf die steigenden Zahlen von Asylsuchenden in Deutschland sollen Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten deklariert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor, den das Kabinett verabschiedet hat.
Mit der Listung als sicheres Herkunftsland werden Asylanträge von Menschen dieser Staatsangehörigkeit schneller bearbeitet, eine frühzeitige Abschiebung wird möglich. Damit soll Deutschland für Menschen aus diesen Ländern weniger attraktiv für einen Asylantrag werden.
Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien und der Republik Moldau werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums überwiegend abgelehnt. Die Anerkennungsquoten betrugen demnach im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 zu beiden Staaten unter 0,1 Prozent. Über zehn Prozent der abgelehnten Asylanträge in Deutschland kommen allein aus diesen beiden Ländern. Den weiteren Angaben zufolge stellten im vergangenen Jahr 8.865 Georgier und 5.218 Menschen aus Moldau in Deutschland einen Asylantrag. Das individuelle Recht auf Einzelfallprüfung für Asylantragstellende aus Georgien und Moldau bleibt von der Listung unberührt.
Mehr Spielraum für den BND
Das Kabinett hat zudem eine Reform des BND-Gesetzes beschlossen. Dabei geht es um die Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien und Staatsanwaltschaften. Der Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes sieht vor, dass sämtliche Übermittlungsvorschriften im BND-Gesetz vom Bundesverfassungsschutzgesetz entkoppelt werden und eigene Regelungen gefasst werden.
Mit den Reformplänen wird auch auf die Russland-Spionageaffäre des Bundesnachrichtendienstes vom vergangenen Jahr reagiert. Um den BND künftig besser gegen Spionage durch eigene Mitarbeiter abzusichern, sollen unter anderem verdachtsunabhängige Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden können. Auch private Geräte wie Smartphones sollen kontrolliert werden können, wenn ein Verdacht vorliegt. „Mögliche Spionagetätigkeiten anderer Nachrichtendienste sollen durch die Kontrollen frühzeitig erkannt werden“, heißt es im Entwurf.
Zweitägige Kabinettsklausur in Meseberg ist beendet
Künstliche Intelligenz in der Verwaltung
Mit der beschlossenen Datenstrategie will die Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von KI-Anwendungen in der Verwaltung schaffen. Dabei schließt die Bundesregierung auch die Entwicklung eigener KI-Sprachmodelle nicht aus, die in der Fachsprache als Large Language Models (LLM) bezeichnet werden.
Das Beschlusspapier sieht vor, dass dabei das Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung (BeKI), die Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (ABOS) und der Bundesdatenschutzbeauftragte beteiligt werden. Zusammen mit den Datenlaboren der Bundesministerien sollen die Institutionen auf die Einhaltung der Datensicherheit und des Datenschutzes achten und sich an den Leitlinien der digitalen Souveränität orientieren, um die Potenziale der KI für die öffentliche Hand nutzbar zu machen.