Afrikanische Schweinepest in MV: Entschädigungen in Millionenhöhe
25. September 2023Weil Landwirte, Jäger und Waldbesitzer im Landkreis Ludwigslust-Parchim wegen der Afrikanischen Schweinepest seit mehr als einem Jahr nur eingeschränkt wirtschaften durften, können sie Entschädigungen beantragen.
Fast zwei Jahre lang herrschte im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein Ausnahmezustand. Am 24. November 2021 wurde dort in den Ruhner Bergen die hochansteckende Tierseuche bei einem tot aufgefundenen Wildschwein nachgewiesen. Seitdem durften Landwirte, Jäger und auch Waldbesitzer lange nur eingeschränkt wirtschaften.
Erlass regelt Entschädigung
Zum 1. Juli 2022 trat ein Entschädigungserlass in Kraft, unterzeichnet von Landwirtschaftsminister Till Backhaus. Eigentlich ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim für die Tierseuchenbekämpfung und damit auch für Entschädigungszahlungen zuständig. Es wurde aber festgelegt, dass die Afrikanische Schweinepest ein katastrophenähnliches Szenario ist. „Diese Krise können Landkreise finanziell nicht allein meistern“, sagte Landwirtschaftsminister Till Backhaus damals. Daraufhin hatte der SPD-Politiker zugesichert, dem Landkreis die Kosten für genehmigte Entschädigungen zurückzuzahlen. Allerdings prüft das Landwirtschaftsministerium vorher selbst noch einmal die genehmigten Anträge.
Mehr als 100 Anträge
Insgesamt liegen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim bislang 103 Anträge auf Entschädigung vor, einige wenige – und zwar acht – wurden abgelehnt und vier Anträge werden noch bearbeitet. Bislang wurden 1.133.258,49 Euro an Schadenersatz ausgezahlt. Das teilte der Landkreis dem NDR auf Anfrage mit. Unter den Antragsstellern sind Landwirte, Jagdausübungsberechtigte, Jagdgenossenschaften aber auch Forst- und Wildverarbeitungsbetriebe.
Strikte Einschränkungen
Landwirte, Waldbesitzer, auch Jäger durften in der betroffenen Region lange nur unter strikten Vorgaben agieren. So schreibt es die Europäische Union vor – mit dem Ziel, die Tierseuche wirksam zu bekämpfen. Für die Umsetzung sind die betroffenen Bundesländer zuständig. Ein Erlass aus dem Landwirtschaftsministerium in Schwerin regelt die Entschädigungsansprüche. Demnach werden beispielsweise Landwirte entschädigt, die auf ihren Feldern zeitweise nur eingeschränkt wirtschaften durften oder verpflichtet wurden, Jagdschneisen zu errichten. Auch Waldbesitzer können Entschädigungen beantragen, wenn sie etwa aufgrund der Afrikanischen Schweinepest ihren Wald nicht betreten und Holz ernten durften.
Landkreis ist wieder seuchenfrei
Seit genau einer Woche gilt Ludwigslust-Parchim wieder als seuchenfrei. Der zuständige EU-Ausschuss hatte dem Antrag des Landes zugestimmt, sämtliche Sperrzonen und Schutzmaßnahmen im rund 120.000 Hektar großen Seuchengebiet aufzuheben. Dort wurde nach dem 13. Oktober 2022 kein weiterer ASP-Fall mehr festgestellt. Landesagrarminister Till Backhaus und Landrat Stefan Sternberg hatten am Montag vergangener Woche in Karrenzin bei Parchim die letzten verbliebenen Elemente eines Schutzzaunes medienwirksam geöffnet.
Anträge weiterhin möglich
Anträge auf Entschädigungszahlungen können weiterhin beim Landkreis Ludwigslust-Parchim gestellt werden. Eine Abgabefrist dafür gibt es nicht. Seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest wurden im betroffenen Gebiet insgesamt 47 infizierte Wildschweine entdeckt, teilweise auch nur Knochen oder Kadaver.