Neue Ermittlungen nach Tod eines Polizisten in Bad Sülze

Neue Ermittlungen nach Tod eines Polizisten in Bad Sülze

3. Januar 2024 Aus Von mvp-web

Stand: 03.01.2024 17:56 Uhr

War der Tod eines jungen Polizisten vor über zwei Jahren bei einer Ausbildung in Bad Sülze vermeidbar? Das ermittelt derzeit erneut die Staatsanwaltschaft Stralsund.

Im Fokus stehen dabei jetzt fünf Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern. Im Oktober 2021 war eine Spezialeinheit der Bereitschaftspolizei Hamburg in Bad Sülze zur Ausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung gab es auch einen Nachtmarsch. Nach diesem Marsch war ein 24-jähriger Polizist gestorben. Ein Mann, der bis dahin als körperlich fit galt und als gesund. Er soll allerdings an dem Tag gesundheitliche Probleme gehabt haben.
Zunächst kein Fremdverschulden vermutet

Nach dem Tod des Mannes hatte die Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelt. Im Mai 2022 kam sie zu dem Ergebnis, dass es keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden gebe. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Die Eltern des Verstorbenen allerdings legten dagegen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Rostock ein und bekamen Recht. Die Behörde ordnete eine erneute Untersuchung des Falls an.
VIDEO: Polizist bei Übung verstorben: Ermittlungen gehen weiter (2 Min)
Neue Hinweise

Laut Staatsanwaltschaft Stralsund wurden noch einmal sämtliche Teilnehmer der Ausbildung befragt. Dabei stellte sich heraus, dass sich der verstorbene Polizist in einem kritischen Gesundheitszustand befand und dass dies auch für die verantwortlichen Ausbilder möglicherweise erkennbar war. Es besteht der Verdacht, dass die verantwortlichen Ausbilder den Tod des Polizisten hätten abwenden können, in dem sie zum Beispiel die Ausbildung abgebrochen oder ärztliche Hilfe geholt hätten. Konkret besteht also der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung.
Ermittlungsverfahren eingeleitet

Nun wurde gegen die Verantwortlichen dieser Übung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es geht dabei um insgesamt fünf Personen, die zur Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern gehören. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Stralsund eine Stellungnahme der Rechtsmedizin der Universität Greifswald angefordert. Zentrale Frage ist: Hätte der Tod des jungen Polizisten verhindert werden können, wenn die gesundheitlichen Probleme frühzeitig erkennbar gewesen wären und auch eingegriffen worden wäre. Wann es dazu Ergebnisse gibt, ist noch unklar.