Ehemaliger Bundesverkehrsminister Krause legt Geständnis ab

Ehemaliger Bundesverkehrsminister Krause legt Geständnis ab

4. September 2023 Aus Von mvp-web
Stand: 04.09.2023 14:51 Uhr

Als Chef-Unterhändler der DDR unterzeichnete er 1990 den Einheitsvertrag. Nun gesteht Günther Krause vor dem Landgericht Rostock, dass er unter anderem Einkünfte aus dem RTL-Dschungelcamp unterschlagen hat.

Der ehemalige Bundesverkehrsminister Günther Krause hat vor dem Landgericht Rostock die unrechtmäßige Verschleierung von Vermögen zugegeben. Zum Auftakt eines Bankrott- und Betrugsprozesses gegen den früheren CDU-Politiker verlas sein Verteidiger am Montag ein Geständnis. “Der Angeklagte räumt die ihm vorgeworfenen Sachverhalte umfassend ein”, hieß es. Insgesamt geht es dem Gericht zufolge um über 370.000 Euro.

Honorar aus dem RTL-Dschungelcamp nicht angegeben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 69-Jährigen unter anderem vor, Einkünfte aus seiner Mitwirkung bei der RTL-Show “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus” im Jahr 2020 in seinem Insolvenzverfahren verheimlicht zu haben. Außerdem geht es um Geld für weitere TV-Auftritte, aus einer Buchveröffentlichung sowie anderer Quellen. Darüber hinaus soll er bei der Vereinbarung eines Darlehens falsche Angaben über seine Zahlungsfähigkeit gemacht haben.

Verteidiger zeigte sich schon vorher optimistisch

Krauses Anwalt Peter-Michael Diestel gab sich schon Tage vor Prozessbeginn überzeugt, alles aufklären zu können. Diestel sagte vorab, er sei guten Mutes, dass das Verfahren eine etwas längere Negativserie im Leben des ehemaligen Bundesverkehrsministers abschließen werde. Insgesamt hatte das Rostocker Landgericht 15 Verhandlungstage angesetzt. Krause war von 1991 bis 1993 Bundes-Verkehrsminister. Nach mehreren Affären war der CDU-Politiker damals zurückgetreten.

Strafkammer schlug zuvor eine Verständigung vor

Vor dem Geständnis hatten Krauses Verteidiger und auch die Staatsanwaltschaft einer von der Strafkammer vorgeschlagenen Verständigung zugestimmt. Diese sieht eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bei einer Bewährung von vier Jahren und gegebenenfalls gemeinnützige Arbeit vor. Gleichzeitig würden einzelne Punkte der Anklage entfallen. Das Gericht muss laut Erläuterung des Vorsitzenden Richters nun klären, ob das Geständnis für diese in Aussicht gestellte Verständigung ausreicht. Der Prozess soll am kommenden Montag fortgesetzt werden.