Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

8. Januar 2021 Aus Von mvp-web

21:04:02
Die am 16. Dezember in Kraft getretenen Corona-Maßnahmen sollen bis zum 31. Januar verlängert werden. Das wurde bei den Bund-Länder-Beratungen am 5. Januar vereinbart. Einige Maßnahmen sollen verschärft werden.

Was dann genau gilt, wird in der neuen Corona-Landesverordnung geregelt. Diese soll am Freitag (8. Januar) veröffentlicht werden und nach Angaben von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig von Sonntag an gelten. Am 25. Januar werden sich Bund und Länder erneut treffen, um zu beraten, wie es am 1. Februar weitergehen soll.

  • Kontakt­beschränkungen: Private Treffen werden weiter eingeschränkt. Ein Haushalt darf sich künftig nur noch mit einer weiteren Person treffen.
  • 15-Kilometer-Regel: In Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen (“Hotspots”) soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden. Gelten soll dies für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
  • Einreise aus Risikogebieten: Ab 11. Januar soll generell ein Pflichttest direkt bei der Einreise nach Deutschland verlangt werden. Der Test kann entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Anreise oder direkt bei der Einreise erfolgen. Unabhängig davon bleibt es bei der zehntägigen Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Die Quarantäne kann auch weiterhin durch ein negatives Ergebnis eines weiteren, frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommenen Tests verkürzt werden (“Zwei-Test-Strategie”). Bestehen bleibt außerdem die Pflicht zu einer digitalen Einreiseanmeldung.
  • Geschäfte bleiben geschlossen, außer die des täglichen Bedarfs.
  • Schulen: Kitas und Grundschulen bis zur 6. Klasse bleiben geöffnet. Wenn möglich, sollen die Kinder aber zu Hause betreut werden, die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Ab Klasse 7 gibt es Homeschooling. Ab kommender Woche dürfen die Abschlussklassen 10 und 12 und die Abschlussjahrgänge der Berufsschulen zurück in den Präsenzunterricht, damit sie sich gut auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Ministerpräsidentin Schwesig stellte die Rückkehr weiterer Klassen in Aussicht. In Regionen mit einem Inzidenzwert von unter 50 soll möglicherweise ab dem 18. Januar wieder Präsenzunterricht stattfinden. Die Kultusminister der Länder haben für die Schulen vereinbart, dass für den Fall einer Rückkehr zum Präsenzunterricht zuerst Grundschüler zum Zuge kommen und danach schrittweise die älteren Jahrgänge.
  • Kitas: Die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern bleiben offen. Allerdings werden die Eltern gebeten, ihre Kinder zu Hause zu lassen, sofern die Betreuung möglich ist.
  • Tourismus: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
  • Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
  • Freizeit: Auch viele Freizeit­einrichtungen müssen im Dezember geschlossen bleiben. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Saunen und Spielhallen.
  • Sport ist im Moment nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich.